Aus der Ahnengalerie der Rechtsanwälte
Leben und Wirken des Lysias von Syrakus
Christoph Schmitz-Scholemann
Die Ärzte haben ihren Hippokrates, die Dichter den Homer und die Mathematiker Thales und Pythagoras. Jeder Berufsstand, der etwas auf sich hält, ehrt mindestens einen Patron aus den Anfängen der abendländlischen Geschichte. Und die Rechtsanwälte? Haben sie keinen würdigen Ahnen in klassischer griechischer Zeit?
Sie haben. Er trat nur ein einziges Mal in seinem Leben vor Gericht auf und führte doch Hunderte von Prozessen. Er war der berühmteste seiner Zunft im Athen der Jahrzehnte des Sokrates und des Plato. Er war ein glühender Demokrat und ein gebildeter Mann. Er war mit Fällen jeden Kalibers befaßt; von Prozessen um einen Hund [1] oder einen staatlich geschützten Baumstumpf [2] reicht das Spektrum bis zu homoerotischen Eifersuchtsdramen, [3] politischem Mord, [4] Beamtenanklagen, [5] Erbstreitigkeiten [6] und Versehrtenrenten. [7] Seine mehr als vierhundert Plädoyers galten in der gesamten Antike als Muster erfolgreicher Gerichtsberedsamkeit [8] – fünfunddreißig sind bis heute erhalten. Der Name des Mannes lautet Lysias von Syrakus.
I.
Beginn einer Karriere
An einem Herbstmorgen des Jahres 403 v.Chr. in Athen betrat Lysias von Syrakus im Alter von vielleicht fünfzig Jahren zum ersten Mal in seinem Leben das Rednerpodest vor Gericht. [9] Die Szenerie einer Gerichtsverhandlung im klassischen Athen [10] hatte wenig mit der Atmosphäre gepflegten Aktenraschelns zu tun, wie wir sie aus den Sälen unserer Justiz kennen. Dem Redner gegenüber saß das Gericht: zwischen 50 und 1500 Bürger Athens auf langen Bänken. Einer von ihnen maß den Streitenden mit einer Wasseruhr die Redezeit zu. [11] Die Richter waren für ihre Temperamentsausbrüche bekannt und mußten immer wieder zur Ruhe angehalten werden: »Mê thorybeite« oder »Mê thorybêsate!« – »Hört auf mit dem Krach!« oder »Fangt nicht schon wieder an mit dem Krach!« rief der Redner ihnen dann zu.
Der Gerichtsraum war ein mit Brettern abgetrennter Teil des Marktes. Manche Gerichte tagten unter offenem Himmel. Zuschauer drängten sich hinter Holzbarrieren. Die Geräusche und Gerüche des Stadtlebens bildeten den Hintergrund, vor dem die Kämpfe ums Recht allmorgendlich neu entbrannten.
Der Prozeß, der an jenem Herbstmorgen des Jahres 403 v. Chr. anstand, war von außerordentlicher Brisanz. Ein Fall von politischem Mord wurde verhandelt. [12] Und so begann Lysias seine erste Rede:
»Nicht den Anfang zu machen, Ihr Herren Geschworenen, fällt mir bei dieser Anklage schwer, sondern ein Ende zu finden: so ungezählt und so furchtbar ist das, was sie uns angetan haben, daß man es durch Lügen nicht verschlimmern und auch bei aufrichtigster Wahrhaftigkeit nicht vollständig beschreiben kann …«
Worum ging es? Von welchen Verbrechen war die Rede? Wer waren »sie«, die Lysias gleich zu Beginn so heftig unter Beschuß nahm?
Wir müssen etwas ausholen. Das Jahr 403 v. Chr. war für Athen so etwas wie eine Stunde Null. Jahrzehntelang hatte man Krieg geführt mit dem Hauptrivalen Sparta. Das war kein Märchenkrieg wie zwischen den edlen Bauernkönigen Hektor und Agamemnon vor Troja. Der Krieg zwischen Athen und Sparta war so schmutzig und grausam, wie er bei den damaligen technischen Möglichkeiten sein konnte: Die Getreidefelder der Feinde wurden niedergebrannt, die Ölbäume zerhauen, die Weinstöcke ausgerissen, Nachschubwege blockiert. Städte belagert, bis die Zivilbevölkerung nur noch die Wahl hatte, entweder an Hunger, Durst und Seuchen zugrundezugehen oder sich zu ergeben. Es gab Plünderungen, Mord und Kannibalismus. [13]
Aber diese Verbrechen meinte Lysias nicht, vielleicht waren es für ihn auch gar keine Verbrechen. Krieg war eben Krieg. Den Krieg gegen Sparta hatte Athen zwei Jahre zuvor endgültig verloren. Die mächtige Flotte war zerschlagen. die Silberbergwerke in der Hand Spartas, die lange Mauer, der Peiräus, die Werften: Der Stolz einer Stadt, die ein halbes Jahrhundert Herrscherin des östlichen Mittelmeers war, lag in Schutt und Asche. Das war die eine Seite.
Die andere Seite war die, daß Athen den Peloponnesischen Krieg im Namen der Demokratie geführt hatte. Die Niederlage Athens war damit zugleich eine Niederlage der demokratischen Partei innerhalb Athens. Die andere Partei, die der Oligarchen nämlich, hatte schon lange versucht, den Krieg zu beenden; kein Wunder, denn dieser Partei gehörten zum Teil sehr reiche Männer an, die der Finanzierung des Krieges müde waren. [14] Bald nach der Niederlage witterten sie Morgenluft. Mit der Hilfe Spartas ergriffen sie die Macht. Zu ihnen gesellten sich ehrgeizige Existenzen, die zwar kein politisches Programm, aber ungestillten Machthunger hatten. Sie gewannen schnell die Oberhand und innerhalb weniger Monate entstand daraus eine Art autoritärer Junta, das Schreckensregiment der sogenannten »Dreißig«. Wer von der Volkspartei nicht erschlagen wurde, floh. Es kam zum Bürgerkrieg und als Sparta der Junta der »Dreißig« die Unterstützung entzog, kehrten die Demokraten und mit ihnen die Demokratie nach Athen zurück. Das war wenige Monate, bevor Lysias im Herbst des Jahres 403 zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht auftrat. Angeklagt war ein Mitglied der Junta. Die Anklage lautete auf Totschlag, begangen an Lysias’ Bruder.
Lysias begann sein Plädoyer mit einer detaillierten Schilderung: wie der Angeklagte zusammen mit einer Horde von Schergen das Haus der Familie überfiel und ausraubte, der Schwägerin den Schmuck vom Körper riß, den Bruder gefangennahm und hinrichtete und wie er selbst, Lysias, mit knapper Not das Leben retten konnte; eindringlich beschwört er die noch frische Erinnerung der Richter an die Machtergreifung der Dreißig: Sie stellten die Ratsversammlung unter den »Schutz« einer bewaffneten Garde und nötigten ihr so das Gesetz zur Ermächtigung der Junta ab, sie gingen systematisch unter ihren Mitbürgern auf Menschenjagd, verschleppten bei Nacht und Nebel aus den Nachbarstädten Salamis und Eleusis 300 Einwohner und ließen sie in Athen regelrecht abschlachten.
Dem Angeklagten, der sich damit zu rechtfertigen sucht, er habe dem Morden widersprochen und in Befehlsnotstand gehandelt, entgegnet Lysias: »Also deshalb, weil Du erfolglos widersprochen hast, sollen wir dich für einen ehrlichen Mann halten. Aber dafür, daß du meinen Bruder verhaftet und getötet hast, glaubst du keine Strafe zu verdienen?« [15]
Und der Redner fährt, nun wieder den Geschworenen zugewandt, fort: »Alle anderen Athener mögen mit einigem Recht die Verantwortung für die Geschehnisse auf die Dreißig abwälzen. Wenn nun aber die Dreißig selbst anfangen und sich gegenseitig die Schuld zuschieben wollen – könnt Ihr das wirklich gelten lassen? … An wen wollt Ihr euch dann noch halten, wen bestrafen? … Ich weiß, daß die Getöteten uns hören. Sie werden Kenntnis nehmen von Eurem Urteilsspruch. Sie werden denken: Wer die Dreißig freispricht. der spricht gegen uns das Todesurteil. Wer aber die Dreißig verurteilt, der nimmt Rache für uns Opfer. Damit schließe ich meine Anklage: Ihr habt gehört, ihr habt gesehen, ihr habt – gelitten –, ihr habt den Angeklagten in eurer Gewalt. Nun richtet!« [16]
Als Lysias das Podest verließ, hatte Athen einen neuen Helden des Worts. Sein Plädoyer gegen Willkür und Gesetzlosigkeit galt über Jahr-hunderte als Inbegriff von Brillanz und Überzeugungskraft in der Gerichtsberedsamkeit. Und es war zugleich der Beginn der ersten [17] in der Geschichte des Abendlandes dokumentierten Karriere eines Mannes. der die Gesetze kannte und gegen gutes Geld Rechtsrat und Beredsamkeit zur Führung von Prozessen lieh. In unseren Begriffen also: eines Anwalts.
II.
Nicht postulationsfähig und doch Lenker des Verfahrens: der Logograph
Daß die Rede wegen der Tötung seines Bruders die einzige blieb, die er vor Gericht hielt, war eine Folge der athenischen Gesetze. Sie geboten. daß jede Prozeßpartei sich vor Gericht selbst vertrat. [18] Schlechte Zeiten für den Anwalt – könnte man denken. Indes: Die Gesetzeslage in Athen war, wir werden es sehen, verworren. Zurechtfinden konnten sich nur Spezialisten. Überdies war die Prozeßlust der Athener vor allem in demokratischen Zeiten sprichwörtlich, ebenso ihre Empfänglichkeit für geschicktes Argumentieren und witziges Formulieren. Mit anderen Worten: die Lage forderte ganz einfach Profis. Und deshalb gab es sie auch – dem Gesetz zum Trotz. Sie mußten sich freilich im Hintergrund halten und ganz bescheiden nannten sie sich »Logographen« – Redenschreiber: aber anders als die Ghostwriter unserer heutigen Politiker beschränkten sie sich keineswegs darauf, vorgegebene oder gar nicht vorhandene Inhalte mit dem hübschen Kleid gefälliger Redensarten zu ummänteln, sondern sie waren es, die die Gerichtsprozesse lenkten, sie bestimmten die Taktik und kannten sich, anders als die Richter, in den Gesetzen aus.
III.
Eine schwierige Rechtslage
Man stelle sich einen Forscher im Jahre 4000 nach Christus vor: er bekommt den Auftrag, das Recht und die Gerichtsverfassung im Deutschland des 19. und 20. Jahrhunderts darzustellen. An zeitgenössischen Quellen stehen ihm einige Theaterstücke, etwa Der zerbrochene Krug, Der Hauptmann von Köpenick und Der kaukasische Kreidekreis zur Verfügung, ferner Martin Heideggers Gesamtwerk und das Bienenrecht aus dem BGB Stand 1911 – das sei, außer einigen Fragmenten hier und da, alles.
Man wird einräumen, daß der Forscher sich in einer nicht eben beneidenswerten Lage befände. Und man wird sehr leicht seine Begeisterung verstehen, wenn er nun plötzlich auf eine Sammlung von Schriftsätzen eines Anwalts am Bundesgerichtshof – sagen wir – aus den Jahren 1946 bis 1976 stößt. Als ein Geschenk des Himmels wird er sie angesichts der übrigen Quellen ansehen und er wird sie nach allen Regeln seiner Wissenschaft ausweiden, obwohl er natürlich weiß, wie problematisch gelegentlich der Rückschluß aus einem Anwaltsschriftsatz auf die Rechtslage sein kann.
Was nun für jenen Forscher die genannten Theaterstücke und das Gesamtwerk Heideggers sind, das sind für die heutigen Althistoriker die Komödien des Aristophanes und das gut erhaltene Werk Platon’s, und was jenem die Schriftsätze sind, das sind heute die erhaltenen Reden der Logographen und darunter vor allem die Gerichtsreden des Lysias. [19] Und dies ist – in wenigen groben Strichen – das Bild, das uns die Forscher vom Rechtsleben im klassischen Athen zeichnen: [20]
Die Gerichtsbarkeit lag in den Händen von Laienrichtern. Sie wurden jeden Tag neu den Gerichten zugelost und bekamen ein Sitzungsgeld für ihre Tätigkeit. Es gab eine schwer überschaubare Zahl von Gerichten, die meist mit 500 Geschworenen besetzt waren. Jedes Gericht war für bestimmte Klagearten zuständig.
Ausländer, Frauen und Sklaven nahmen am Rechtsleben nur eingeschränkt oder gar nicht teil, Sklaven durften gefoltert werden. Jeder männliche athenische Bürger konnte jeden anderen Bürger verklagen. Er brauchte bei vielen Klagearten keine Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, es reichte aus, wenn er das öffentliche Wohl verteidigen zu müssen angab. Eine strenge Scheidung in Straf- und Zivilsachen gab es nicht. Es war also leicht zu klagen.
Und folglich wurde viel geklagt. Geschäftstüchtige Leute – die sogenannten Sykophanten – ersannen an den Haaren herbei gezogene Klagen gegen wohlhabende Mitbürger oder drohten damit und ließen sich dann gegen klingende Münze großzügig abfinden. Man konnte auch den politischen Gegner vortrefflich in öffentlichen Mißkredit bringen, indem man ihm peinliche Prozesse anhängte: das war nicht viel schwerer, als es heute ist, eine Pressekampagne anzuzetteln und es erfüllte die gleiche Funktion. [21]
Bei den meisten Klagen fand ein Vorverfahren vor einem Friedensrichter statt. Wenn man sich nicht einigte, nahm er Klage und Klageerwiderung nebst angebotenen Beweismitteln auf und verschloß die entsprechenden Schriftstücke in einer Kapsel. Dort blieben sie bis zur Verhandlung vor dem Gericht, die von einem Beamten geleitet wurde. Jede Partei kam in einer zusammenhängenden Rede zu Wort [22] und mußte sich auf die im Vorverfahren angebrachten Beweismittel beschränken. An geeigneten Stellen innerhalb der Rede ließ der Redner seine Zeugen auftreten und den Gerichtsdiener die vom Redner zu beschaffenden Gesetzestexte verlesen. Die Richter durften während und nach der Verhandlung nicht miteinander beraten. Sie konnten meist nur die Klage zusprechen oder abweisen. Das taten sie, indem sie Stimmsteinchen in Urnen warfen.
Die materielle Rechtslage war unübersichtlich. Es gab zwar die hölzernen Pfeiler, in welche Solon zu Beginn des 6. Jahrhunderts v. Chr. einen Grundbestand an Rechtsregeln hatte einritzen lassen. [23] Aber sie waren nach Sprache und Inhalt den Athenern des Jahres 400 beinahe so fremd. wie es für uns germanische Rechtssprüche aus dem Mittelalter sind. Überdies hatten natürlich die Gesetzgeber der auf Solon folgenden 200 Jahre in den unterschiedlichsten politischen Verfassungen neue Gesetze erlassen, andere aufgehoben, wieder in Kraft gesetzt usw. Welche Verwirrung geherrscht hat und was dabei herauskam, wenn man sie zu beseitigen versuchte, das illustriert die von Lysias verfaßte Rede gegen den Staatsschreiber Nikomachos aus dem Jahre 399. [24] Dieser Mann hatte im Jahre 411 den Auftrag erhalten, eine Sammlung der gültigen Gesetze niederzuschreiben. Hören wir Lysias:
»Während ihm das Geschäft übertragen wurde, in der Zeit von 4 Monaten die solonischen Gesetze neu aufzuzeichnen, setzte er sich selbst anstelle Solons zum Gesetzgeber ein, und während ihm eine Frist von 4 Monaten zur Erledigung seines Auftrags gesetzt war, machte er daraus ein Amt von 6jähriger Dauer. Und er ließ sich das Ausstreichen der einen und das Einschreiben der anderen Gesetze Tag für Tag die ganzen 6 Jahre hindurch bezahlen.«
Damit aber nicht genug. Die vor Gericht streitenden Parteien brachten einander widersprechende Gesetze für sich vor und beide behaupteten, sie hätten die ihrigen von Nikomachos erhalten.
Der Logograph hatte bei solchen ›Rahmenbedingungen‹ einen denkbar schweren Stand: Er durfte selbst nicht vor Gericht auftreten, mußte demnach die Stimmung der rechtsunkundigen Richter sowie die Verteidigung des Gegners vorausahnen und das Plädoyer darauf einzurichten versuchen, die Gesetzestexte mußte er beschaffen und konnte doch nicht sicher sein, ob sich der Gegner nicht ›bessere‹ Texte ›beschafft‹ hatte. Da konnte nur ein Meister seines Fachs bestehen.
IV.
Die Schule der Beredsamkeit
Wie wurde man ein solcher Meister? Hatte man Akademien, Institute der Rechtsgelehrsamkeit? Man hatte nicht. Und mehr noch: Es fehlte vollständig an einer Rechtswissenschaft in unserm heutigen Sinn. Als schmerzhaften Mangel empfand man das allerdings nicht. Denn dafür gab es etwas anderes: die Schulen der Rhetorik. Lysias von Syrakus betrieb eine solche Schule in Athen, [25] bis er vor den Dreißig ins Exil fliehen mußte.
Rhetorik – wenn wir dieses Wort hören, melden sich die Ressentiments: Schönschwätzerei und Wortgeklingel, Sonntagsreden, hohles Pathos, üble Tricks. Die Kritik an der Rhetorik hat Tradition. Sie läßt sich über Martin Luther [26] und Gregor den Großen [27] zurückverfolgen bis zu Plato und Sokrates. Letzterer verglich sie mit Mode und Kosmetik, sie drapiere, so sagte er, die Wahrheit und schminke sie zurecht; hinterlistig verberge sich hinter dem schönen Schein die arge Schmeichelei mit all ihrer Schlechtigkeit und ihrem Raffinement, mit ihrer Gemeinheit und ihrem Sklavensinn, betrüge mit gekünstelten Formen und Farben, mit Politur und bunten Kleidern. [28] Aber hüten wir uns vor den allzu heftigen Kritikern der Eloquenz. Sie alle sind nämlich vor allem eins: meisterhafte Rhetoriker. Sie bedienen sich reichlich aus dem Fundus, den die Rhetoriklehrer gefüllt haben.
Die Geburtsstunde der Rhetorik ist von der Geburtsstunde der Demokratie in den westgriechischen Stadtstaaten Siziliens um 470 vor Christus nicht zu trennen. [29] Als das Machtwort des Tyrannen nicht mehr galt, trat die Wortmacht der Rhetoren ihren Siegeszug an. Als nicht mehr das Gewicht des Goldes. nicht adlige Geburt und nicht Waffenstärke entscheiden sollten, sondern die Mehrheit der Köpfe, da gab es nur ein Mittel, um Einfluß zu gewinnen: man mußte die Mitbürger durch Reden überzeugen. und zwar dort, wo über die widerstreitenden Interessen entschieden wurde: in der Volksversammlung und vor Gericht. Die Technik der argumentierenden Rede war es, die ein Rhetoriklehrer wie Lysias erforschte und unterrichtete.
Ein Teil dieser Technik bestand aus Regeln über die rechte Form des Redens. Eine gute Rede sollte damit beginnen. daß man die Zuhörer günstig stimmte: anschließend war der zur Entscheidung stehende Sachverhalt zu schildern und der Streitpunkt klarzulegen. Dann brachte man die eigenen Argumente, zerpflückte diejenigen des Gegners und faßte endlich in einem Schlußappell, der nach Möglichkeit auch in Herz und Gemüt der Zuhörer zielte, die wichtigsten Punkte zusammen. [30]
Zu den formalen Regeln gehörte auch die Empfehlung gewisser Stil-figuren für einen effektvollen Satzbau, die Handhabung von Reim und Rhythmus, Wortspiel und Alliteration, Mimik, Gestik und Stimmführung, Mnemotechnik und Atemtraining – ein fein geknüpftes Netz von Begriffen wurde über die gesprochene und die geschriebene Sprache geworfen, um ihre Wirkungsweise verstehen und beherrschen zu können: was damals aus praktischer Notwendigkeit erdacht wurde, ist durch die Jahrhunderte bis heute Grundlage der Wissenschaften von Sprache und Kommunikation geblieben. [31]
Der Rhetorik-Unterricht erschöpfte sich natürlich nicht in Regeln für die Gestaltung der Fassade einer Rede. Mindestens genauso wichtig war die Lehre von ihrem Inhalt. Das A und O: wer Gehör finden will, muß selbst ein feines Ohr haben. Die – oftmals unausgesprochenen – logischen, psychologischen und anthropologischen Voraussetzungen der Argumentation müssen mit den Grundannahmen der jeweiligen Zuhörer übereinstimmen. Was der Redner sagt, muß vor dem Bildungs- und Erfahrungshintergrund der Zuhörer plausibel und wahrscheinlich klingen. Mit anderen Worten: Als entscheidend für den Erfolg eines Arguments sah man nicht seine wie auch immer verstandene Wahrheit an, sondern seine kluge Einbettung in die Erwartungen der Zuhörer, oder, um es im politischen Jargon unserer Tage zu sagen: auf Konsensfähigkeit kam es an. [32] Man ließ es übrigens nicht bei so allgemeinen Anweisungen bewenden, vielmehr stellten die Rhetoriklehrer ihren Schülern umfang-reiche Sammlungen von erfolgversprechenden Argumentationen für jede Situation zur Verfügung, und zwar säuberlich geordnet nach sogenannten »topoi« (lat. »loci communes«), zu Deutsch »Fundorten«. Das Prinzip des »topischen« Argumentierens, das wegen seiner Geschmeidigkeit auch in der heutigen Rechtswissenschaft seine Vertreter [33] hat, mag ein stark vereinfachtes Beispiel erläutern: Der Redner hatte einen alten Mann zu verteidigen, der des Mordes bezichtigt wurde. Schlug er nun in seiner Sammlung nach, so fand er etwa unter dem Stichwort »Eigenschaften der Person« das Unterstichwort »Alter« und da las er: »Ein alter Mensch ist ruhig und besonnen, er läßt sich nicht wie ein Jüngling zu Gewalttätigkeiten hinreißen.« Aber auch der Ankläger konnte in diesem Fall etwas Brauchbares finden, vielleicht dies: »Ein älterer Mensch ist besonnen, er weiß was er tut. Er weiß natürlich auch, daß ihm niemand eine Gewalttat zutraut. Umso ungenierter wird er sie begehen.«
Zu jedem Thema. so behauptete ein berühmter Rhetoriker zu Lysias Zeiten, ließen sich zwei entgegengesetzte Meinungen vertreten, auch zu der Frage, ob sich zu jedem Thema zwei entgegengesetzte Meinungen vertreten ließen. [34] Müssen wir also doch unsere Vorurteile gegen die Rhetorik bestätigen? Ist sie nichts weiter als die Kaderschule der Lüge und Roßtäuscherei? Und was ist unter ethischen Gesichtspunkten eigentlich von Leuten zu halten, die heute diese und morgen jene Meinung begründen, immer so, wie es der Mandantschaft in den Kram paßt, dem Gericht kommod und dem Portemonnaie bekömmlich ist? Nicht erst die heutigen Anwälte müssen sieh solche vorwurfsvollen Fragen gefallen lassen.
Es ist nicht überliefert, welche Antwort der Rhetoriklehrer und Anwalt Lysias darauf gab. Aber sie wird nicht weit entfernt gewesen sein von dem, was die Philosophenschule der Sophisten lehrte: Sichere Erkenntnis ist dem Menschen nicht möglich. Es gibt keine absolute Wahrheit und keine absoluten Werte. Die Menschen sind deshalb gezwungen, sich durch ein Gestrüpp von Wahrscheinlichkeiten zu bewegen. Wer also, wie der Anwalt, im Kampf der Interessen für seinen Mandanten alle denkbaren und erfolgversprechenden Argumente vorbringt, zieht nur die Konsequenz aus den begrenzten Erkenntnisfähigkeiten des Menschen. [35] Und eins spricht in jedem Falle für ihn: Er zwingt niemandem etwas auf. Sein Gegner kann sich derselben, friedlichen Waffe des Wortes bedienen. Es gewinnt, wer die Mehrheit der Köpfe überzeugt. Und mehr als eine von Wahrscheinlichkeitsgründen abgestützte Überzeugung kann niemand für sich in Anspruch nehmen. Dies ist eine skeptische und zugleich liberale Haltung. Sie orientiert sich nicht an Ewigkeitswerten und Gerechtigkeitsutopien. Stattdessen nimmt sie Bedacht auf praktische Vernunft. Und sie nimmt das »Mängelwesen Mensch« zum Maß der Dinge.
Das heißt aber nun keineswegs, daß der Redner sich von allen moralischen und ethischen Bindungen freisagen konnte. Im Gegenteil: Ein wichtiges Element seiner Überzeugungskraft und damit seines Erfolges bildete nämlich neben dem Wortschatz und dem Rhythmus seiner Rede, neben seinem Witz und seiner geschulten Vortragskunst etwas anderes: die persönliche Glaubwürdigkeit. Er brauchte den Ruf eines Ehrenmanns. Und ob er ein Ehrenmann war, darüber konnte er in einer Stadtrepublik seine Mitbürger kaum dauerhaft täuschen. Er mußte es mit seiner alltäglichen bürgerlichen Existenz unter Beweis stellen. Der römische Rhetoriklehrer Quintilian bemerkte ironisch, ein guter Redner müsse schon deshalb ein Mann von Moral und Redlichkeit sein, weil man ihm sonst seine Lügen nicht abnähme. [36]
V.
Biographie
Lysias wurde um 450 vor Christus in Athen geboren. [37] Der Vater war ein Sizilianer aus Syrakus; er betrieb in Athen eine gutgehende Manufaktur mit über hundert Sklaven; dort wurden Waffen geschmiedet, hauptsächlich wohl Schilde. Das Haus dieses wohlhabenden und angesehenen Mannes stand im Peiräus. Er war, wie Lysias selbst, nicht athenischer Bürger, sondern »Metöke«, [38] ein Ausländer mit Wohnrecht und Steuerpflicht. Im Elternhaus des Lysias verkehrten Politiker wie Perikles und Philosophen wie Sokrates. [39] Es wird eine besonnte Jugend gewesen sein, die Lysias in Athen verbrachte. Als der Vater starb, wanderte Lysias aus: In der Heimat seines Vaters, in Sizilien, soll er bei dem Begründer der Schulrhetorik, Teisias, Unterricht genommen haben. Zwanzig Jahre später kehrte er nach Athen zurück und eröffnete selbst eine Rednerschule. Aus dieser Zeit ist eine Übungsrede erhalten. Getreu dem Motto, daß sich zu jedem Thema eine befürwortende wie eine ablehnende Haltung vertreten ließ, liebten es die Rhetoriklehrer, zu Übungszwecken Prunkreden auszuarbeiten, sozusagen Etüden der Beredsamkeit, deren Themen bewußt provozierend, absurd oder scheinbar lächerlich gewählt waren. Es gab Ansprachen über die Existenz des Nichts und Plädoyers zur Ehrenrettung berühmter Schurkengestalten aus Märchen und Mythos. [40] Lysias verfaßte den Erotikos. [41] Es geht um Liebe. Und zwar um die Liebe eines reifen Mannes zu einem hübschen Jüngling. Wird der leise alternde Herr eher zum Ziel seiner Lüste gelangen. wenn er heiß verliebt ist? Oder hat er mehr Erfolg, wenn er cool bleibt? Lysias verteidigt das Paradoxon: Wer verliebt ist. taugt nicht für die Liebe.
Geübt wurde auch die Erörterung erfundener Rechtsfälle: Ein junger und ein älterer Mann geraten in Streit. Der Alte, erkennbar schwächlich, provoziert und bedroht den Jüngeren. Der Jüngere schlägt zu, verletzt den Kontrahenten, der sich flugs zum Arzt begibt, was er besser gelassen hätte. Denn der Arzt leistet Pfuscharbeit und der Alte stirbt ihm unter den Händen. [42] Ein vergleichender Blick in die Skriptenliteratur unserer Tage lehrt uns die offenbar zeitlose Aktualität solcher Übungsstücke.
Etwa ein Jahrzehnt lang konnte Lysias als Rhetoriklehrer arbeiten. Dann, in den Jahren 404–403 unter dem Regiment der Dreißig. wurde sein und seines Bruders gesamtes Vermögen zerschlagen. Lysias floh mit der demokratischen Partei ins Exil und stand an der Spitze, als die Demokraten vom Peiräus aus die Stadt zurückgewannen. Fortan gehörte Lysias trotz des schweren Unrechts, das ihm und seiner Familie geschehen war, keineswegs zu den Scharfmachern aufseiten der Volkspartei. Den Mitgliedern der Junta solle man den Prozeß machen, ansonsten aber die Versöhnung suchen, das war seine Haltung und er übernahm auch verschiedentlich die Verteidigung für oligarchische Parteigänger. Da er dies nicht umsonst, sondern gegen gutes Geld tat und auch Argumente verwendete, die er in anderen Prozessen bekämpfte, blieben die Vorwürfe des Opportunismus, der Geschäftemacherei und der allzu großen Gelenkigkeit in Fragen der Moral nicht aus; [43] aber das hatten wir schon.
Es war keineswegs eine Selbstverständlichkeit, daß ein Lehrmeister der Redekunst in der Prozeßpraxis reüssierte. [44] Mancher verfing sich in dem zunehmend kunstreich gesponnenen Netz rhetorischer Regeln und Figuren. Aus späterer Zeit wird berichtet, wie ein berühmter Lehrer einen Fall übernahm und vor Gericht seinen Gegner mit rollenden Augen und großer Geste fragte: »Bist Du bereit, den Streit durch einen Eid zu regeln? So schwöre! Aber ich will den Eid diktieren: Schwöre bei den Gebeinen deines Vaters, die noch nicht begraben sind, schwöre beim Andenken deines Vaters …« und sofort; als er geendet hatte erhob sich der Gegner und nahm den Vorschlag an. Der Redner protestierte: »Ich habe keinen Vorschlag gemacht. Ich habe eine rhetorische Figur verwendet.« Lysias war aus anderem Holz geschnitzt. Er war ein praktischer Mann. Seine Reden zielten nicht auf den Applaus der Philosophen und Literaten, sondern auf den Erfolg seiner Auftraggeber vor Gericht. Das waren ganz unterschiedliche Leute: Politiker, Bauern, kleine Händler, reiche Müßig-gänger, Beamte – ein Querschnitt durch die athenische Bürgerschaft. Und da sie ihre Gerichtsreden selbst zu sprechen hatten, mußten die Worte, die Gedankengänge, die Gefühlslagen so gewählt werden, daß sie zu den Personen paßten. Sie mußten glaubwürdig sein. Ihre Sprache mußte sich in den Grenzen ihrer Welt bewegen. Und zugleich durften die Erwartungen der Richter nicht enttäuscht werden, die einerseits Schlichtheit liebten, andererseits auf eine gewisse Brillanz nicht verzichten wollten. Für den Logographen ein Tanz auf dem Eis. Lysias berechnete seine Reden auf den Augenblick: Als einer seiner Mandanten sich beschwerte, beim ersten Lesen der Rede sei er begeistert gewesen. aber bei der zweiten und dritten Lektüre habe er doch seine Zweifel bekommen, ob die Argumentation nicht hier und da ihre Brüche habe, antwortete Lysias: »Das ist genau der Grund. warum du die Rede vor Gericht nur ein Mal halten solltest.« [45]
Die größte Ehre. nach der Lysias strebte, blieb ihm bis zu seinem Tode versagt: Er wurde niemals athenischer Vollbürger. [46]
Eine andere Auszeichnung jedoch wurde ihm zuteil. Bei den 99. Olympischen Spielen im Jahre 384 trat er als Redner für den Stadtstaat Athen auf. Für einen wortmächtigen Mann muß es eine große Versuchung gewesen sein. bei solcher Gelegenheit das ganze Gepränge und Raffinement der oratorischen Kunst zu Gehör zu bringen und sich auf einer Woge festlicher Harmonie in den Himmel heben zu lassen. Das hätte der Üblichkeit entsprochen. Doch Lysias machte einen anderen Gebrauch von seiner Kunst. Er nutzte die Gelegenheit zu einer heftigen Attacke gegen den Tyrannen Dionysios I. von Syrakus, der mit großem Gefolge in Olympia erschienen war, unter anderem, um die Erzeugnisse seiner Dichtkunst vorzutragen (sie soll in ganz Hellas nicht minder gefürchtet gewesen sein als die Gesangskünste des Troubadix in Gallien). Lysias, ein streitlustiger Alter von bald 70 Jahren. stachelte mit seiner Rede die Jugend der versammelten hellenischen Welt auf, Dionysios und seine sizilianischen Lakaien au dem geheiligten Hain zu jagen. So geschah es dann auch. Die Festzelte der syrakusanischen Gesandtschaft wurden gestürmt und Dionysios 1. ergriff die Flucht. [47]
Bis in seine späten Tage scheint Lysias ein rüstiger und dem Leben zugewandter Mann geblieben zu sein. Als Greis unterhielt er eine Liebesbeziehung zu einer Hetäre und ließ ihr und ihrer Schwester mitten in Athen ein Haus bauen. Lysias von Syrakus starb um das Jahr 380 v. Chr. in Athen. Seine olympische Rede dürfte den Höhepunkt seiner öffentlichen Wirksamkeit gebildet haben. Sie ist, wie die Gerichtsrede wegen der Ermordung seines Bruders, ein Beleg dafür, daß der Pragmatismus des Rhetorikers und Anwalts keineswegs in Wertnihilismus, opportunistische Geschäftemacherei und ähnliche moralische Bedenklichkeiten münden mußte, sondern sich sehr wohl mit einem hohen demokratischen Ethos vertrug. Nicht der schlechteste Ausweis zum Eintritt in die Ahnengalerie der Anwaltschaft.
VI.
Drei Prozeßreden
Im Altertum waren über 400 Niederschriften von Reden des Lysias in Umlauf, die meisten davon gingen verloren, nur 35 sind uns erhalten geblieben; bei einigen ist die Echtheit umstritten. [48]
Dreierlei wurde und wird Lysias besonders nachgerühmt: seine taktische Intelligenz, seine klare und plastische Schilderung der jeweils zugrundeliegenden Sachverhalte und schließlich, daß er es meisterhaft verstand, seinen Klienten die Gerichtsreden auf den Leib zu schneidern, ihre Argumentation und ihre Wortwahl ihren Charakteren anzupassen. Drei Beispiele mögen diese Vorzüge illustrieren.
1. Der Angeklagte fordert eine harte Strafe – für das Opfer (Die 1. Rede). [49]
Der Angeklagte steht wegen Mordes vor Gericht, verklagt von den Verwandten des Opfers. Der Angeklagte streitet nicht ab, das Opfer getötet zu haben. Indes war nach athenischem Gesetz der Ehemann berechtigt, den Verführer seiner Frau, wenn er ihn auf frischer Tat ertappte, sofort zu töten. Eben dies nimmt der Angeklagte für sich in Anspruch. Die Sache hatte aber einen Haken: Das Tötungsrecht des betrogenen Ehemanns wurde zu Lysias Zeiten bereits als allzu archaisch empfunden und die Richter waren wohl nicht wenig geneigt, andere Motive hinter der Tat zu vermuten, dem Angeklagten mithin die Rechtfertigung abzuerkennen: [50] in letzterem Falle hätte es den Angeklagten Kopf und Kragen kosten können. Bei der Verteidigung kam deshalb alles darauf an. daß der Angeklagte sich als ein Mann schlichten und geraden Sinnes zeigte und man ihm das rechtfertigende Motiv »ehrlicher Eifersucht« abnahm. Lysias läßt den Angeklagten mit einem Überraschungsangriff beginnen, indem er die Richter zu gnadenloser Härte und zum Ausspruch der Todesstrafe ermuntert – zu verhängen über den ehebrecherischen Fremdgänger. Dieses Urteil habe er, der Angeklagte, in weit vorauseilendem Gehorsam als Arm des Gesetzes zum Schutz aller Ehemänner (also auch der Richter) bereits vollstreckt. Sehen wir zu. wie Lysias es in den folgenden Partien der Verteidigungsrede versteht, den Charakter des treuherzigen Kleinbauern und zugleich ein Genrebild aus dem attischen Familienleben zu malen.
»… denn, meine Herren, die Wahrheit ist der beste Anwalt und mein einziger dazu. Deshalb bleibt mir nichts übrig, als, so gut ich kann, zu erzählen, wie sich alles zugetragen hat.
Als ich, ihr Herren Athener, mich entschloß zu heiraten und die Frau ins Haus kam, da machte ich es so wie ihr es wohl auch machen würdet: ich hielt sie zwar nicht zu kurz, aber sie konnte bei mir natürlich keineswegs tun und lassen, was sie wollte. Durchgehen ließ ich ihr nichts und ich hatte immer ein Auge auf sie, wie es eben sein muß. Als sie mir dann allerdings ein Kind schenkte, da gewann sie mein Vertrauen und ich teilte alles mit ihr: denn ich habe mir gedacht, so wäre es am schönsten für das häusliche Glück unserer jungen Familie. Und wirklich, ihr Herren Athener, ihr könnt es mir glauben: damals, in der ersten Zeit, da ist sie für mich die liebste und die beste Frau auf der Welt gewesen. Sie war eine wunderbar sparsame Haushälterin und hatte alles hübsch und gepflegt in Ordnung. Dann starb meine gute Mutter. Und ihr Tod wurde für mich der Beginn allen Übels. Bei der Beerdigung sah dieser Mensch. wegen dem ich hier vor euch stehe, zum ersten Mal meine Frau und nach und nach hat er sie herumgekriegt. Er paßte unsere Dienerin ab, verwickelte sie in Gespräche und das Verderben nahm seinen Lauf. Um euch ein genaues Bild zu verschaffen, muß ich nun etwas ausholen. Mein Häuschen besteht aus einem ebenerdigen und einem darübergelegenen, gleich-großen Stockwerk: ursprünglich war unten die Männer- und oben die Frauenwohnung. Als nun das Kind kam, hat meine Frau es gestillt. Damit sie aber nicht jedes Mal. wenn das Kind gebadet wurde oder sonst etwas war, die Treppe hinaufsteigen mußte und dabei möglicherweise noch gestürzt wäre, bin ich in das obere Stockwerk gezogen und die Frau nach unten. Bald wurde es zur Gewohnheit, daß die Frau nachts nach unten ging und dort schlief, damit sie das Kind, wenn es schrie, gleich aufnehmen und an die Brust legen konnte. Das ging eine ganze Zeit lang so. Nie wäre ich darauf gekommen, irgendetwas dahinter zu vermuten: im Gegenteil, in meiner Blindheit hielt ich allen Ernstes meine Frau für die treueste Seele von ganz Athen. Die Wochen gingen dahin, ihr Herren, und eines Tages, als ich vor der Zeit vorn Feld nach Hause kam und gerade gegessen hatte, fing plötzlich das Kind an zu schreien und brüllte wie am Spieß.
Was ich damals noch nicht wußte, aber später erfuhr, ist: die Dienerin hatte das Kind absichtlich geärgert. um es zum Schreien zu bringen. Dieser Mann war nämlich im Hause. Nun, ich sagte zu meiner Frau, sie solle sich um das Kind kümmern und ihm die Brust geben. daß es mit der Heulerei aufhörte. Erst wollte sie nicht Innunter, angeblich, weil sie sich freute, mich endlich wiederzusehen. Da hin ich wütend geworden und habe ihr gesagt, sie müsse jetzt aber gehen. »Ja, ja« sagte sie »damit Du hier oben mit dem Kindermädchen allein bist. Neulich, als Du betrunken warst, da hast Du’s ja auch mit ihr getrieben.« Da mußte ich lachen. Sie lachte auch und tat so, als ob sie mit mir herumalbern wollte. Jedenfalls stand sie auf, ging aus dem Zimmer, schloß die Tür und drehte den Schlüssel um. Und ich, arglos, wie ich immer noch war und müde von der Arbeit auf dem Felde, legte mich hin und schlief den Schlaf des Gerechten. Gegen Morgen kam sie und schloß die Türe auf.
Warum nachts die Türen so gequietscht hätten, fragte ich sie. Ja, sagte sie, das Lämpchen am Kinderbett sei ausgegangen und sie habe es bei den Nachbarn wieder anzünden lassen. Ich habe geschwiegen und habe mir gedacht: Es wird wohl so sein. Allerdings kam es mir so vor, als ob sie Schminke und Puder im Gesicht hatte, was mich etwas wunderte. Schließlich war die Trauerzeit für ihren kurz vorher gestorbenen Bruder noch nicht vorbei. Gesagt habe ich trotzdem nichts, sondern bin schweigend hinaus aufs Feld gegangen.
Danach verging wieder einige Zeit, während der ich weit entfernt war, von meiner Schande auch nur etwas zu ahnen; bis mich eines Tages eine alte Frau ansprach, und zwar geschickt von einer anderen Frau, die ihrerseits, wie ich später erfuhr, zuvor von diesem Eratosthenes verführt worden war. Diese andere Frau war mittlerweile schlecht zu sprechen auf Eratosthenes, weil er sie nicht mehr mit der gewohnten Regelmäßigkeit besuchte, und sie ließ ihn so lange bewachen, bis sie schließlich die Ursache seiner nachlassenden Liebe gefunden hatte. Die alte Menschin nun trat ganz in der Nähe meines Hauses. wo sie auf der Lauer lau, auf mich zu und sagte: »Euphiletos« sagte sie »Euphiletos! Denk ja nicht, es ist irgend ein Weibergewäsch, was ich dir zu sagen habe. Hör mir zu. Dieser Mann frevelt an dir und deiner Frau. Er ist unser gemeinsamer Feind, verstehst du?! Wenn du deine Dienerin, die, die immer zum Markt geht und dir hei Tisch aufwartet, wenn du die nimmst und ausquetschst, dann wirst du alles gewahr. Es ist Eratosthenes aus Oie, er ist der Übeltäter; er hat nicht nur deine Frau verführt, sondern noch jede Menge andere. Er macht regelrecht eine Wissenschaft daraus. Mit diesen Worten machte sie sich aus dem Staube, ihr Herren, und ich, ich war wie vor den Kopf gestoßen. Dann aber hielten Argwohn und Verdacht mit Macht Einzug bei mir und auf einmal schien es mir wie Schuppen von den Augen zu fallen: ich mußte daran denken, wie mich meine Frau im Zimmer eingeschlossen hatte, mir fiel ein, wie die Hoftür und die Haustür in dieser Nacht gequietscht hatten, was doch sonst nie vorkam, und ich sah das geschminkte Gesicht meiner Frau vor mir. All das schoß mir durch den Kopf und ich war erfüllt von Argwohn. Als ich nach Hause kam. befahl ich der Dienerin mit mir zum Markte zu gehen, führte sie dann aber in das Haus eines meiner Freunde und eröffnete ihr, daß ich über alle Vorgänge in meinem Hause bestens unterrichtet sei. »Du hast jetzt die Wahl« sagte ich ihr »entweder ich lasse dich foltern und in die Mühle werfen, wo du für der Rest deines Lebens wie ein Esel das Rad treten kannst, oder du gestehst mir jetzt auf der Stelle die ganze Wahrheit, dann geschieht dir nichts und ich werde dir deine Missetaten verzeihen. Wage aber nicht, mich zu belügen. Sag die Wahrheit.« Erst hat sie geleugnet und gesagt, ich solle tun, was ich nicht lassen könne, sie wisse von nichts. Als ich aber den Namen »Eratosthenes« nannte und daß er »derjenige, welcher« ist, da war sie sehr betroffen, weil sie wohl annahm, ich wüßte alles bis ins Kleinste. Plötzlich warf sie sich vor mir nieder, nahm mir das Versprechen ab, daß ich ihr nichts tun würde, und dann sprudelte sie los und klagte ihn an: wie er sich nach der Beerdigung an sie herangemacht, wie er sich ihrer als geheimer Botschafterin bedient und meine Frau zu einem Treffen überredet hatte, unter welchen Vorwänden sie ihm Zugang verschaffte, wie meine Frau beim Erntedankfest mit seiner Mutter den Tempel besuchte, während ich aufs Land gefahren war, alles erzählt sie mir, bis in die kleinsten Kleinigkeiten. Als sie fertig war, habe ich ihr gesagt: »Du stehst mir dafür gerade, daß kein Mensch etwas von all dem erfährt. Wenn aber doch: so werde ich unsere Verabredung vergessen. Ich verlange von dir, daß du mir eine Gelegenheit schaffst, sie auf frischer Tat zu ertappen. Ich will keine Worte. sondern klare Beweise und Tatsachen.« Sie erklärte sich einverstanden.
(Ich will euch nun schildern), was an dem letzten Tage geschah. Ich hatte einen guten Freund namens Sostratos. Den traf ich, als er nach Sonnenuntergang vom Feld kam. Da ich wußte, daß er hei sich zu Hause um diese Tageszeit niemanden antreffen würde, lud ich ihn ein bei mir zu essen. Wir gingen also zu nur nach Hause und aßen in meinem Zimmer zu Abend. Er ließ es sich schmecken, verabschiedete sich und ging. Ich legte mich schlafen. Und wer dann kam, ihr Herren, das war kein anderer als Eratosthenes. Da hat mich die Dienerin sofort geweckt und mir gesagt, er sei im Hause. Ich sagte ihr, sie solle die Türen bewachen, schlich mich aus dem Haus und versuchte, Freunde zusammenzuholen, die einen waren zu Hause, die andern nicht. Ich trommelte so viele wie möglich zusammen und dann zogen wir los. Aus dem nächsten Laden nahmen wir Fackeln mit und gingen hinein.
Die Haustür steht offen, die Dienerin hat alles richtig gemacht. Wir stoßen die Schlafzimmertür auf und die von uns als erste in den Raum treten, sehen ihn bei der Frau liegen, als die letzten hineinkommen, steht er nackt auf dem Bett. Ich, ihr Herren Athener, ich verpasse ihm einen Schlag. Er sackt sofort zusammen. Ich bringe ihm beide Hände auf den Rücken und fessele sie. »Wie wagst Du es, mein Haus zu betreten?« frage ich ihn. Er gesteht seine Schuld sofort ein und beginnt zu bitten und zu flehen, ich solle Geld nehmen und ihn nicht töten. »Ich werde dich nicht töten,« sage ich, «ich nicht! Aber das Recht wird dich töten, das Gesetz unserer Stadt! Das du übertreten hast, weil es dir weniger gilt als die Befriedigung deiner Lüste. Weil du es vorziehst, in Sünde zu leben und dich an meiner Frau und an meinen Kindern zu versündigen statt die Gebote des Rechts und des Anstands zu achten! …«
2. Ein schwer versehrter Herr? (Die 24. Rede) [51]
Athen war natürlich keine Demokratie im heutigen Sinne. »Volksherrschaft« ist nur dann ein passender Ausdruck, wenn man Sklaven, Frauen und Bürger anderer Städte nicht zum Volke zählt. Und noch einer Bevölkerungsgruppe blieben die hohen Ämter verschlossen: den Körper-behinderten. Sie bekamen aber, wenn sie denn athenische Vollbürger waren, für den Ausschluß von der Macht und den damit verbundenen Pfründen Ausgleich in Form einer Versehrtenrente. Jedes Jahr überprüfte ein Gericht die Berechtigung zum Bezug der Rente. Wer immer etwas gegen den Rentier zu erinnern hatte, konnte eine Klage anbringen. [52] So war es auch dem Mann geschehen, dem Lysias die nachfolgend in Ausschnitten wiedergegebene Rede schrieb. Er war allem Anschein nach sichtbar gehbehindert und betrieb ein kleines Ladengeschäft, eine Bude, in der er irgendwelche Salben zum Kauf anbot, vielleicht konnte man bei ihm auch einen Wein trinken. Diesem Mann, dessen Verteidigungsrede wir gleich hören, machte ein Mitbürger die Behindertenrente streitig, denn er reite auf Pferden einher, sei also offenbar fit, und benötige auch deshalb keine staatliche Unterstützung, weil er mit seiner Bude genug verdiene und dort auch zweifelhaften Umgang pflege. Seine Verteidigungsrede macht uns mit einem attischen Schlitzohr bekannt:
»… Hohes Gericht, diejenigen, denen das Schicksal ein Unglück aufgeladen hat, werden, so glaube ich, sich zu helfen versuchen; sie werden darüber nachdenken, wie sie ihr Schicksal mit der geringsten Unbequemlichkeit tragen können. Einer von diesen bin ich und in meiner Notlage bin ich darauf verfallen mir ab und zu ein Pferd zu borgen, wenn ich schon mal einen längeren Weg machen muß. Daß ich nur aus diesem Grunde Pferde ausborge, hohes Gericht, und nicht etwa, wie der Kläger behauptet, zu Sport und Vergnügen, dafür ist der beste Beweis dieser: Wenn ich es mir erlauben könnte, so würde ich doch ein eigenes, bequem gesatteltes Maultier reiten, und nicht auf andrer Leute Pferde klettern. Aber weil ich mir solche Anschaffungen nun einmal nicht erlauben kann, bin ich ja regelrecht gezwungen, jetzt und auch in Zukunft, mir von fremden Leuten Pferde auszuleihen. Und wieder, Hohes Gericht: Ist es nicht unlogisch daß dieser da, käme ich auf einem eigenen Maultier einher, schweigen müßte – denn was wollte er wohl dagegen haben? – nun aber, weil ich auf geborgten Pferden reite, will er euch weismachen, wunders wie gesund ich doch bin? Da könnte er mir genauso gut vorwerfen, daß ich mich auf zwei Krücken stützen muß, indem er etwa sagte: Während sich andere mit nur einer Krücke begnügen, leiste ich mir in meinem grenzenlosen Reichtum gleich zwei – weshalb ich also kerngesund sein müsse. Kann man sich eine krausere Logik vorstellen? …
Und wenn einer von euch sich doch von ihm überzeugen ließe: warum eigentlich hin ich bis heute vom Regierungsamt ausgeschlossen? Wo doch einzig die Schwerversehrten nicht zu Archonten gelost werden können? So nehmt mir meine kleine Rente! Nur zu! Erkennt sie am besten gleich dem Kläger zu und beschließt, daß nicht ich der Krüppel bin, sondern er! Und wenn ihr mich dann für gesund erklärt, wer sollte mich wohl hindern, in die Regierung einzutreten und statt der kleinen Rente einen erklecklichen Beamtensold zu kassieren? Aber nein, natürlich, das ist nicht eure Meinung, und es ist in Wahrheit auch nicht die Überzeugung des K Eigers. Er kam ja nur, um mir meine Behinderung streitig zu machen, als wäre sie eine reiche Braut. Und allein deshalb will er euch überreden, etwas anderes zu glauben als das was ihr seht. Aber er wird damit keinen Erfolg haben können. Denn ihr seid Leute mit gesundem Menschenverstand. Ihr seht, welch ein alter Krüppel hier vor Euch steht. Ihr traut euren Augen mehr als seinen schönen Reden. … Weiter behauptet er, in meiner Bude sammle ich Leute um mich, die ihr eignes Geld verpraßt hätten und jetzt darauf ausgingen, andern das ihre aus der Tasche zu ziehen. Aber Vorsicht! Denn damit klagt er ja keineswegs nur mich an, sondern in Wirklichkeit alle, die einen solchen Laden haben wie ich. Und er bezichtigt nicht nur meine Kundschaft, sondern in Wahrheit alle, die in solche Läden gehn. Und jeder geht dorthin, auch ihr geht dorthin, der eine in die Salbenbude, der andere zum Barbier, der dritte zum Schuster, der vierte wohin es ihn eben grade treibt, meistens natürlich in eine der vielen Buden gleich hier am Markt, seltener in die weiter abgelegenen. Sollte also tatsächlich einer von euch meine Kunden für Spitzbuben halten, so müßte er das gleiche für die Kunden der übrigen Läden gelten lassen, und wenn für die, dann doch wohl für alle Athener. Denn, wie ich schon sagte, ihr alle liebt es, über den Markt und durch die Gassen zu schlendern und eure kleinen Vergnügungen in diesen und besonders in jenen Etablissements zu suchen.
Aber es gibt nun wirklich keinen Grund, daß ich euch noch länger mit der akribischen Widerlegung all der Einzelheiten langweile, die mir der Kläger vorwirft. Das Wesentliche habe ich gesagt – zu welchem Nutzen und Frommen sollte ich es ihm gleichtun und euch mit Strohhalmaffären belästigen? Nein, hohes Gericht, ich habe nicht mehr als eine schlichte Bitte an euch: denkt über mich, wie ihr auch früher gedacht habt. Bleibt bei eurer Meinung. Die einzige Gunst, die das Schicksal mir in unserer Vaterstadt zu genießen gab – laßt nicht zu, daß dieser eine da sie mir raubt und euch alle beredet, mir wieder zu nehmen, was ihr mir schon so lange zugebilligt habt. Deshalb nämlich, Hohes Gericht, weil blindes Unglück uns Gebrechliche von Amt und Ehren ausgeschlossen hat, teilt uns das Gesetz diese schmale Rente als Entschädigung zu, in der weisen Einsicht, daß der Zufall über Glück und Unglück eines jeden von uns nicht nach Verdienst richtet, sondern nach Willkür. Wie sollte ich da nicht die elendeste und bejammernswerteste Kreatur heißen, wenn mich erst mein erbärmlicher Körper um das größte und schönste betrügt, das es gibt, nämlich den Dienst an der Vaterstadt, und mich dann auch noch der Kläger des Almosens beraubt, das mir eben diese Vaterstadt in ihrer Weisheit und Weitsicht gab? Niemals, hohes Gericht, niemals dürft ihr so urteilen! Wie auch hätte ich ein solches Urteil verdient? Habe ich je gegen irgendeinen von euch Prozesse geführt und ihn um sein Vermögen gebracht? Niemand wird das behaupten können. Steck ich die Nase in fremde Angelegenheiten, bin ich ein Heißsporn und Streithahn? Das ist nicht der Gebrauch, den ich von meinen bescheidenen Kräften mache. Bin ich ein unverschämter Angeber, bin ich ein Schläger? Sogar der Kläger würde das nicht behaupten, es sei denn, er wollte der Legion seiner Lügen noch eine weitere hinzufügen. War ich in der Zeit der Diktatur auf der Seite der Mächtigen? Habe ich meine Mitbürger unterdrückt? Im Gegenteil! Mit den Demokraten bin ich ins Exil nach Chalkis gegangen; während ich hier in Ruhe hätte leben können, habe ich mit euch die Gefahren des Freiheitskampfes geteilt.
Hohes Gericht! Da ich in nichts gefehlt habe, behandelt mich nicht wie einen Verbrecher. Schließt euch den früheren Entscheidungen in meiner Sache an. Bedenkt: Es geht hier nicht um Rechenschaft über Staatsgelder, es geht auch nicht um die Entlastung eines hohen Beamten, es handelt sich – um ein Almosen, die Rede ist von einem Obolus. Wenn ihr das bedenkt so werdet ihr ein gerechtes Urteil fällen und ich für mein Teil werde es euch zu danken wissen. Dieser aber, der Kläger, wird für die Zukunft etwas lernen. Er wird nämlich lernen, daß es sich nicht gehört, über Schwächere herzufallen, sondern daß man die Kräfte mit seinesgleichen messen soll.«
3. Unbegrenzte Auslegung (Die 10. Rede) [53]
Der letzte Redeausschnitt zeigt uns Lysias auf der Höhe seiner taktischen Meisterschaft. Die Ausgangslage für seinen Mandanten war denkbar schwierig: Er hatte in einem Prozeß als Zeuge ausgesagt: und zwar hatten er und ein weiterer Zeuge bestätigt, daß der Angeklagte, ein gewisser Theomnest, in einer Schlacht den »Schild weggeworfen«, also Fahnenflucht begangen habe. Theomnest wurde trotzdem freigesprochen, war seinerseits zum Gegenangriff übergegangen und hatte die Verurteilung des anderen Zeugen wegen Verleumdung erreicht. Gelegentlich dieser Rechtsstreite hatte Theomnest wohl eher beiläufig über Lysias Mandanten geäußert, dem sei ohnehin nicht zu glauben, schließlich habe er seinen Vater umgebracht. Diese Äußerung bildete nun den Hintergrund für den dritten Prozeß: Lysias verfaßte für seinen Mandanten – wohl auch, um einer Verleumdungsklage des Theomnest zuvorzukommen – seinerseits eine Verleumdungsklage gegen Theomnest. Das Gesetz gab dafür nicht allzuviel her. Einen abstrakt gefaßten Verleumdungsparagraphen gab es nicht. Vielmehr verbot das Gesetz – in archaischer Manier – nur den Gebrauch bestimmter, einzeln aufgezählter Worte. Eines jener Worte lautete »Vatermörder«. Dieses Wort hatte Theomnest unstreitig nicht gebraucht. Hatte er den Vorwurf sinngemäß erhoben? Lysias läßt keinen Zweifel daran. Aber er belegt das nicht mit Tatsachen (gaben sie nichts her?). sondern er wählt einen indirekten Weg: Theomnest, so macht er die Zuhörer glauben, verteidigt sich mit einer überholten. sklavisch am Wortlaut haftenden. ja nachgerade lächerlichen Auslegung des Verleumdungsgesetzes: Wer sich so verteidigt, klagt sich an! Das war der Eindruck, der den Richtern vermittelt werden sollte. Und zugleich sollten sie daran erinnert werden, daß man es bei Theomnest schließlich mit einem Fahnenflüchtigen zu tun hatte. Dabei durfte er allerdings den Vorwurf der Fahnenflucht nicht direkt erheben – das wäre zu gefährlich gewesen, weil es dem Theomnest angesichts der Vorprozesse Anlaß zu erfolgversprechender Verleumdungsklage gegeben hätte.
»… Vielleicht wird er sich wieder auf das Argument verlegen, das er schon vor dem Friedensrichter gebraucht hat. Das Gesetz, wird er sagen. bestrafe nur den wegen Beleidigung, der ganz bestimmte, verbotene Ausdrücke verwende. Wenn er also behaupte, ich hätte meinen Vater getötet, so verstoße er deswegen nicht gegen das Gesetz, weil dort nur der Gebrauch des Wortes ›Mörder‹ unter Strafe gestellt sei; diesen Ausdruck habe er aber nicht in den Mund genommen. Ich für mein Teil glaube allerdings, ihr Herren Richter interessiert euch nicht für begriffliche Spitzfindigkeiten, sondern für den Sinn des Gesetzes. Und ihr wißt natürlich, daß nur diejenigen, die einen Menschen getötet haben, Mörder heißen, und umgekehrt jeder, der ein Mörder ist, auch einen Menschen getötet hat. Da hätte der Gesetzgeber eine Menge Arbeit, wenn er immer all die Wörter einzeln herzählen wollte, die dasselbe bedeuten. Die alle meint er, indem er eins nennt.
Und du, Theomnest! Wenn jemand behauptet, du habest gegen deinen Vater oder gegen deine Mutter die Hand erhoben – dies sind die Worte des Gesetzes –, so würdest du gegen den Verleumder vor Gericht gehen! Und mit Recht! Aber würdest du es denn mit weniger Recht tun, wenn dieser Jemand gesagt hätte: Jener Theomnest hat seinen männlichen und seinen weiblichen Elternteil geschlagen? Mit Vergnügen würde ich auch auf eine andere Frage deine Antwort hören, denn darin bist du von uns beiden zweifellos der größere Meister, im Worteschmieden und im Reden: Angenommen. jemand sagt, du seist als Soldat aus dem Feld geflohen: das Gesetz, ich rufe es in Erinnerung. lautet wörtlich: »Wer einen anderen zu Unrecht der Fahnenflucht bezichtigt, wird bestraft.« – So würdest du ihn sicherlich zur Rechenschaft ziehen, oder etwa nicht? Und wenn er dann anfinge sich zu verteidigen und sagte: Er habe ja nicht behauptet, du seist von der Fahne, sondern nur, du seist aus dem Felde geflohen, was würdest du antworten? Wäre die Sache damit für dich erledigt? Wie? Und wenn du Polizeigewalt hättest und es käme jemand und führte dir einen Banditen vor und sagte zu dir: »Verhafte ihn, er hat mir Mantel und Jacke gestohlen!« Diesen Banditen ließest du laufen, weil du von Gesetzes wegen nur Leute verhaften darfst, die »Diebe« genannt werden, nicht aber solche, die etwas gestohlen haben? Und wenn einer auf frischer Tat bei einer Kindesentführung betroffen wird, dem würdest du wahrscheinlich bescheinigen, daß er keineswegs ein Menschenräuber ist, weil nämlich deine Gedanken viel zu sehr in Wortklaubereien verstrickt sind und du keine Zeit mehr hast für die wirklichen Tatsachen, derentwegen doch alleine die Menschen so viele Worte machen!
Und nun, ihr Herren Richter, merkt wohl auf: Mir scheint nämlich, unser Theomnest hat sich mit seiner schlappen und vergnügungssüchtigen Existenz noch nicht ein einziges Mal zu unserem höchsten Kriminalgericht auf den Areopag hinaufgeschleppt. Ihr alle wißt es natürlich: wenn dort vor den Geschworenen ein Mordfall verhandelt wird, dann spricht zunächst der Ankläger den Schwur und er gebraucht dabei keineswegs den Ausdruck »Mord«, sondern er schwört, der Angeklagte habe einen Menschen »getötet«, und genauso schwört dann der Angeklagte, er habe nicht »getötet«. Sie gebrauchen also gerade das Wort, das Theomest auf mich angewandt hat. Was für eine absurde Logik wäre es aber, den Täter, der sich als Mörder bekannt hat, freizusprechen mit der Begründung, die Anklage habe nicht auf Mord gelautet, sondern darauf, der Angeklagte habe getötet? Und ist es nicht genau das, was Theomnest zu seinen Gunsten anführen will?
Aber zurück zu dir, Theomnest … Bist du eigentlich so gewieft, daß du die Gesetze so zurechtbiegen kannst, wie es dir gerade zupaß kommt? Oder bist du so mächtig, daß niemand, dem du ein Unrecht zufügst, dich mit Erfolg zur Rechenschaft ziehen kann? Schämst du dich nicht eines solchen Benehmens? Schämst du dich nicht, deinen Vorteil darin zu suchen, ungestraft Unrecht tun zu können, anstatt dir Verdienste um unsere Vaterstadt zu erwerben? … Lies mir nun die altehrwürdigen Gesetze Solons vor:
Gesetz:
»Welchem das Heliaia Gericht schärfere Strafe zumißt, fünf Tage
fest in das Schandeisen lege man solchem Manne den Fuß.«
Nun, das »Schandeisen«, Theomnest, ist genau das, was wir heute als öffentliche Fesselung an den Holzblock kennen. Und wenn nun einer, nachdem er die Fesselung an den Holzblock glücklich überstanden hat, käme und eine Klage anbrächte gegen die Vollstreckungsbeamten mit der Begründung. man habe ihn ans Eisen aber nicht ans Holz fesseln dürfen, würde man den nicht für, sagen wir, einigermaßen beschränkt halten? Lies das andere Gesetz vor:
Gesetz:
»Es schwöre den Schwur bei Apoll der handhafte Mann und bringe der Bürgen sieben. Und hege er Furcht vor dem Richtspruch. nimmermehr sei ihm verstattet zu fliehen.«
»Handhaft« bedeutet natürlich »auf frischer Tat« beim Diebstahl erwischt, und »verstattet« bedeutet »erlaubt«.
Gesetz:
»Welcher Mann die Tür verschleußt, während der Dieb im Hause verweilt …«
»Verschleußen« heißt nichts anderes als »verschließen« und ich bitte dich, Theomnest, keine Debatte darüber!
Gesetz:
»Sind für ein Darlehen Zinsen bedungen …«
»Bedungen«, bester Freund, hat an dieser Stelle nichts mit »Dung« und »düngen« zu tun, sondern bedeutet ganz einfach versprochen.
Es gibt noch vieles dieser Art, ihr Herren Richter. Und wenn er nicht ein kompletter Holzkopf ist, dann müßte es ihm jetzt in den Trichter gekommen sein: Die Dinge sind dieselben, heute wie damals, nur die Bezeichnungen, die Namen der Dinge gebrauchen wir heute teilweise nicht mehr so wie früher. Er selbst wird es eingestehen: schweigend, so glaube ich, wird er gleich das Gericht verlassen. Wenn aber nicht, so bitte ich euch, ihr Herren Richter, erkennet das Rechtliche! Erwägt, wieviel schlimmer es ist, hören zu müssen, man habe den eigenen Vater getötet, als, man habe Fahnenflucht begangen. Ich jedenfalls möchte lieber tausend Mal von der Fahne geflohen sein, als in einem so schrecklichen Rufe wegen meines Vaters zu stehen. Dieser dort, Theomnest, unter der gut begründeten Anklage der Fahnenflucht, die doch weit weniger ehrenrührig ist als diejenige des Vatermordes, fand bei euch nicht nur Mitleid, sondern es gelang ihm sogar, einen Zeugen um seine Ehrenrechte als Bürger dieser Stadt zu bringen. Ich dagegen, der ich ihn tun sah, was auch ihr wißt; der ich damals bei der Fahne geblieben und nicht geflohen bin; ich, der ich angeklagt bin einer grauenhaften und fürchterlichen Tat; ich: wenn er Freispruch erlangt, bin ich erledigt, ruiniert, zerschmettert, er aber keineswegs in gleichem Maße, wenn er wegen Verleumdung verurteilt wird.
Ich, ihr Herren, sollte von ihm nicht Genugtuung erhalten? Was liegt denn eigentlich gegen mich vor? Daß er zu Recht so üblen Ruf mir anhängen will? Aber das sagt ihr ja selbst nicht im Ernst! Daß Theomnest ein anständigerer Mann ist als ich und aus besserem Hause? Das würde er nicht einmal selbst behaupten. Daß ich als Fahnenflüchtiger den wegen Verleumdung vor Gericht zerre, der als tapferer Soldat im Felde ausharrte? Nicht so lautet allerdings die Rede, die in der Stadt umgeht. … Ich weiß nicht, ob ich über all das noch mehr sagen sollte. Daß ihr aber Theomnest verurteilen solltet, dies weiß ich, denn es hat noch nie einen wichtigeren Prozeß für mich gegeben als diesen: Zwar oberflächlich geht es hier nur um eine Verleumdungsklage, doch mit eurem Urteil entscheidet ihr zugleich über die schlimme Anklage, die dahinter steht und um die es eigentlich geht. Und diese gegen mich erhobene Klage lautet auf Vatermord! …
Bedenkt all dies und steht mir bei! Steht meinem Vater bei! Steht zu den geschriebenen Gesetzen und zu dem heiligen Eid, den ihr geschworen habt!«
Anmerkungen:
[1] Friedrich Blass, Die Attische Beredsamkeit, I. Abteilung, Leipzig 1887, S. 633; Ferdinand Baur, Die erhaltenen Reden des Lysias, übersetzt, erläutert und mit Einleitungen versehen. Stuttgart 1868 ff.. S. 50.
[2] »Verteidigungsrede wegen des ausgegrabenen Ölbaumes« (7. Rede), Baur aaO S. 137 ff.; vgl. auch: Ernst Heitsch, Recht und Taktik in der 7. Rede des Lysias, Museum Helveticum 18 (1961) S. 204–219.
[3] »Verteidigungsrede gegen Simon« (3. Rede), Baur S. 93 ff.
[4] »Rede gegen Eratosthenes« (12. Rede), Baur S. 174 ff.; die Rede ist unter II in Auszügen wiedergegeben
[5] »Rede gegen den Staatsschreiber Nikomachos« (30. Rede), Baur S. 403 ff.
[6] »Rede gegen Diogeiton« (32. Rede), Baur S. 433 ff.
[7] »Verteidigungsrede gegen einen Antrag auf Entziehung der einem Gebrechlichen bewillig-ten Geldrente« (24. Rede). Baur S. 344 ff. die Rede ist unten in Auszügen wiedergegeben.
[8] W. R. M. Lamb: Lysias, with an english translation, Cambridge (Mass.), London, 1976. S. XVII; M.T. Cicero: orator. Lateinisch-Deutsch, ed. Bernhard Kytzler, 3. Auflage, München-Zürich 1988 (Sammlung Tusculum), S. 24 IT. (8. 26 ff.); Libanios v. Antiochia (314–393 n. Chr.): Briefe, Griechisch-Deutsch. ed. G. Fatoutas. T. Kriseher, München 1980, S. 171 S. 423; Albin Lesky: Geschichte der griechischen Literatur, 2. Auflage, Bern und München 1963, S. 641 f.
[9] Die Rede wurde wahrscheinlich zwischen September und Dezember des Jahres 403 v. Chr. gehalten, vgl. Lamb, aaO S. XXIV; Zweifel an dieser Datierung hei Michael Hillgruber: Die zehnte Rede des Lysias, Einleitung, Text und Kommentar, Berlin-New York 1988, S. 100 ff.
[10] Näheres über die Lage und Einrichtung der Gerichtsstätten hei Justus Hermann Lipsius: Das Attische Recht und Rechtsverfahren. 3 Bände. Leipzig 1905. 1912. 1915, S. 167 ff.
[11] Die Wasseruhr (Klepsydra) wurde regelmäßig von einem der Geschworenen bedient, Lipsius aaO S. 911; Einzelheiten über die Technik der Wasseruhr bei H. Diels: Antike Technik, Berlin 1920, S. 155 ff.
[12] Rede gegen Eratostehenes, vgl. Fn. 4.
[13] Thukydides. Historien, II 47 ff. (Pest in Athen), II, 70 (Belagerung von Poteidaia, Kannibalismus), V 91 ff., 116 (Schicksal der Einwohner von Melos).
[14] Dies schon bald nach dem Tode des Perikles (429 v. Chr.), vgl. Eduard Meyer: Geschichte des Altertums, 9. Auflage 1952–1958, Nachdruck Essen, ohne Jahr, Bd. 7, VI, S. 340 ff.; Leopold von Ranke: Geschichte des Altertums, Stuttgart, o. J., S. 283 ff.
[15] Vgl. Fn. 4, aaO, Rdnr. 26.
[16] Vgl. Fn. 4, aa0, Rdnr. 100
[17] Natürlich hatte Lysias Vorgänger, etwa Antiphon (480–411 v. Chr.); über sie ist aber wenig bekannt und keiner von ihnen hat sich so sehr der praktischen Gerichtsrhetorik gewidmet, vgl. etwa zu Antiphon die Beiträge bei Anargyros Anastassiou/Dieter Irmer: Kleinere attische Redner, Darmstadt 1977, S. 9–65.
[18] Lipsius, Bd. III, 5.905 ff.: die Prozeßpartei konnte in gewissen Fällen befreundete Fürsprecher. sog. synhegoroi (Fürsprecher) oder syndikoi (Sachwalter, daher der deutsche Syndikus), zusätzlich auftreten lassen; da aber die berufsmäßige Prozeßvertretung nicht gestattet war und die Fürsprecher offen auftreten mußten, konnte sich daraus ein anwaltsähnlicher Berufsstand nicht entwickeln.
[19] Vgl.: Louis Gernet: Einführung in das Studium des alten griechischen Rechts, in: Erich Berneker (Hrsg.): Zur griechischen Rechtsgeschichte, Darmstadt 1968, S. 4 ff. (6 ff.).
[20] Die vollständigste Darstellung ist wohl das Werk von Lipsius (Fn. 10); vgl. auch Jochen Bleicken: Die athenische Demokratie, 2. Auflage, Paderborn, München, Wien 1988, S. 162 ff.
[21] Vgl. Bleicken aaO (Fn. 20) S. 320 ff. Ein Fall moderner Sykophantie behandelt BGH Urteil v. 22.5.1989 – II ZR 206,’88 – NJW 1989, 2689 ff.: Mißbräuchliche Erhebung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage mit dem Ziel, eine Abfindung von der AG zu erhalten
[22] Gelegentlich auch in zwei Reden, Lipsius aaO, S. 910 Fit. 10; Heitsch, aaO; Platon. Apologie. I 17 A, 36 A vgl. Platon: Sämtliche Werke in deutscher Übersetzung, 5. Auflage, Köln und Olten 1967, Erster Band, S. 7ff, 29 ff, 32 ff
[23] Hans Volkmann: Artikel ›Solon‹ in Lexikon der Antike in 5 Bänden (Der kleine Pauly), München 1975.
[24] 30. Rede, vgl. Fn. 5
[25] Plöbst in: Pauly-Wissowa. Real-Enzyklopädie. Band XIII Teilband 2. Stuttgart 1927. Sp. 2534–2543: Lesky aaO, S. 639, 640.
[26] Gert Ueding/Bernd Steinbrink, Grundriß der Rhetorik, Stuttgart 1986, S. 80
[27] Dieselben, aaO, S. 57
[28] Platon: Gorgias. zit. nach der Übertragung von Karl Preisendanz. Jena 1920. S. 38.
[29] Gert Ueding/Bernd Steinhrink aaO S. 11 ff.; Manfred Fuhrmann: Die antike Rhetorik, 2. Auflage München-Zürich. 1975. S. 15 ff.; Werner Eisenhut: Einführung in die antike Rhetorik und ihre Geschichte. 3. Auflage. Darmstadt 1952. S. ff.
[30] Vgl. Otto A. Baumhauer: Die sokratische Rhetorik. Eine Theorie sprachlicher Kommunikation. Stuttgart 1956,, S. 130 ff.
[31] Baumhauer. aaO S. 157 ff. (166–179), vgl. den interessanten Überblick hei Ueding/ Steinbrink aaO S. 27 ff (Cicero) 48 ff. (Augustinus) 71 ff. (ars praedicandi im Mittelalter) 78 f. (protestantischer Lehrplan 1546) 115 ff. (Adolph Freiherr von Knigge), 145 ff. (Gerichtsrhetorik des 19. Jahrhunderts), 157 ff. (20 Jahrhundert); zur Rechtsrhetorik heute vgl. Fn. 3; eine literarische Rhetorik, die sich streng an der antiken Systematik und Begrifflichkeit orientiert, bringt Heinrich Lausberg, Elemente der literarischen Rhetorik, 9. Auflage, München 1987
[32] Dies wurde unter dem Begriff des eikós abgehandelt, vgl. Baumhauer aaO S. 135–143.
[33] Vgl. zur ›topos‹-Lehre etwa Baumhauer S. 147 ff.; eine kurzgefaßte moderne Rhetoriklehre, die sich weitestgehend auf antike Lehrbücher stützt und der Sache nach nichts entbehrt, was triviale Rhetorik-Handbücher enthalten, geben Ueding/Steinbrink S. 193 ff. einschließlich einer Sammlung von ›topoi‹ S. 220–235; die Aktualität der Topik-Lehre für die Rechtswissenschaft zeigt Theodor Viehweg, Topik und Jurisprudenz. 5. Auflage, München 1974, S. 14 ff. (17) auf: vgl. auch: Fritjof Haff, Juristische Rhetorik. Freiburg, München. 1981; ders.: Rhetorik und Computer, NJW-COR 1989 II, S. 21 ff; III S. 14 ff. : ders.: Das Tübinger Verhandlungs-Seminar, Tübingen 1988; Walter Grasnick: Über Rechtsrhetorik heute, in Dyck/Jens/Ueding (Hrsg.). Rhetorik. Ein internationales Jahrbuch, Bd. 7, Tübingen 1988 S. 25 ff. – alle mit zahlreichen weiteren Nachweisen; neuerdings beachtlich: Tonio Walter, Kleine Rhetorikschule für Juristen, München 2009
[34] Protagoras v. Abdera (485–415 v. Chr.). vgl. Baumhauer. aaO. S. 144.
[35] Gorgias v. Leontinoi (484–376 v. Chr.): Über das Nichtseiende in: Thomas Buchheim. Gorgias v. Leontinoi, Reden, Fragmente, Testimonien, Griechisch-Deutsch, Hamburg 1989. S. 41 ff. vgl. auch ebenda Anm. 22 zu Fragment 11a: Isokrates (436–338 v. Chr.), vgl. Fuhrmann aaO S. 24 ff.; vgl. auch Gian Battista Vico: Vom Wesen und Weg der geistigen Bildung. Düsseldorf 1947, zitiert bei Viehweg (Fn. 33). S. 17.
[36] Vgl. zum Problem der persönlichen Glaubwürdigkeit des Redners für die römische Zeit: C. Joachim Classen. Cicero – heute?, NJW 1989, S. 367 ff. m. w. N.; Clarke, aaO, S. 142 ff. (153); siehe auch: Erwin Fuchs, Darf der Anwalt lügen?, AnwBl 1989, S. 353 ff.
[37] Die Angaben über das Geburtsjahr schwanken zwischen 459 v.Chr. und 432 v. Chr. vgl. Blass aaO. S. 339–345; Ulrich Schindel, Untersuchungen zur Biographie des Redners Lysias, Rheinisches Museum für Philologie, Neue Folge. 110 (1967). S. 32–52, Nachdruck bei Anargyros Anastassiou/Dieter Irmer (Hrsg): Kleinere Attische Redner, Darmstadt 1977, S. 264 ff.; die Zweifel an dem in der Antike angenommenen Geburtsjahr 459 rühren unter anderem daher, daß Lysias noch in den Jahren um 380 ein intimes Verhältnis zu der Dirne Metaneira und ihrer Schwester unterhielt, was man offenbar einem 79jährigen nicht zutraute. Baur aaO S. 27.
[38] Zur rechtlichen und sozialen Stellung der Metöken vgl. Heinz Bellen. Artikel ›Metoikoi‹, Der Kleine Pauly, Bd. 3, München 1975, Op. 1276–1278. m. w. N.
[39] Platon: Der Staat, I, 1327 A – 1332 A. vgl. Platon. Sämtliche Werke (Fn. 22). Bd. 2. S. 5 ff.
[40] Beispielhaft Gorgias v. Leontinoi: Lobpreis der Helena, Verteidigungsrede für Palamedes, aaO (Fn. 35), S. 4 ff., 17 ff.
[41] Vgl. Blass aaO S. 423 ff.; die Rede ist im platonischen Dialog Phaidros wiedergegeben und wird dort von Sokrates heftig kritisiert, Platon. Sämtliche Werke, Bd. 2, S. 411 ff.
[42] Der Fall stammt von Antiphon (480–411 v. Chr.), vgl. Fuhrmann S. 22 f.
[43] Sehr kritisch zu den Logographen insgesamt: Bleicken aaO, S. 176 ff. H. J. Wolff in: Methodische Grundfragen der rechtsgeschichtlichen Verwendung attischer Gerichtsreden, zit. bei Hillgruber (Fn. 9), S. 9.
[44] Clarke: Die Rhetorik hei den Römern. Göttingen 1968. S. 117 f.: Vgl. auch: Wilhelm Süss: Ethos. Aalen 1975 (Neudruck der Ausgabe Leipzig 1910), S. 225 ff.
[45] Lamb aaO (Fn. 8) S. XVIII
[46] Unmittelbar nach Absetzung der »Dreißig« im Jahre 403 beantragte Thrasybul, Lysias die Vollbürgerschaft wegen seiner Verdienste um die Demokratie zu verleihen: der Antrag scheiterte an einem Formfehler, vgl. Plöbst aaO (Fn. 25)
[47] Blass aaO, S. 430 ff.; die Rede wird teilweise in 388 v. Chr. (98. Olympiade) datiert, vgl. Marcello Gigante: II discorso olimpico di Lisia, Studi in onore di L. Castiglioni, Florenz 1960, zit. nach Anastassiou/lrmer (Fn. 37), S. 158 ff. (Übersetzung von Fiorella Grensemann)
[48] Blass aaO S. 353 ff.: Baur aaO S. 40.
[49] »Verteidigungsrede wegen der Tötung des Eratosthenes« ( I. Rede). Die Rede wurde vor einem der Blutgerichte gehalten; wahrscheinlieh vor dem Delphinion, das für Tötungsklagen zuständig war, bei denen sich der Täter auf Rechtfertigungsgründe berief. vgl. Lipsius. aaO (FN 10), S. 121 ff.; Baur aaO (Fn. 1). S. 44, 56: Lamb aaO (Fn. 8). S. 3; vgl. auch LG Paderborn. Urteil v. 12.10.1989 – 1 S 197/89 – NJW 1990. 261) ff.: Kein Schmerzensgeld für den vom Ehemann in flagranti ertappten und sofort heftig verprügelten Liebhaber.
[50] Lamb aaO (Fn. 49)
[51] Vgl. Fn. 7; die Rede wurde bald nach 4113 v. Chr. im Rat der 500 (Bule) gehalten, Lamb S. 516, 517: Baur 344–346.
[52] Die Rente war unterschiedlich hoch und betrug zur Zeit der Rede wohl 1 Obolus täglich, Blass S. 634; 2 Oboloi täglich ernährten einen »mäßigen Mann«, vgl. Anton Westermann. Lysias, Ausgewählte Reden, Stuttgart o. J., S. 63 (Einleitung zur 24. Rede)
[53] »Gegen Theomnest I« (10. Rede); die Rede wurde um 384 v. Chr. vor einem Heliastengericht gehalten; sie hat Anlaß zu sehr weitreichenden Rückschlüssen auf die Grundlagen des griechische Rechtsdenkens gegeben; u. a. wurde aus ihr die These abgeleitet, es habe in Athen rigoroser Gesetzespositivismus geherrscht, das entspräche der formalistischen Orientierung archaischen Rechtsdenkens, vgl. Hillgruber (Fn. 9) passim; Baur (Fn. 1), S. 161 f.; Lamb (Fn. 8), S. 196 f.; vielleicht handelt es sich aber auch um einen rhetorischen Trick, der darin besteht, dass Lysias die positivistische Pedanterie seines Gegners maßlos übertreibt, um sie dann desto leichter durch Lächerlichkeit erledigen zu können