Der Prozess um des Esels Schatten
Frei nach C. M. Wieland
Christoph Schmitz-Scholemann
Für Friedhelm Rost
In der Stadt Abdera, einer trefflichen Republik, die nicht nur in Griechenland liegt und die, wenn sie auch schon tausend Mal an der Sinnesart ihrer Bewohner zugrunde gegangen ist, doch keineswegs ermangelt, ein tausendunderstes und zehntausendunderstes Mal wieder geboren zu werden, und zwar ebenfalls aus der Sinnesart ihrer Bewohner, in der Stadt Abdera also trug sich der folgende bemerkenswerte Rechtshandel zu:
Der Zahnarzt Struthion mietete einen Esel, um in die einige Stunden entfernte Nachbarstadt zu reiten. Der Weg ging durch eine baumlose und steinige Gegend. Es war ein heißer Mittag, die Sonne stach und dem Zahnarzt ward so matt zu Mute, dass er rasten wollte. Er befahl dem Eselsführer das Tier anzuhalten, stieg vom Esel und gedachte, Leib und Seele im Schatten des Eselskörpers zu kühlen und zu erquicken. Der Eselsführer aber war damit so ohne weiteres nicht einverstanden: Den Esel habe er vermietet, sagte er, aber doch beileibe nicht den Schatten. Wenn der Schatten des Körpers des Esels genutzt werden solle, so sei neben der Eselsmiete eine weitere Drachme als Schattenmiete fällig. Der arme Zahnarzt hielt diese Worte erst für eine Einbildung seines überhitzten Hirns, dann für einen Scherz und schließlich für ein Zeichen der schamlosesten Geldgier. Der Eselsführer aber beharrte auf seinem Standpunkt und da auch Struthion nicht nachgab, kam es zu einem Prozess, dessen Verlauf auf das lebhafteste Interesse anfangs nur der Beteiligten, alsbald aber auch wachsender Teile des abderitischen Publikums und schließlich auch der Regierenden stieß.
Die Sache wurde zur Staatsaffäre. Man könnte sagen, der unschuldige Schattenesel habe sich als ein prinzipieller Eselsschatten auf die Gehirne der Bürger gelegt. Die Republik jedenfalls teilte sich in Anhänger des Eselstreibers, die sich den Namen »Die Schatten« gaben, und in solche des Zahnarztes, die nicht so stolz oder nicht so klug waren, als dass sie die sich aufdrängende Bezeichnung »Die Esel« als Beleidigung empfunden hätten. Es wurden juristische Gutachten eingeholt, Philosophen erörterten öffentlich den Seinsgrund des Schattens, berühmte Diskuswerfer und Preisboxer meldeten sich zu Wort und vertraten das gesunde Volksempfinden, Lyriker äußerten ihr prinzipielles Befremden, Anwälte boten sich den Parteien kostenlos an, Ärzte, Metereologen, Tierschützer, Schattenökonomen, die Gewerkschaft der Eseltreiber und die Standesvereinigung der in Abdera niedergelassenen Zahnärzte – kurz, alle, die glaubten, etwas von der Sache zu verstehen, also wirklich: alle hatten ihre Meinung und vertraten sie umso vehementer, als man in den Schulen von Abdera seit der Großen Bildungsreform die Schüler lehrte, es sei wichtig und gesund, in allen Dingen eine Meinung zu haben und sie auf jeden Fall zu äußern. Wirklich ernst wurde es aber, als die Schatten gegen die Esel den allerdings boshaften – und historisch nicht belegbaren – Vorwurf des Thersitismus erhoben.
Dazu muss gesagt werden, dass die Abderiten, wie alle fortschrittlichen Republiken, die Macht im Staat auf zwei Parteien verteilt hatten, deren Stärke sich in etwa die Waage hielt. Die eine dieser Parteien bildeten die Jasonisten, deren Oberhaupt der Tempelmeister des insbesondere von den betuchteren Abderiten gern aufgesuchten und mit goldenen Wimpeln geschmückten Jasonheiligtums war. Die andere Partei waren die Latoniden, die der Göttin Latona huldigten und ihren geistlichen Führer im Wärter des schönen Tümpels erkannten, der im abderitischen Sprachgebrauch »Das Meer der Freiheit« hieß, vor der Ehrensäule der Göttin Latona lag und von zahlreichen Fröschen bevölkert war, die in Abdera als heilig verehrt wurden und deren Quaken nicht nur das Grundgeräusch des republikanischen Lebens bildete, sondern auch als Quelle des Staatsorakels (»Rat der Frösche«) diente. Da Jasonisten und Latoniden nun in fast jeder Einzelfrage, wie eben der Schattenfrage, zwar gern und so ausdauernd stritten, dass sich das Problem im Zeitpunkt des schließlich dann doch ausgehandelten Kompromisses im Allgemeinen durch Zeitablauf erledigt hatte – die Abderiten bezeichneten dies als »republikanische Streitkultur« –, sie sich aber andererseits immer einig wussten im Interesse der Staats- respektive Selbsterhaltung, was sie übereinstimmend »den republikanischen Grundkonsens« nannten, hatten sie den bei Vorhandensein zweier konkurrierender Parteien an sich naheliegenden und gefährlichen Streit um die Besetzung der Staatsämter dadurch ein für alle Mal behoben, dass sie dieselben erstens ausschließlich aus dem Kreise ihrer Anhänger und außerdem einvernehmlich proportional, notfalls auch doppelt, besetzten, wofür sich der Ausdruck »praktische Konkordanz« seit langem eingebürgert hatte. Es ist leicht einzusehen, dass Latoniden und Jasonisten dieses zwar für den Staat und die Bürger teure, für ihre Anhänger jedoch einträgliche Verfahren, dessen Einzelheiten an der Akademie für Verwaltungskunst von Abdera von erfahrenen Rechtsprofessoren gelehrt wurden, verteidigten und sich zu diesem Zweck gegen alle Einmischungsversuche von besserwisserischen Kritikern zur Wehr setzten, die sie »Thersitisten« nannten; diese wurden, waren sie einmal als solche erkannt, kurzerhand der Republik verwiesen. Auf solche Weise hatten sich die Abderiten des Theaterdichters Euripides, des Architekten Vitruvius, des Arztes Hippokrates, des Advokaten Lysias und zahlreicher anderer Männer entledigt, die zwar andernorts und bis heute als vorzügliche Kenner ihres Fachs galten und gelten, in Abdera jedoch schon wegen ihrer Weigerung, dem Rat der Frösche zu huldigen, als Quertreiber und »Thersitisten« unerwünscht waren. Wenn also in Abdera der Vorwurf des »Thersitismus« erhoben wurde, so war das ein untrügliches Zeichen, dass die abderitische Staatsräson in Gefahr war.
Kehren wir aber zurück zum Fall des Zahnarztes Struthion. Weitere Einzelheiten des Prozessverlaufs samt seiner politischen Knoten und Knäuel auszuwickeln ist hier nicht der Ort. Die ganze Geschichte ist auch nicht nur von begabteren Schriftstellern, als es der Verfasser gegenwärtiger Zeilen ist, in so mustergültiger Form erzählt und ausgeschmückt worden, dass der jetzige Autor daraus zahlreiche Gedanken und auch Wortfolgen entnommen hat, sondern die größte Künstlerin, nämlich das Leben selbst, breitet das Schauspiel dieses Prozesses, von immer neuem Personal mit immer derselben Inbrunst aufgeführt, in schöner Regelmäßigkeit in den Gerichtssälen aller freien Völker vor uns aus. Was uns hier interessiert ist also weniger der Prozess, als vielmehr der Richter. Oder besser: die Richter. Denn wie alle Rechtsfragen von staatswichtiger Bedeutung – und als solche sah man in Abdera jene Fragen an, von denen mindestens zwanzig Abderiten (die Frösche eingeschlossen), wenn auch nur potentiell, betroffen waren – konnte natürlich auch das Schattenproblem kaum von einem einzigen Richter befriedigend bearbeitet werden. Damit war er, wie wir gleich sehen werden, überfordert, und außerdem werde, so lehrten es die abderitischen Juristen, ein Rechtsstreit erst dadurch zu einem richtigen Prozess, der die Juristen ernährt, dass er in einem formvollendeten Instanzenzug mit zahlreichen Wendungen und Windungen und Zwischenstationen und auf keinen Fall einfach nur so gradeaus voranschreite.
Im Falle der Stadt Abdera begann jedes Verfahren vor dem Stadtrichter Philippides, dessen Charakter für den vieler anderer Stadt- und Amtsrichter stehen kann. Er war, wie aus seinen vom Nomophylax persönlichen erstellten dienstlichen Beurteilungen ersichtlich, »… ein ehrbarer, integerer, nüchterner, seinem Amte fleißig vorstehender Mann, der jedermann mit großer Geduld anhört, den Leuten freundlichen Bescheid gibt und im allgemeinen Rufe steht, dass er unbestechlich sei. Überdies ist er ein leidlicher Musikus, sammelt Naturalien, hat einige Schauspiele von schön-abderitischer und jedem Anhauch des Thersitismus widerstehender Gesinnung gemacht, was ihn bei Gelegenheit auch besonders für Beförderungsämter empfiehlt.«
Bei allen diesen Verdiensten hatte der gute Philippides eine Eigenheit, die ihm von Nichtabderiten vielleicht als Fehler ausgelegt werden könnte, die aber letztlich doch nichts weiter war als ein Ausdruck seines liebenswürdigen Charakters. Sooft nämlich zwei Parteien vor ihn kamen, schien ihm allemal derjenige im Recht zu sein, der zuletzt gesprochen hatte.
Man erzählte sich, dass bei seiner ersten Sitzung über den Eselsschatten seine Frau im Saal gesessen habe und es dabei zu folgendem Wortwechsel gekommen sei:
Der Anwalt des Klägers:
Jeder Esel wirft einen Schatten. Der Schatten ist ein Akzessorium des Esels und ist folglich mitvermietet.
Der Richter Phillippides:
Da haben Sie recht.
Der Anwalt des Beklagten:
Wer eine Eselin reitet, darf sie noch lange nicht melken. Eins ist der Esel, das andre sein Schatten.
Der Richter Phillipides:
Da haben Sie recht.
Die Frau:
Aber sie können doch nicht beide recht haben.
Der Richter Phillipides:
Da hast Du auch wieder recht.
Kurz und gut, die Sache kam, da auch der Esel selbst, den Phillipides in seiner Not vorgeladen hatte, zur Aufklärung nichts beitragen konnte oder wollte, und da auch mehrere Vertagungen, Zwischenverfügungen, Teilurteile über komplexe prozessuale Vorfragen, Erörterungs-, Güte-, Sühne-, Mediationstermine und sogar handfeste Vergleichsvorschläge, auf die sich Philippides besonders verstand, nicht verfingen, in die Zweite Instanz, wo sich ihrer ein Kollegium von zwanzig Richtern – zehn Jasonisten und zehn Latoniden – annahm, deren klügstem, einem gewissen Miltias, die Akten zur gehörigen fachjuristischen Aufarbeitung des Problems übermittelt wurden. Von seiner mehrstündigen Relation, wie der juristische Vortrag bei den Abderiten hieß, wollen wir nur soviel erwähnen, dass er, während seine Senatskollegen aufstanden, zum Fenster hinausguckten oder ins Nebenzimmer gingen, um Kuchen oder kleine Bratwürste zu frühstücken und sich im übrigen das verbriefte Recht, während der Relation zu schlafen, keineswegs nehmen ließen – währenddessen also bewies der Berichterstatter Miltias, Richter Zweiter Instanz, ex consensu et consuetudine generis humani, ein Schatten sei zwar ein Ding, aber wie Wind und Wetter, Mondschein, Dämmerung und Luft usui publico gewidmet, könne weder inter vivos noch mortis causa zum Gegenstand bürgerlicher Kontrakte gemacht werden, weshalb – salvis tamen melioribus – der Eselstreiber dem Zahnarzt zum Ersatz von Schaden und Kosten verpflichtet sei, V.R.W. Dass seine Kollegen das Zuhören nicht nötig hatten, um zu verstehen, bewiesen sie, indem sie sich ausnahmslos seinen wohlgegründeten Erwägungen anschlossen und nach Votum erkannten. Das aber vermochte nichts daran zu ändern, dass auch dieses Urteil – wegen der schon erwähnten grundsätzlichen Bedeutung der Sache für die Rechtseinheit in der Republik – nicht das letzte Wort war, das gesprochen wurde, zumal die Schattenpartei das Gerücht aufbrachte, der Berichterstatter habe sich in der Nacht vor der Sitzung die Sache des Zahnarztes von dessen junger Frau gesondert empfehlen lassen.
Um einer umständlichen Geschichte ein kurzes Ende zu machen: Der Große Hof, vor dem als letztem und unumstößlich ein für alle Mal – s.a.h. – salvo appellatione hellenica = vorbehaltlich der Appellation an den Gesamthellenischen Unionsrat (GHEuR) – entscheidendem, vierhundertköpfigem Gremium alle staatswichtigen Rechtsfragen nach gründlicher Überprüfung insbesondere auch der verfassungsrechtlichen Implikationen ihre Erledigung fanden, versammelte sich nach nur fünfjähriger Vorbereitungszeit in festlichem Ornat – das eine Opernschneiderin entworfen hatte – und stellte fest, was sich nun wahrlich nicht verleugnen ließ: Der Esel, der während des gesamten Prozesses im republikanischen Ehrengestüt seinen Hafer gekaut hatte, war gestorben. Damit, so der Präsident in seiner Urteilsverkündung, sei die Sache ipso facto und deshalb auch de iure erledigt und eine Entscheidung sei, selbst wenn es ihrer bedürfe, denkgesetzlich unmöglich geworden. Impossibilum nulla obligatio. Zwar werde von einer Minderheit eingewandt, der Streit sei nicht eigentlich um den Esel gegangen, sondern um seinen Schatten respektive die Frage der Vergütung des Schattens. Indes werfe doch, wie das Gutachten eines Sachverständigen ergeben habe, jeder Esel einen anderen Schatten, so dass, selbst wenn man annehme, Schatten seien ihrem Wesen nach gesondert handelbar, der Wert des Schattens des Körpers des Esels je nach Intensität, Umriß, Bewegung variieren und sogar – das sei das Entscheidende – so nahe gegen Null streben könne, dass eine Entscheidung der Frage schlechthin nicht mehr möglich sei.
Das Urteil wurde mit allgemeiner Zustimmung als weise aufgenommen und sein Wortlaut sowohl in die Amtsblätter als in das Gedächtnis der abderitischen Rechtsgeschichte eingerückt.
Es darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass der Prozess um des Esels Schatten sich im Nachhinein als der Anfang einer Entwicklung herausgestellt hat, der von Nichtabderiten als Niedergang bezeichnet wird, der indes, bei Licht betrachtet, in einem freilich tief abderitsichen Sinn als Sieg der Staatsklugheit, ja sogar als Triumph der abderitischen Gesinnung über das gemeine Prinzip der sogenannten praktischen Vernunft gelten darf. Denn einige Jahrzehnte später kam es zu einem neuen Streit in der Republik. Er wurde ausgelöst durch eine unerklärliche Vermehrung der Frösche im Latona-Tümpel, die, da die Tötung der heiligen Frösche verboten war, erst zu einer Überfüllung des Tümpels führte, dann zu einer ersten Tümpel-Erweiterung, anschließend wieder zu einer Überfüllung, dann zu einem zweiten Ausbau, dem die nächste Überfüllung folgte – und so wäre es ewig weitergegangen mit den bedenklichsten Folgen, die man sich nur ausmalen kann, insbesondere für den in der Nähe des heiligen Tümpels gelegenen und unter dem besonderen Schutz der Jasonisten stehenden Markt der Geldwechsler, hätten nicht die Oberhirten der Jasonisten und der Latoniden nach freilich langwierigen, vom anschwellenden Froschgesang als steter Mahnung begleiteten Beratungen beschlossen, die Stadt den Fröschen gänzlich zu überlassen und das Staatsvolk aus der Republik – zu evakuieren. An sich gehe zwar von den Fröschen keine Gefahr aus und die Regierung beherrsche die Lage durchaus, da aber andererseits gelte: Quod posse fieri non putes metuas tamen, sei, auch zur Rückgewinnung des Vertrauens der Märkte und unserer Menschen draußen in der Republik, zu beschließen gewesen wie geschehen. Freilich stellte sich schon bald heraus, dass die Verwaltung von Abdera zwar den Auszug in allen Einzelheiten vorbereitet, aber leider vergessen hatte festzulegen, wohin denn der Weg nach geschehenem Auszug führen sollte. Wir wollen auch hier die manchem vielleicht in den Sinn kommende kleinliche Kritik beiseitelassen. Denn, im Ernst gesprochen: Weiß der Mensch je wirklich, wohin er unterwegs ist? Die Abderiten, das ist jedenfalls sicher, wussten es nicht und so konnte es geschehen, dass sie nicht in eine einzige, sondern in alle Richtungen ausschwärmten, was als das Geheimnis ihrer weltumspannenden Wirkung betrachtet werden darf. Denn nur so konnten sie in allen Ländern und Kontinenten Fuß fassen und sind bis heute fast überall zu finden – zumindest überall da, wo man sie erkennt und für den, der sie erkennt. Heißt es doch einerseits beim Horatius: Sapientia prima est stultitia caruisse, während andererseits des guten Erasmus von Rotterdams Laus stultitiae die befreiende Wirkung der Torheit auf Geist, Seele und Entschlusskraft des Menschen nicht ohne Anlass gepriesen hat.
* Christoph Martin Wieland: Geschichte der Abderiten (C. M. Wielands Sämmtliche Werke, 29. Band). Leipzig 1796. Nachdruck Hamburg 1984.