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Essays und Vorträge

»Was wir tun ist Gottes Werk«

Hexenprozesse im Spiegel der Literatur


Christoph Schmitz-Scholemann

 

Für Heribert Waider

Wenn der Teufel studieren wollte, müsste er auf jeden Fall zuerst in der Theologischen Fakultät vorsprechen, hat Voltaire gesagt. Und gleich danach in der juristischen, würde ich hinzufügen. Was die Theologie betrifft: Der Glaube an Gott und der Glaube an den Teufel scheinen einander zu bedingen. Für den Menschen ist das eine bitterernste Sache, denn es geht um sein Leben. Die beiden anderen, Gott und der Teufel, sind eher Spielernaturen. Zwar würfeln sie nicht, das wissen wir von Ein­stein, aber von Goethe wissen wir, dass sie wetten, und zwar um den Kopf des Menschen. Und seit dem späten Mittelalter prozessieren sie auch gegeneinander. Ein juristisches Lehrbuch aus dem 16. Jahrhundert – der Laienspiegel des Stadtschreibers Ulrich Tengler (1447–1511) – ent­hält ein Hauptkapitel mit dem Titel: Der Teufelsprozess vor dem Weltge­richt. Darin klagen die Anwälte der teuflischen Bosheit gegen Gott­vater auf Herausgabe des Menschengeschlechts. Der Prozess ist reich an Säumnis­lagen, Vertagungen und alles in allem ein ziemliches Gezerre. Den Menschen als Objekt dieses Gezerres droht es oft zu zerreißen.

Dass ein Gerichtsverfahren zur Klärung transzendentaler Verhältnisse geeignet sein kann, ist dem Metaphernhaushalt des Christen geläufig: Die In­quisitoren und Hexenrichter verstanden sich als Vorposten des Jüngs­ten Gerichts und das Dies Irae ist die Grundmelodie ihres Tuns. Rechtfertigun­gen für ihre gnadenlose Konsequenz fanden sie nicht nur im Al­ten Testament, sondern reichlich auch in den Worten Jesu Christi: Weicht von mir, all ihr Übeltäter, in das ewige Feuer!


1.

Hexen heute

Die letzte Hinrichtung einer wegen Hexerei verurteilten Frau geschah vor über zweihundert Jahren. Der Prozess gegen Anna Göldin (1734–1782) im schweizerischen Glarus hat zahlreiche erzählerische Bearbeitun­gen und auch eine eindrucksvolle filmische Darstellung gefun­den. Die Tötung dieser eigenwilligen und begabten Dienstmagd am 13. Juni 1782 war bereits für die Zeitgenossen ein Anachronismus und ein Skandal. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es schon Gebildete, die sich über den Hexenglauben nicht mehr empörten, sondern amüsierten. So schrieb die Erfurter Dichterin Sidonia Zäunemann (1714–1740) im Jahre 1737 eine Verssatire über eine juristische Prüfung: Dem Kandidaten wird die Frage vorgelegt, ob der Ausdruck ›Hexe‹ beleidigend im Sinne des Gesetzes ist. Nein, lässt Sidonia Zäunemann ihn sagen:

»Wer einem Frauenbild den Titel, Hexe, giebet,
Der zeiget dadurch an, daß er sie ehrt und liebet.«

Das wird aber offenbar bis heute nicht unter allen Umständen und von allen Betroffenen so verstanden. Jedenfalls hatte im Sommer 2009 das Oberlandesgericht Frankfurt (7. Juli 2009 – 16 U 15/09 – juris) über eine Klage zu entscheiden, mit der eine Frau von ihrer Nachbarin verlangte,   »es zu unterlassen, die Kinder der Klägerin … mit Ausdrücken, wie ›blöde Kuh‹, ›Sackgesicht‹, ›Schleiereule‹ oder ›dreckige Hexe‹ zu beschimp­fen …«

Wenn es in der Gegenwart in Deutschland um Prozesse geht, in de­nen das Stichwort Hexe eine Rolle spielt, dann hat man es entweder mit Beleidi­gungsprozessen zu tun, oder mit Streitigkeiten über Straßennamen wie Hexenturm oder Hexenberg oder man setzt sich über die Freiver-käuflich­keit von racemischer Camphersalbe auseinander, die bei Hexen-schuss helfen soll (VG Köln 17. Oktober 2008 – 18 K 1218/06), oder um die Zulassung von sog. Knusper- und Hexenhäusern als Kirmesbu­den (VG Gelsenkirchen 11. Juli 2008 – 7 L 689/08). In diese Reihe passt auch ein Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahre 2006 (30 S 10495/06). Ich zitiere nahezu wörtlich aus einer Nachricht vom 21. Okto­ber 2006 in der Frankfurter Allgemeinen. Danach hatte das Ge­richt

»… über die Klage einer Frau zu entscheiden, … deren … Lebensge­fährte (sich) von ihr getrennt hatte … Sie beauftragte eine Spezialistin …, die unter der vielversprechenden Bezeichnung ›Hexe‹ für sich warb, mit der Rückholung des Untreuen. Als Honorar wurden 1000 Euro verein­bart. Die Wirkung des Liebeszaubers … blieb allerdings aus … und die verlassene Frau klagte … auf Rückzahlung des Zauberhonorars. Mit Er­folg. Das Gericht befand, ein Liebeszauber sei auf eine objektiv unmögli­che Leistung gerichtet, da er nicht geeignet sei, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen …«

Ganz ohne Ironie können wir, so scheint es, über Hexenprozesse nicht mehr sprechen. In der Anfangsszene des 1942 gedrehten Spielfilms Meine Frau, die Hexe von René Clair (1898–1981) sehen wir einen brennenden Scheiterhaufen, auf dem soeben vor den Augen eines zahlreich erschie-nenen und begeisterten Publikums eine Hexe verbrannt worden ist. Als der Priester eine kleine Pause bis zur nächsten Verbrennung ankündigt, tritt sogleich ein wohlgenährter und optimistisch dreinblickender Mann mit einem Bauchladen auf, der mit lauter Stimme ruft: »Puffreis, Leute, kauft Puffreis, frischen indianischen Puffreis, 2 Cent der Beutel und mit Origi­nal-Anti-Hexenmittel …«

Auch der gegenwärtige literarische Gebrauch des Sujets scheint zu bele­gen, dass Hexen nichts Schlimmes mehr sind. Ein bekannter Schla­ger der Gruppe Rudolf Schock und die Schocker heißt »Sexy Hexy«, im Internet lesen wir z. B.: »Hallo ich bin Julie, die Gehilfin von Sexy-Hexy. Ich mag meine Hexenmeisterin und fühle mich wohl bei ihr. Wo ich mich gut fühle, zieh ich mich gerne aus …« Und in Kinderbüchern fin­den wir seit dem Wiederaufblühen der feministischen Bewegung in den 70er Jahren keine bösen Hexen mehr, die schöne Prinzessinnen vergiften. Ganz im Gegenteil. Bei einem Schreibwettbewerb im Jahre 1995 siegte die siebenjährige Elisabeth Luther aus Jena mit der folgenden Kurzge­schichte: »Es war einmal eine schöne Hexe. In der Nähe stand ein Schloss. Und in dem Schloss wohnte eine hässliche Prinzessin. Die hieß Dornröschen. Und am nächsten Tag fiel sie in einen 100jährigen Schlaf. Die Hexe nahm nach 100 Jahren ihren Zauberstab und berührte Dornrös­chen damit. Und dann wachte Dornröschen endlich auf. Dann heiratete die Hexe Dornröschen und sie lebten fröhlich bis an ihr Lebens­ende.«

Die Hexen in der Kinderliteratur können heute also sogar glückliche gleichgeschlechtliche Partnerschaften unterhalten. Es scheint, wir sind restlos aufgeklärt. Ist das wirklich wahr? August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798–1874) ließ einen zweifelnden Unterton mitklingen, als er Mitte des 19. Jahrhunderts folgende Verse über das Verhältnis des modernen Menschen zu den Hexenprozessen schrieb:

»Tod und Leben

Wenn du erzählest, deutsche Geschichte,
Hexenprozesse, Hexengerichte,
Segn’ ich unsere Zeit,
Wo man weit und breit
Keine deutsche Hexe kennt,
Keine foltert und verbrennt.
Die Menschen waren früher dumm und schlechter,
Doch wir sind aufgeklärt und viel gerechter.«

Wenn wir wirklich so aufgeklärt sind, dann fragt man sich natürlich, wa­rum es in den Bestsellerlisten von Geheimbünden, magischen Zirkeln und bö­sen Mächten wimmelt. Man fragt sich auch, woher die vielen Internetsei­ten kommen, in denen Hellseher und Wunderheiler ihre Dienste anbieten. Demoskopen fragen seit den fünfziger Jahren immer wieder: Glauben Sie, dass es Menschen gibt, die anderen Menschen Un­glück und Krankheit anwünschen können? Die Frage wird von einer stabilen bis wachsenden Minderheit bejaht. Gegenwärtig sind gut 15 v. H. der Befragten davon überzeugt, dass Menschen hexen können. Das ent­spricht ungefähr dem von der FDP 2009 erreichten und von der AfD 2017 erwarteten Wähleranteil. Jedenfalls sind es fast 10 Millionen Men­schen in Deutschland, von denen sicher einige auch gelegentlich in die Oberpfalz pilgern, weil sie fest daran glauben, die 1962 verstorbene Resl von Konnersreuth habe an jedem Karfreitag aus den Wunden Christi zu bluten begonnen und das bei 25 Jahren nahrungsfreiem Leben.

Es ist also – ein Blick in die Yellow Press reicht zum Beweise aus – ge­nug Esoterik und Wunderglaube übrig geblieben, wenn auch manchmal ironisch gebrochen wie bei jenem Wissenschaftler, der ein Hufeisen über der Tür hatte und auf die Frage, ob er an solchen Hokuspokus glaube, antwortete: »Natürlich nicht! Aber das Gute ist, es hilft auch, wenn man nicht dran glaubt!« Aberglaube ist Überglaube, also ein Kind des Glau­bens und manchmal heilsam – wie allein schon die nachweisbare Wirksam­keit von Placebos zeigt, die bei manchen Medikamenten über 50 v. H. liegt. Und »Heiler«, die durch Handauflegen und Gebete Warzen und Schmer-zen vertreiben und Menschen »stonn losse« – also gegen ihren Willen wie angewurzelt auf der Stelle stehen lassen können, gibt es nach einer 2007 erschienenen Untersuchung von Walter Hanf (geb. 1937) heute – z. B. in der Nordeifel – genauso wie vor tausend Jah­ren.


2.

Hexenjagden in Massenmedien und zwei schwarze Augen voll süßer Nacht

Ein Versuch, den Einbruch des Esoterischen und zugleich das Thema Hexenprozesse in unsere Zeit zu transportieren, stammt von dem 1947 in Rio do Janeiro geborenen Paulo Coelho. Die Hexe von Portobello heißt der 2007 im Diogenes-Verlag erschienene und von Maralde Meyer-Minne­mann übersetzte Roman. Seine Heldin Sherine ist eine Bankangestellte mit schwärmerischen Anlagen und einem Gerechtigkeitsge­fühl, das ein Berufsjurist vermutlich als »übersteigert« empfände. Eines Tages bemerkt sie, dass sie sich in Trance tanzen und damit Energien freisetzen kann, die sich auch in wunderbar steigenden Gewinnen der Bank ausdrücken. Sie nimmt esoterische Lehrstunden, trifft sich mit Gleichgesinnten in einem alten Getreidespeicher in der Portobello Road und redet in Zun­gen. Die Schar der verzückten Anhä­nger wächst rasch, was den Neid der Konkurrenten am Sinnstiftungs­markt weckt. Ein Reverend spricht in der Zeitung vom »Satanskult im Herzen Englands«. Es kommt zu Schläge­reien zwischen Christen und Sherines Anhängern. Der Reverend erklärt öffentlich: »Als guter Christ habe ich die Pflicht, meine andere Wange hinzuhalten … Dennoch dür­fen wir nicht vergessen, dass Jesus zwar seine andere Wange hingehalten …, aber auch die Peitsche benutzt hat, um jene zu züchtigen, die das Haus Gottes in eine Räuberhöhle verwandeln wollten.«

England hat – anders als einige afrikanische Länder – keine Hexenrich­ter mehr, aber es hat wie wir in Deutschland auch eine freie Presse, die unter dem Vorwand der Ausübung des Grundrechts auf Mei­nungsfreiheit Hetzjagden auf einzelne, vornehmlich machtlose, Men­schen oder Minderheiten organisiert. Wir denken nicht nur an Christian Wulff oder Annette Schawan. In Coelhos Roman gibt es Morddrohun­gen gegen Sherine, die in der Zeitung »Hexe von Portobello« heißt. Eines Ta­ges verschwindet sie von der Bildfläche und Scotland Yard gibt be­kannt, man habe eine zu Tode gemarterte Frauenleiche gefunden, bei der es sich um Sherine handeln müsse. Zum Glück erfährt der Leser im letzten Kapitel, dass Sherine in Zusammenarbeit mit der Polizei ihre Ermordung nur vorgetäuscht hat, um sich der realen Hinrichtung zu entziehen. Sie wird gerettet, muss sich fortan allerdings verstecken. Die Hetzjagd endet nicht mit der physischen Hinrichtung, aber mit dem sozia­len Tod. Die Hexe von Portobello teilt übrigens mit den übrigen literarischen Hexen zwei Äußerlichkeiten: Sie hat eine dunkle Herkunft und noch dunklere Augen. Die Vorstellung, dass Zauberkraft insbeson­dere von den Augen der Hexen ausgeht, liegt auch dem folgenden Ge­dicht zu Grunde. Es stammt von Felix Dahn (1834–1912), der an sich eher Romancier und Rechtshistoriker war.

»Die Hexe 

Wenn du ein Hexlein richten soll’t, blick’ nicht ihr in die Augen,
Sonst wird dein töricht Herz ihr hold, kann nicht zum Richten taugen.

Das hat den Burggraf von Tirol geführt in Tod und Schande:
Der war ein junger Ritter wohl und Richter in dem Lande. 

Zu Bozen an dem schwarzen Stein, da saßen Schöffen elfe: –
›Die Hexe muß verbronnen sein‹ – sprach er – ›so Gott mir helfe‹.   

Und von dem Stein der Burggraf schritt mit allem Volk zum Weiher:
Zwei Schergen schleppten die Hexe mit, gehüllt in dunkle Schleier.

›Halt – laßt mich erst dem Teufelskind in die Koboldaugen schauen:
Und ob sie Zauberkohlen sind, – mir soll davor nicht grauen.‹ – 

Er reißt den Schleier fort mit Macht: – da war’s um ihn geschehen: –
Zwei schwarze Augen voll süßer Nacht, die haben ihn angesehen.  

Er hielt die Hand vors Angesicht, er tät sich baß verfärben:
›Halt! – Sie ist keine Hexe nicht! – Sie ist rein! – Sie soll nicht sterben!‹ – 

›Die Hexe muß verbronnen sein!‹ – So sprachen da die Elfe –
›Du bist behext: – gedenke fein: du schwurst, so Gott dir helfe!‹ 

Sie halten dem Grafen Schwert und Hand, sie zerren sie fort zum Weiher –
Und als er sich zornig losgewandt, – im Wasser schwamm ihr Schleier. 

Er springt ihr nach, er faßt sie wohl: – da täten sie beide sinken: –
So mußte der Burggraf von Tirol um eine Hex’ ertrinken.«


3.

Formfragen

Diese beiden ersten Kapitel meines Vortrags dienten u. a. dem Zweck, auf der Oberfläche – der Bilder- und Buchstabenhaut, um einen Aus­druck der Weimarer Ästhetik-Professors Olaf Weber (geb. 1944) abzuwan­deln – unserer gegenwärtigen Kultur nach Spuren jenes juristi­schen, theologi­schen und moralischen Desasters zu suchen, das die Hexen­prozesse darstel­len. In den folgenden Kapiteln will ich Ihnen im Wesentlichen solche Werke vorstellen, die das Thema nicht in eine an­dere Zeit zu transpo­nieren versuchen, sondern es in seiner Zeit belassen. Ich werde unterschiedliche literarische Genres einbeziehen, also nicht nur erzäh­lende Literatur, sondern auch Lyrik, Essay, Kampfschrift, Drama, Film und Oper. Die Kapitel sind nicht systematisch aufeinander bezogen, son­dern versuchen, aus unterschiedlichen Richtungen auf das Thema zu schauen und auf diese Weise ein plastisches, mehrdimensionales Bild zu erzeugen.

Die schöne Literatur nimmt sich der Hexenprozesse erst ein halbes Jahr­hundert nach der letzten Hexenverbrennung in Mitteleuropa an. Der früheste deutsche Roman ist Ludwig Tiecks (1773–1853) Hexensab­bat von 1832. Er spielt im französischen Arras und zeigt den Einbruch des juristisch maskierten Hexenwahns in die heitere Welt der Frührenais­sance. Ihm folgten bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts immer wieder ein­zelne erzählende Werke, ohne dass daraus eine vague geworden wäre. Wir fin­den bekannte Namen wie Friedrich Hebbel, Ludwig Bechstein, Wil­helm Raabe, Theodor Storm, Theodor Fontane und Ludwig Gang­hofer, aber mehr noch Autoren, die man heute eher dem Kreis der poetae mino­res zurechnen möchte, obwohl sie alle in ihrer Zeit populäre und teilweise hochinteressante Dichter waren, etwa Wilhelm Meinhold, Wil­helm Heinrich Riehl, Willibald Alexis, Josef Leitgeb, Erika Mitterer, Ja­kob Wassermann und andere. Die Hexenjagd war weder konfessionell gebunden noch machte sie vor Sprachgrenzen halt. Und so haben auch andere Literaturen Werke zu diesem Thema hervorgebracht. Ich er­wähne Aldous Huxley, Arthur Miller, Nathaniel Hawthorne und – schon gehört – Paulo Coelho. Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts ist der Hexenroman eine richtige Wachstumsbranche. Dabei findet man auf der ei­nen Seite Bücher, die von einem oft regional oder lokal geprägten Inte­resse an historischer Aufhellung gekennzeichnet sind. Bei anderen ge­winnt man den Eindruck, es gehe eher darum, die beim Leser vermutete Gier nach der delikaten Mischung aus Weihrauch, Sex und Folter anzurei­zen, die das Thema verspricht. Und doch haben alle literarischen Werke über Hexenprozesse, die ich in der Hand hatte, eine Gemeinsam­keit. Sie sind fact-based. nach historisch belegten Zeugnissen geschrie­ben oder sie spielen zumindest mit diesem Anschein. Oft zitieren sie ausgie­big Verhörprotokolle, Stadtchroniken, Urteile und so fort. Dabei sind die literarisch ambitionierten Autoren bei der Schilderung von Fol­ter und Hinrichtung meist zurückhaltender als die Quellen. Die Wirklich­keit der Hexenprozesse war so grell und so furchtbar, dass sie in einem Roman unglaubhaft wirken müsste.

Damit hängt ein weiteres literarisches Problem des Genres zusammen: Der Konflikt zwischen Hexe und Richter bietet keine große moralische Spannung. Die Entscheidung über Gut und Böse hat der Leser, erst recht der des 21. Jahrhunderts, längst getroffen, bevor er ein Hexenbuch in die Hand nimmt. So klare moralische Verhältnisse sind für den Boulevard-Journalisten eine Freude. Die Kerbe, in die er hauen will, ist so tief und breit, dass er sie auch mit dem gröbsten Werkzeug nicht verfehlen kann. Dem ernsthaften Romancier ist diese Lage jedoch prekär: Er braucht interessante und das heißt wohl doch einigermaßen offene Konflikte. Das Spiel muss wenigstens zu Beginn unentschieden stehen. Viele Autoren versuchen daher, im Roman eine Identifikationsfigur auftreten zu lassen, die den Opfer-Täter-Konflikt glaubwürdig und interessant macht, indem sie ihn in sich auszutragen hat. Im Fall der Hexenprozesse muss das eine Person sein, die einerseits dem Hexenglauben anhängt, andererseits aber Gründe zum Zweifel hat. So verlegt Theodor Storm (1817–1888) in sei­ner sehr zu Herzen gehenden Novelle Renate den Hexenprozess als einen tragischen Reifungsprozess in das Herz des Pfarrers Josias: Er muss am Ende eines frommen Lebens erkennen, dass er die Liebe einer Frau und damit das größte Gottesgeschenk einem scheinbar unumstößlichen Dogma geopfert hat, das nichts als plumpester Aberglaube war.


4.

Politik und Hexerei

Die politische Dimension der Hexenprozesse macht sich in den literari­schen Bearbeitungen unterschiedlich bemerkbar. Aldous Huxley (1894–1963) etwa zeigt in dem von Herbert E. Herlitschka übersetzten Buch Die Teufel von Loudun, dass es zur Hinrichtung des Pfarrers Urbain Grandier vermutlich nie gekommen wäre, wenn sich nicht Aberglaube und kleinstädti­scher Neid mit dem Interesse des Königs an der Zurückdrän­gung des Protestantismus verbunden hätten. So wie ja auch die Jagd auf den seinerzeitigen Bundespräsidenten Christian Wulff sehr gut zu politi­schen Tendenzen passten, Wulff wegen seiner toleranten Haltung gegen­über dem Islam zu strafen. Eine ganz andere Dimension lässt Erika Mitte­rer (1906–2001) aufscheinen, die eine Hexenjagd derart metapho­risch auflädt, dass ihr Anfang der 40er Jahre veröffentlichter Roman Der Fürst der Welt eine gleichnishafte Darstellung des Dritten Reichs aus christ­lich-konservativer Sicht wurde: Der Satan ist am Werk, aber nicht als Hexe, sondern als Richter.

Das Theaterstück Agnes Bernauer von Friedrich Hebbel (1813–1863) er­zählt die historisch belegte Geschichte des bayerischen Thronfol­gers Alb­recht, der sich Ende des 15. Jahrhunderts in die Tochter eines Baders verliebt und sie einen Tag später heiratet. Der Beruf des Baders war da­mals suspekt wegen seiner Nähe zur Heilkunst und zur Prostitu­tion. Als Albrechts Vater Ernst von der Hochzeit hört, ist er entsetzt, weil seine dynastischen Pläne eine andere Frau für Albrecht vorsehen. Er versucht mit Druck und Diplomatie seinen Sohn umzustimmen oder wenigstens Agnes zum Verzicht zu bewegen. Das misslingt. Albrecht liebt Ag­nes. So bleibt aus der Sicht des Vaters nur eine Möglichkeit: Agnes Bernauer muss sterben. Drei dazu berufene Juristen überzeugen sich – in einem nicht näher geschilderten Prozess und jedenfalls, ohne Agnes je gesehen zu haben – von ihrer Schuld als Hexe. Das Urteil lautet auf Erträn­ken. Lange zögert der alte Herzog, bis er das Todesurteil dann doch unter­schreibt. Er verachtet den Hexenglauben des Volkes und wohl auch die Juristen, die den Aberglauben in eine bürokratische Verfahrensra­tionali­tät kleiden, die uns zweifeln lässt, ob es tatsächlich so etwas wie Gerechtig­keit durch Verfahren geben kann. Aber zurück zum alten Herzog Ernst: Er macht sich den Aberglauben aus Gründen der Staatsräson zu eigen. Als sich die Liebenden für einige Tage trennen, lässt er Agnes gefangen neh­men und auf die Donaubrücke zur Hinrich­tung führen.

Carl Orff (1895–1982) hat die Geschichte von der Bernauerin nach al­ten bayrischen Volkstexten vertont und das Libretto selbst geschrieben. Man darf sich zu dem folgenden Textausschnitt die kraftvoll-bäuerliche Musik in der Art der Carmina Burana denken. Der junge Herzog Alb­recht ist von seiner Reise zurückgekehrt und sucht seine Frau:

»Albrecht:
Wo ist die Bernauerin? 

Volk:
Ertrunken,
ertrunken,
ertrunken im Donauwasser 

Albrecht:
Wo ist die Bernauerin? 

Volk (Männer):
Reiter san kummen,
kummen zur Nacht,
die habn die Bernauerin
zur Bruckn nausbracht,
ins Wasser
habns sie’s neinzwungen. 

Albrecht:
Reiter san kummen,
kummen zur Nacht,
die habn die Bernauerin
zur Bruckn nausbracht?
Woher san die Reiter
kummen? 

Volk:
Reiter san kummen,
kummen zur Nacht,
von Minka san’s
grittn daher. 

Albrecht:
Reiter san kummen,
kummen zur Nacht,
von Minka san’s
grittn daher?
Wer hat die Reiter
ausgsendt? 

Volk:
Z’Minka, da sitzt
a Herzog am Stuhl,
der hat die Reiter
ausgsendt.«

5.
Tatsachen und Ursachen

Viele Bücher wurden geschrieben über die Gründe für die Hexenpro­zesse. Die Hexenforschung ist ein wissenschaftliches Subsystem, das mittler­weile viele Irrtümer bereinigt hat. Die Zahl der Opfer z. B. zählt eher nicht nach Millionen, sondern wird jetzt auf etwa 100.000 geschätzt, da­runter mehr Frauen, aber auch viele Männer und keine Juden. Hexe­rei war Ketzerei und konnte nur von Christen begangen werden. Die Hexenpro­zesse – das muss man sich immer wieder ins Bewusstsein heben – sind kein mittelalterliches Phänomen, sondern eines der beginnenden Neuzeit in Westeuropa. Die Hexenprozesse sind, gemessen an der Mensch­heitsgeschichte, eine moderne Einrichtung. Wenn man länger darüber nachdenkt, kann man sie wegen des Zusammentreffens von entfes­selter Dummheit und Brutalität mit nahezu perfekter Organisation als Vorläufer der rationellen Typenmorde von der französischen Revolu­tion über die Säuberungen in der Sowjetunion bis zum Holocaust und den Blutgerichten des Pol Pot betrachten. Es gab Städte, die nie eine Hexe verbrannt haben, wie Frankfurt und Nürnberg. Die Zeit der Hexenpro­zesse ist ja auch die Zeit von da Vinci, Pico de la Mirandola, Columbus, Galilei, Händel, Bach, Newton: Eine Zeit des Kampfs für Vernunft, Kunst, Kultur, Menschlichkeit, also gegen den Aberglauben. Johannes Kepler selbst gelang es nur mit knapper Not, seine Mutter vor dem Scheiterhaufen zu retten.

Die Hexenjäger verstanden ihr Handwerk nicht als irrationalen Fanatis­mus, sondern als konsequenten und vernünftigen Kampf gegen das Böse. Wer oder was aber war schuld daran, dass sie so sehr in die Irre gin­gen? Der Krieg als Vater aller Dinge? Die Ökonomie? Von 1470 bis 1620 steigen die Getreidepreise um 260 v. H., die Löhne nur um 120 v. H., und die Bevölkerung wächst um 70 v. H. Der Edelmetallumlauf vervierfacht sich durch Gold und Silber aus Lateinamerika. Marxisten sagen, es war Klassenjustiz als Folge der erhöhten sozialen Spannungen beim Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus. Einen Beleg für diese These finden wir in Wolfgang Lohmeyers (geb. 1919) von 1976 bis 1981 erschienener Romantrilogie über Friedrich von Spee. Sie beginnt mit dem Prozess gegen die Kölner Kauffrau Katharina Henot, die im Jahre 1627 als Hexe hingerichtet wurde. Treibende Kraft war die mit Katharina Henot um das Postprivileg konkurrierende Taxis-Dynastie. Die schlechte Metaphysik im Dienste einer räuberischen Ökonomie.

Auch der Prozess kostet natürlich Geld. Die Justiz, auch wenn sie für schlimme Zwecke arbeitet, kostet immer auch Geld. Die Henker und die Richter arbeiteten nicht für lau. Der Gotteslohn, mit dem sie zufrieden sein müssten, wenn es ihnen im Tiefsten ernst wäre mit ihrem Glauben, reicht ihnen nicht. Hier ein Ausschnitt aus einer kurpfälzischen Gebührenord­nung für Nachrich­ter.

»Mit Instrumenten zur Tortur aufwarten 1 Thaler 30 Kreuzer
Daumenstock anlegen 2 Thaler
Spanisch Stiefel anlegen 2 Thaler
Bei der Tortur anziehen 3 Thaler
Einen auf die Bank legen und mit Gerten streichen 3 Thaler
Einen an den Pranger stellen und mit Ruten streichen 2 Thaler
Einem eine Maulschelle geben 2 Thaler
Einem den Galgen aufzubrennen 3 Thaler
Einem Nasen und Ohren abzuschneiden 5 Thaler
Einem die Zunge abzuschneiden 5 Thaler
Einen mit glühenden Zangen zwicken 5 Thaler
Einem die Hand abzuhauen 5 Thaler
Einen mit dem Strang hinzurichten 7 Thaler 30 Kreuzer
Einen mit dem Schwert hinzurichten 7 Thaler 30 Kreuzer
Einen zu begraben oder das vom Galgen gefallene Gerippe 2 Tha­ler
Den Kopf oder eine Hand auf den Pfahl zu stecken 5 Thaler
Den Leib auf das Rad zu legen 5 Thaler
Einen zu radbrechen 12 Thaler
Einen zu verbrennen 5 Thaler
Den Scheiterhaufen aufzurichten 3 Thaler
Einen Selbstmörder zu henken 5 Thaler 30 Kreuzer
Einen zu vierteilen 12 Thaler
Die Viertel auf die Straße zu henken 3 Thaler
Wenn der Maleficiant mit dem Wagen zur Richtstatt geführt wer­den muss
oder doch der Wagen zur Richtstatt mitgehen muss 3 Thaler
Einen einzusacken oder zu ersäufen 5 Thaler«

Nehmen wir hinzu, dass das Vermögen der Hingerichteten eingezogen und zwischen Landesherrn, Kirche und Hexenjäger aufgeteilt wurde, so erkennen wir, dass der Hexenprozess ein einträgliches Geschäft war.

Eine völlig andere Sichtweise auf die Ursachen für die Hexenverfol­gung ist im Dunstkreis von Bioläden und Frauenzentren populär und wird in dem Film Die Hexen von Eastwick (nach dem gleichnamigen Roman von John Updike) bemerkenswerter Weise von einem Mann ausge­spro­chen. Noch dazu von einem Kerl, der sich damit in die Gunst einer von unbestimmter erotischer Sehnsucht getriebenen Frau aus der grün-alternati­ven Szene einer amerikanischen Kleinstadt einschleichen möchte. Daryl van Horne – wir werden noch auf ihn zurückkommen – spricht es aus: Dass nämlich die Hexenverfolgungen einzig dazu dienten, intelligente, selbstbewusste Frauen – vor allem Hebammen – aus der männlich dominierten Berufswelt zu drängen: »Männer«, sagt Daryl (Jack Nicholson at his very best) mit satanischem Grinsen, »sind unge­heure Arschlöcher.« Kurz danach verführt er die Frau und man sieht seinen Pferdeschwanz wippen. Die nationalsozialistischen Sicht war übri­gens von der feministischen nicht so weit entfernt: Sie sah die Hexenpro­zesse als einen groß angelegten Versuch der römisch-klerikalen Kräfte, die germanische Frau als Trägerin der arischen Urweisheit auszuschal­ten.

Bisher hat noch jede schlagkräftige These zur Erklärung der Hexenpro­zesse eine ebenso schlagkräftige Gegenthese gefunden. Wenn alle Erklärungen versagen, was bleibt dann übrig? Natürlich nur eins: Das Wetter. Und wirklich fällt die hohe Zeit der Hexenprozesse mit der soge­nannten kleinen Eiszeit in Mitteleuropa zusammen, die Missernten und Hungersnöte brachte. Auch die geographische Verteilung der Hexenverfol­gungen ist aufschlussreich. Es gibt eine deutliche Ballung in klima­tisch und verkehrstechnisch diskriminierten Kleinstädten, wie z. B. Preston­pans in Schottland oder Neuerburg in der Westeifel, wo Dumm­heit, Dauerregen, Inzest und Weihrauch die Gehirne der Bürger nachhal­tig zerfraßen.

Eine neuere These fasst die verschiedenen Aspekte zusammen und sagt: Die Hexenprozesse waren ein Versuch der Kontingenzreduktion. Sie waren nicht die gezielte, konkret interessengebundene Erfindung einer Person oder einer Gruppe, sondern sie erfanden sich gewisserma­ßen von selbst, als Abwehr gegen das Gefühl der Hilflosigkeit des naturun­kundi­gen Menschen, der Krieg, Krankheit, Unwetter, Seuchen hilflos ausge­setzt ist. Die Hexenprozesse sind demnach ein Verfahren der Gesell­schaft, durch ritualisierte Opfer die überirdischen Kräfte zu beschwichti­gen und damit ihre Existenz als Gesellschaft zu bewahren. Von der »Angst als Grundlage der Religion« sprach der englische Mathema­tiker und Philosoph Bertrand Russell (1872–1970) in seinem Buch: Warum ich kein Christ bin. Und so bestürzend das sein mag: Wer den Ursachen der Hexenprozesse nachgeht, kommt irgendwann am gesellschaftlichen Ur­sprung der Religion an. Jedenfalls einer Religion wie un­serer lieben christli­chen, die Erlösung von Schuld durch ein Menschenop­fer in den Mittelpunkt der Liturgie und des Denkens stellt.

6.
Vorgeschichten und Nachfolger

Systematische Verfolgungen von Menschen mit den Mitteln des Rechts treten immer wieder auf. Man kann an die frühchristlichen Märtyrerpro­zesse denken, an die Ketzerprozesse als unmittelbare Vorläufer der Hexen­prozesse, aber auch an die Umtriebe von Freislers Volksgerichts­hofs, an die Moskauer Schauprozesse 1936 bis 1938, an die Kommunisten­jagd des amerikanischen Senators Joseph McCarthy an der Wende von den Vierziger zu den Fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts, an Prozesskampagnen gegen Homosexuelle in der Frühzeit der Bundesrepub­lik und an die Verfolgung wegen sogenannter Staatsgefährden­der Hetze in der DDR. Die Märtyrerprozesse nehmen dabei eine Sonderstellung ein. Die Christen hatten eine aus Sicht der Römer faire Chance ihre Haut zu retten. Sie hätten abschwören können, taten es aber nicht, weil sie Folter und Tod als Ehre ansahen und teil­weise gar nicht genug davon bekamen. Vom heiligen Laurentius berichtet die Legenda Aurea, er habe, mit dem Rücken auf dem Rost über glühen­den Kohlen liegend, Hymnen gesungen und zu seinem Peiniger gesagt: »Meine Rückseite ist gar, jetzt musst Du mich auf die andere Seite wen­den!« Das christliche Märtyrertum hatte also deutlich masochistische Züge, was die genussfreudigen römischen Richter als Gipfel der Unver­schämtheit ansahen.

Die Legenda Aurea des Jacobus de Voragine (1230–1298) ist eine teils haar­sträubende, teils fromme Sammlung von Märtyrergeschichten, die bis ins 16./17. Jahrhundert sehr populär war und sogar höhere Aufla­gen hatte als die Bibel: Man könnte diese publikumswirksame Mischung aus Glaube, Hoffnung und Hiebe als das Goldene Blatt des Mittelalters bezeich­nen. Hier ist, in einer modernen Adaption, die Geschichte vom heiligen Sebastian:

»Vom heiligen Sebastian

Sebastian, ein Soldat aus Narbonne, muss ein schöner junger Mann gewe­sen sein, denn es heißt, die Kaiser – man hatte damals zwei zur glei­chen Zeit – hätten ihn zum Kommandanten ihrer Leibkohorte gemacht, um sich seines Anblicks erfreuen zu können.
Was die Kaiser nicht wussten, war, dass Sebastian ein ›vir christianis­simus‹ war, ein sehr christlicher Mann. Wenn wir heute von jemandem sagen, er sei christlich, dann ist das, trotz allem, was wir von uns Christen und unserer Vergangenheit wissen, immer noch ein Kompliment. Das war zu Lebzeiten des heiligen Sebastian, im dritten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, ganz anders.
In allem, was wir heute unter Kultur im weitestem Sinne verstehen, wa­ren die Römer und Griechen den Christen überlegen: Philosophie, Literatur, Musik, Architektur, Naturwissenschaft, Jurisprudenz, Straßen­bau – es war ein hochkultiviertes Leben, das man in Rom führte. Dass andere Menschen, z. B. die Sklaven in den Ergasterien, hungerten und gepeinigt wurden, störte die Kaiser wenig, wenn sie sich gedünstete Fla­mingozungen als Antipasti munden ließen oder ein Himbeer-Sorbet zum Dessert nahmen, aus Schnee hergestellt, den man von den Bergen in die Stadt brachte. Auch an Göttern herrschte kein Mangel. Der christliche Gott mit seinem Alleinvertretungsanspruch und dem moralischen Rigoris­mus der kleinen Leute war aus Sicht der Römer eine fundamentalisti­sche Provokation – ein ›vir christianissmus‹ wie Sebastian war ein gefährlicher, aggressiver, intoleranter Sektierer.
Zwei Brüder, Marcus und Marcellinus, Freunde des heiligen Sebas­tian und Christen wie er, werden wegen christlicher Umtriebe zum Tode verurteilt. Der Richter lässt ihnen eine Chance:
›Ich schenke euch euer Leben zurück, wenn ihr eurem unsinnigen Glau­ben abschwört.‹
Einen Tag haben sie Zeit, im Gefängnis über das Angebot nachzuden­ken. Ihre Mutter kommt zu ihnen, das Haar aufgelöst, wei­nend, sie zer­reißt sich die Kleider, schlägt sich an die Brüste und schreit:
›Weh mir! Meine Söhnchen! Wenn Feinde kämen, euch zu rauben, ich ginge mitten durch die blutigste Schlacht, euch zu retten; wenn ihr ins Gefängnis geworfen seid, laßt mich die Mauern zerbrechen, um euch zu befreien; was sind das für schreckliche neue Lehren, die unsere Kinder zu sterben lehren, statt zu leben!‹
Da wird auch der gebrechliche Vater der beiden Jungen herbeige­führt; von Dienern gestützt, Asche auf dem Haupt, schreit er zum Him­mel. Ihm folgen die jungen Frauen, Säuglinge auf den Armen, sie weinen und schreien:
›Wie könnt ihr so grausam sein! Habt ihr uns nicht die Liebe verspro­chen? Seht diese Kinder! Haben sie kein Recht auf ihre Väter? Mit wel­chem Recht verschmäht ihr eure Eltern, verratet eure Freunde, vertreibt eure Frauen, verleugnet eure Kinder, verjagt das Leben – und liebt eure Henker?‹
Da wären den christlichen Zwillingen die Herzen wohl weich gewor­den, wenn nicht der heilige Sebastian ihnen die folgende Rede gehalten hätte:
›O ihr starken Soldaten Christi! Lasst euch nicht die ewige Krone rau­ben durch schmeichlerische Reden. Seit Anfang der Welt hat das Leben die getäuscht, die auf es gesetzt haben. Was ist denn gut an diesem Le­ben? Es zwingt zur Lüge, verführt zum Diebstahl, reizt zur Wollust, ver­langt den Betrug. Aber der Schmerz, der uns heute verbrennt, ist morgen ver­raucht, in einer Stunde ist er zu Ende – und die ewige Freude ist gewon­nen. Seien wir nicht schwach! Spornen wir uns an in der Liebe zum Martyrium! Hallelujah.‹«

Diese berühmte Rede des heiligen Sebastian hatte Erfolg: Die christli­chen Jünglinge starben, und auch Sebastian selbst errang die Märtyrer­krone: Kaiserliche Scharfschützen banden ihn an einen Pfahl und schos­sen einen solchen Schwarm von Pfeilen auf ihn, dass er, wie die Legende weiß, aussah »wie ein Igel«. Die Leiche stopfte man »in cloacam« – die Zentrallatrine von Rom.

 

7.
Sexualität

Der Teufel ist lüstern, wenn nicht sogar die Lüsternheit selbst aus einem oder mehreren Teufeln besteht, wie viele bildnerische Darstellungen von Teufeln nahelegen. Auch das Hexenthema hat eine unübersehbare sexu­elle Komponente. In den Blumen des Bösen besingt Charles Bau­delaire (1821–1867) eine dunkelhäutige Dirne als »Hexe aus Ebenholz« und sehnt sich danach »zu brechen deine Kraft, zu bleichen deine Stirn/ Im Schlamme deines Betts«. Die weibliche Sexualität erscheint hier als Inbegriff des schmutzi­gen Bösen, oder das Böse ist eigentlich das Sexu­elle. Das stimmt überein mit erotik- und frauenfeindlichen christ­lichen Traditionen seit der Apokalypse des Johannes, erst recht seit Tertul­lian und Augustinus und auch mit Sätzen, die wir im Ersten Teil (I.6) des Hexenhammers finden, je­nem 1486 erschienenen Buch des Dominikanermönchs Heinrich Kra­mer genannt Institoris (1430–1505), das dank der eben nicht nur segensrei­chen Erfindung der Buchdrucker­kunst zweihundert Jahre lang überall in Europa als Anleitung für die systematische Durchführung von Hexenprozessen gedient hat.

»Endlich [kommen wir] zur Erörterung der fleischlichen Begierden des Körpers selbst. Von da kommen unzählige Schädigungen des menschli­chen Lebens, so daß wir mit Recht … sagen können: ›Wenn die Welt ohne Frauen sein könnte, wäre unser Lebenswandel göttlich … du mußt wissen, daß jenes dreigestaltige Ungeheuer geschmückt ist mit dem herrlichen Antlitz des Löwen, entstellt wird durch den Unterleib der stinken­den Ziege, bewaffnet ist mit dem Schwanz einer giftigen Viper. Das will sagen, daß ihr Anblick schön ist, die Berührung [aber] grausig [und] der Umgang tödlich.‹«

Weiteres will ich der geneigten Leserin ersparen, insbesondere die von voyeuristischer Vorlust strotzenden Erörterungen im Zweiten Teil, die sich mit den kalten Samenergüssen der Teufel befassen.

Auch in den belletristischen Bearbeitungen der Hexenprozesse spielt die Sexualität eine zentrale Rolle. In dem 1843 erschienenen Roman Die Bernsteinhexe schildert Wilhelm Meinhold (1797–1851) das peinliche Ver­hör seiner Heldin Maria Schweidler, die als Hexe verfolgt wird. Sie hatte sich – wie die meisten Angeklagten – alsbald nach Beginn der Folter zum Geständnis bereit erklärt. Das Verhör der Maria Schweidler wird von ihrem alten Vater, dem Pfarrer Abraham Schweidler erzählt, und zwar in der Sprache des 17. Jahrhunderts, wobei wir das Wort ›Quaestio‹ mit ›Frage‹ und das Wort ›Responsio‹ mit ›Antwort‹ zu übersetzen ha­ben:

»Quaestio. Ob sie zaubern könne?
Responsio. Ja, sie könne zaubern.
Q. Wer ihr solches gelehret?
R. Der leidige Satan selbsten.
Q. Wieviel Teufel sie habe?
R. Sie hätte an einem genug.
Q. Wie dieser Teufel hieße?
Illa (sich besinnende): Hieße Disidaemonia.
Q. In welcher Gestalt ihr selbiger erschienen?
R. In der Gestalt des Amtshauptmanns, oftmalen auch wie ein Bock mit grimmigen Hörnern.  …
Q. Ob der Satan ihr beigewohnet?
R. Sie habe nur bei ihrem Vater ihre Wohnung gehabt.
Q. Sie wölle wohl nit verstehen. Ob sie mit dem leidigen Satan Un­zucht getrieben und sich fleischlich mit ihm vermischet?
Hier ist sie also verschamrotet, daß sie sich mit beiden Händen die Au­gen zu­gehalten und darauf angehoben zu weinen und zu schluchzen, und da sie nach vielen Fragen keine Stimme von sich geben, ist sie vermah­net worden, die Wahrheit zu reden, widrigenfalls sie der Angst­mann wieder auf die Leiter heben würd. Hat jedoch endlich »Nein!« gesaget, welches aber Ein ehrsam Gericht nicht gegläubet, sondern sie dem Angstmann abermals befohlen, worauf sie mit ›Ja‹ geantwortet.
Q. Diese abscheuliche Frage kann ich nur lateinisch hersetzen: ›Num semen Daemonis calidum fuerit aut frigidum‹ [›Ob des Teufels Samen warm oder kalt gewesen sei‹] – worauf sie geantwortet, daß sie sich da­rauf nicht mehr besinnen könne.
R. Ob sie von dem Satan in Wochen gekommen oder einen Wechsel­balg er­zeuget und in welcher Gestalt?
Q. Nein, wär nie geschehen.
R. Ob ihr der böse Geist kein Zeichen oder Mal an ihrem Leib geben und wo?
Q. Die Male hätte Ein ehrsam Gericht ja bereits gesehen.«

Eine besonders tiefgehende, bewegende und ihr Thema durchdrin­gende Auseinandersetzung mit den sexuellen Bestandteilen des Hexen­wahns finden wir in dem schon erwähnten Buch Die Teufel von Loudun, das von Krysztof Penderecki zu einer Oper umgearbeitet wurde: Der Priester Ur­bain Grandier, Pfarrer der Kirche Saint-Pierre-du-Marché in dem westfranzösischen Städtchen Loudun – heute trägt das führende Antiqua­riat des Orts den Namen »Urbain Grandier« – war ein schöner und statt­licher Kerl. Die Frauen und Töchter von Loudun schmolzen dahin vor Verlangen nach der um ihrer Verbotenheit willen doppelt begehrenswer­ten Lust, sich mit ihm zu vereinigen, Urbain Grandier schmolz nur allzu gerne mit, manchmal sogar im Beichtstuhl, was die Sache besonders pri­ckeln ließ. Die ehrbaren Bürger kochten vor Wut. Da es ihnen peinlich war, die eigentlichen gravamina auszusprechen, waren sie erleichtert über die irgendwie in der Luft liegende und vom Kardinal Richelieu aus politischen Gründen geförderte Entdeckung, dass Grandier ein Hexer sein müsse. Dabei halfen ihm diverse Teufel, die zu diesem Zweck Besitz von einer sexuell frustrierten buckligen jungen Nonne ergrif­fen hatten. Grandier wurde gefoltert und hingerichtet.

8.
Methode und Wahnsinn

Dass Zustände des Menschen, die in früheren Zeiten auf Teufelsbündne­rei zurückgeführt wurden, heute überwiegend als Krankheiten der Seele verstan­den werden, ist kein überraschender Gedanke. Schon Johannes Weier (1515–1588), ein Arzt und Berater des Herzogs von Jülich, vertrat – ebenso wie Michel de Montaigne (1533–1592) – im 17. Jahrhundert diese Meinung. Wahrscheinlich wäre es aber falsch zu sagen: Die Hexen waren Psychopathinnen und die Hexenprozesse waren das Instrument der Gesun­den, um psychisch auffällige Menschen zu töten. Die Aussage wäre schon deshalb falsch, weil auch unter den Hexenjägern, den Denunzi­an­ten, den Zeugen, Richtern, Nachrichtern, Scharfrichtern und Folter-knech­ten seelische Abnormitäten so offen zu Tage getreten sind, dass nicht wenige von ihnen ihrem eigenen Wahn zum Opfer fielen. Adolf Friedrich von Schack (1815–1894) schildert in seiner Ballade Die Hexenjagd die Geschichte des Hexenjägers Geiß, der von Halluzinationen getrieben bei Nacht ins Moor zieht und dort ein schreckliches Ende fin­det:

»Da taucht aus der Tiefe im weißen Gewand
Die tolle Gertraud, die er gestern verbrannt;
In die Arme will sie ihn schlingen.
Er starrt; ihn dünkt, als ob himmelan
Zur Riesin sie wüchs’ und schwölle.
›Hoho! Hoho! – mein süßer Kumpan!
Auf Wiedersehn in der Hölle!‹ 

Jäh, bäumt sich das Roß; ein Fluch noch gellt
Aus dem Munde des Reiters, und taumelnd fällt
Er häuptlings hinab zu dem Schlunde.
Rings fliegen die Hexen heran vom Moor;
Sie klatschen mit Händen; sie jauchzen im Chor
Und tanzen um ihn in der Runde,
Bis gelb die Nebel der Frühe brau’n
Und es dämmert über dem Graben;
Da huschen sie fort durch das Morgengraun
Und lassen die Leiche den Raben.«

Wahnsinn und Methode gingen bei den Hexenverfolgungen eine in­nige Verbindung ein. Zwei Phänomene stechen dabei ins Auge: Der Teufels­pakt und der Exorzismus als kirchenamtlich bis heute geregelte Form der Be­freiung des Menschen von dem Bösen in seinem Innern, das übrigens meist fließend Lateinisch spricht. Mit beiden hat sich Sigmund Freud (1856–1933) in einem 1922 erschienenen Aufsatz befasst. Er trägt den Titel: Eine Teufelsneurose im siebzehnten Jahrhundert.

In dem Aufsatz erzählt und analysiert Freud – anhand von Klosterak­ten aus dem 17. Jahrhundert – die Geschichte des Malers Christoph Haiz­mann, der nach dem Tode seines Vaters in eine Depression fiel, als deren Folge ihn eine Arbeitshemmung berufs- und vielleicht sogar erwerbs­unfähig machte. In dieser Not wandte sich der Maler Haizmann an keinen geringeren als den Teufel, dem er sich durch einen mit Blut unterzeichneten Vertrag »als leibeigener Sohn« verschrieb und ver­sprach, ihm im 9. Jahr Leib und Seele zu gewähren. Als das Ende der vertraglich vereinbarten Frist von neun Jahren nahte, begann er an Krämp­fen und quälenden Visionen zu leiden. Er ging ins Kloster Maria­zell und klagte den Mönchen sein Leid. Doch wie Abhilfe schaffen? Ver­träge muss man schließlich halten, pacta sunt servanda. Es entsprach dem damaligen und entspricht dem heutigen Rechtsverständnis, dass man sich von gegenseitigen Verträgen, also solchen Verträgen, in denen eine Leis­tung um der Gegenleistung willen vereinbart ist, nur bei Vertrags­bruch der anderen Seite lösen kann. Aber der Teufel ist, wie eine 1996 erschie­nene juristische Dissertation über Teufelsverträge von Re­nate Zelger (geb. 1923) ergeben hat, vertragstreu bis zur Pedanterie. Das hatte er auch im Fall Haizmann so gehalten und den Maler von seiner Arbeits-hem­mung befreit. Wir sind darüber so gut unterrichtet, weil Haiz­mann seinen Vertrags­partner mehrfach porträtierte.

Trotzdem wussten die Mönche einen Ausweg. Ihnen war aus dem theolo­gischen Studium und der liturgischen Praxis bekannt, dass der Teu­fel zwar kein Mensch ist, aber eben auch kein Unmensch. Er lässt mit sich reden und ist für gute Worte empfänglich, vor allem, wenn es Latein ist. Latein mag der Teufel. Und es befällt ihn ein wohliges Schaudern, wenn er bestimmter Gegenstände ansichtig wird und gewisse Worte ausge­sprochen hört. Er hat Respekt vor dem Kreuz und wenn mehrere fromme Männer das Ave Maria singen, dann wird er weich. Zwei Wo­chen dauerte der Exorzismus, dann, am 8. September 1677, sah Haiz­mann den Teufel plötzlich leibhaftig in einer Ecke der Klosterkirche von Mariazell. Der Teufel winkte den Maler herbei und überreichte ihm den schriftlichen Vertrag: Durch diese nur als großmütig zu bezeichnende Geste gab der Teufel zu erkennen, dass er aus dem Dokument fürderhin Rechte nicht mehr herleiten wolle. Dann verschwand er und Christoph Haizmann händigte den Vertrag an die Mönche aus.

Haizmann verließ das Kloster mit Dank und begab sich nach Wien – wo er nach wenigen Monaten erneut unter Krämpfen und Visionen zu leiden begann. Wie konnte das sein? Im Mai 1678 kam Haizmann wieder nach Mariazell, die Mönche zeigten wieder das Kreuz und sprachen das Gegrüßet-Seist-Du-Maria, der Teufel wurde wiederum weich, erschien in der Kirchenecke und was nun geschah, zeigt uns den Teufel als wahren Ausbund an Beamtenpedanterie: Er musste nämlich zugeben, dass er von al­len Verträgen, die er schließt, Kopien herstellt und in der Hölle aufbe­wahrt, so auch vom Pakt mit dem Maler. Nach einigem Hin und Her gab er aber auch die Abschrift heraus und Haizmann ward endlich geheilt. Als Laienbruder Chrysostomos (Goldmund) ging er ins Kloster des Or­dens Neustatt an der Moldau, wo er anno domini 1700 friedlich aus dem Leben schied.

Die tiefenpsychologischen Vermutungen, die Siegmund Freud an die Geschichte knüpfte, sind interessant, aber ich will sie hier nur kurz erwäh­nen: Sie bestanden darin, dass Haizmann mit der Teufelsphantasie eine unbewusste homoerotische Fixierung an seinen Vater bearbeitet hat. Man kann zu dieser Diagnose stehen wie man mag, unbestreitbar bleibt, dass missglückte Triebverarbeitung an seelischen Erkrankungen mitwirkt, die ihrerseits, da der Glaube an das Böse im Menschen die Hexenrichter blind machte, vielen Schaden angerichtet haben. Hierher gehört die der weiblichen Adoleszenz gelegentlich eigene Hysterie.

 

9.
Die Masse

Neben den staatlich und kirchlich regulierten hat es auch ungeregelte Hexenjagden in Form von Pogromen gegeben. Es handelt sich um Ausbrü­che der Wut des Volks, die, wie Georg Trakl sagt, »den wilden Orgeln des Wintersturms gleicht«. In seiner Erzählung Else von der Tann hat Wilhelm Raabe (1831–1910) einem jungen Mädchen, das Op­fer des Volkszorns wurde, ein literarisches Denkmal gesetzt.

Wir schreiben das Jahr 1636. Ein Dorf im Harz: Wallrode im Elend. Das 18. Jahr des 30jährigen Krieges, der die Menschen stumpf und böse gemacht hat. Kriegsflüchtlinge sind gekommen, ein Lehrer aus Magde­burg und seine Tochter Else. Der Pfarrer versucht, Vater und Tochter ins Dorfleben einzubinden, und manchmal hat es den Anschein, das könnte gelingen. Doch die Fremden bleiben fremd. Durch die Abgeschieden­heit ihres Daseins im Walde nähren sie die finstersten Phanta­sien der Dörfler. Einige wollen geheimnisvolle Instrumente in der Waldhütte gesehen ha­ben, andere sogar, horribile dictu, Bücher.

»Nur um Ungeheuerliches, Furchtbares, Tag- und Lichtscheues zu brü­ten und zu schaffen, konnten sich die Fremden auf solch absonderli­che Weise an solchem unheimlichem Orte verborgen haben – das war die Meinung des Dorfes.«

Der Pfarrer, auch das war die Meinung des Dorfes, muss von den Frem­den verhext worden sein. Wer weiß, auf welche teuflische Weise, jedenfalls war Else von der Tann ein ausnehmend schönes Mädchen, das sogar mit den Bäumen und den Tieren sprach. Endlich, nach zwölf lan­gen Jahren, gelingt es dem Pfarrer – Vater und Tochter zum Besuch des Gottesdienstes zu bewegen. … Da erhebt sich ein widriges Gemurmel:

»Die Hex! Die Hex! Der Hexenmeister! Ging es anfangs leise, dann im­mer lauter in die Runde. Was wollen sie hier? Weshalb kommen sie herab aus ihren Schlupfloche? Sie sollen bleiben, wo sie sind! Sie sollen nicht hernieder kommen ins Dorf! Schlagt sie – treibt sie von dannen – räuchert sie aus! … Aber der Pfarrer zu Wallrode im Elend sah und hörte nicht; mit erklingendem Herzen führte er Else von der Tanne in sein Gotteshaus …«

Als die Messe zu Ende ist und der Pfarrer mit Else und Konrad die Kir­che verlassen will, stellen sie fest, dass sich Dorfbewohner auf dem Kirchhof zusammengerottet haben.

»›Gebannt! Gebannt! … Hex, Hex! Schlage tot! … Und aus der Hand des Buben, welcher den dürren Zweig vom Galgenbaume brach, … flog ein scharfkantiger Kiesel und traf die Jungfrau auf die linke Brust, dass sie mit einem Schrei zusammenbrach und bewusstlos in die Arme des Vaters sank … Einige Tropfen roten Blutes traten auf ihre Lippen, und grässlich jauchzte das Volk, als es die schlanke herrliche Gestalt zusammenknicken und sinken sah … Einige Stunden später stirbt das Mädchen.«

Der amerikanische Dichter Nathaniel Hawthorne (1804–1864) war der Nachfahre eines der Richter in den Hexenprozessen von Salem in Massachusetts. In seinem Roman The scarlet letter muss die junge Hester Prynne vor der versammelten Dorfgemeinschaft erscheinen. Sie hat die Wahl, entweder den Namen des Vaters ihres unehelichen Kindes – es ist, was außer ihr und ihm niemand weiß, der Pfarrer von Salem – preiszuge­ben oder in Zukunft einen scharlachroten Buchstaben am Kleid tra­gen zu müssen. Sie entscheidet sich für die öffentliche Schmach.

 

10.
Das Böse

Die ursprüngliche verlautbarte Absicht der Hexenprozesse bestand darin, das Böse oder das Schlechte in der Welt aufzuspüren und im Namen des Guten auszumerzen. Diese gute Absicht ist in Wahrheit nichts Gutes. Sie steht am Beginn aller systematischen Verfolgungen und Pogrome. Ihr Irrtum besteht in der Annahme, dass das Böse ein definierbares äußerli­ches Kennzeichen hat: Warzen, Muttermale, eine niedere Stirn wie bei Cesare Lombroso (1835–1909), heute vielleicht eine Missbildung, ein Sprachgebrauch, ein Tattoo und in Zukunft ein genetischer Defekt oder eine Auffälligkeit bei den Hirnströmen. Das Böse ist aber in Wirklichkeit, wenn es denn je eine vom Guten abtrennbare, gar noch mit Emblemen geschmückte Existenz hatte, längst eine unauflösliche Verbindung mit allem Lebendigen eingegangen; »es« ist allenfalls noch als Ingredienz der Wirklichkeit vorhanden – wie die Spucke im Ozean. So groß auch die Folgen böser Taten sein mögen, das Böse wirkt meist im Kleinen, der Teufel steckt im Detail.

Die Hexen von Eastwick heißt ein 1984 bei Alfred A. Knopf in New York erschienener und schon erwähnter Roman von John Updike (1932–2009). Updike erzählt die Geschichte einer Gruppe junger Frauen, die sich in einer amerikanischen Kleinstadt am Ozean langweilen. Ihre maßlo­sen Sehnsüchte nach einem neuen und interessanten Mann befeu­ert der soeben in die Stadt ziehende Darryl Van Horne, ein männlicher Kallypygos, von dem wenig Konkretes aber im Allgemeinen immerhin bekannt ist, dass er eine interessante Aura hat, ferner geheimnisvolle Kennt­nisse, nicht nur im Leben, auch in Künsten, Wissenschaften und Geldangelegenheiten. Die Frauen mischen in ihren Einbauküchen vegeta­risch/vegane Liebestränke und treffen sich in Darryl Van Horne’s Pool zu ausgiebigen erotischen Spielen. Natürlich küssen sie dem Mann mit dem flämischen Nachnamen auch die Posteriora. Und so beherrscht sein membrum virile ihre Hoffnungen, bis sie mit Schaudern feststellen müssen: Der Samen ist kalt, so prächtig auch der Hintern prangt. Kein Zweifel: Darryl Van Horne ist der Teufel. Und dem gelingt es am Ende des Buches, der kleinstädtischen Kirchgemeinde zum Spott, eine Predigt von der Kanzel herab zu halten, die den Titel trägt Diese Schöpfung ist schreck­lich und die in Auszügen wie folgt lautet:

»Wisst Ihr, was man in Deutschland mit Hexen machte? Man pflegte sie auf einen Eisenstuhl zu setzen und ein Feuer darunter anzuzünden. Man riss ihnen das Fleisch mit rotglühenden Kneifzangen heraus. Daumen­schrauben, Streckbett, Spanische Stiefel, Wippgalgen … Okay. Na und? … Der Punkt ist, dies alles übereinander gestapelt und trillionen­fach multipliziert, ergibt nicht einmal ein Häufchen Bohnen, verglichen mit der Grausamkeit, die die natürliche, organische, freundliche Schöp­fung ihren Kreaturen zugefügt hat, seit die erste, arme, besoffene Reihe von Aminosäuren sich aus der galvanisierten Ursuppe empor kämpfte. Frauen, die nie der Hexerei angeklagt waren, hübsche, kleine blonde Püppchen, die nie ein böses Auge auf nur einen Tausendfüßler geworfen haben, sterben jeden Tag unter Schmerzen, die wahrscheinlich genauso schlimm und sicher langwieriger sind als jene, die der gute alte Hexen­stuhl zugefügt hat … Ich war immer fasziniert von Parasiten … bis hin zu dreißig Fuß langen Bandwürmern und Spulwürmern, die so groß und fett sind, dass sie den Dickdarm blockieren … Im schlammigen Dreck von jemandes Gedärm herumsitzen – das ist ihr größtes Vergnügen … Der durchschnittliche intestinale Spulwurm von der Größe eines Bleistifts legt seine Eier in die Exkremente des Wirts … Dann kommen die Eier in eu­ren Mund, und ihr schluckt sie, ob euch das nun passt oder nicht. Sie schlüpfen in euren Zwölffingerdarm aus, die kleinen Larven bohren sich durch die Darmwände … und wandern in eure Lungen …«

 

11.
Recht und Folter

Die Verwaltungspraxis der Hexenverfolgung war in etwa die folgende: Hexenfinder zogen durchs Land, oft Geistliche. Sie ermunterten in Predig­ten die Einwohner des Orts, in den sie kamen, zu der im kanoni­schen Prozessrecht so genannten denuntiatio. Daraufhin wurde das Gericht ak­tiv. Den Vorsitz führte meist ein Adliger. Ihm saßen Schöffen bei. Der Richter ließ die Denunzierten verhaften. Bis hierhin hieß das Verfahren Generalinquisition. Danach begann der processus ordina­rius, oder die Spezialin­quisition. Zunächst wurden Zeugen befragt. Dann folgte die Vernehmung der Angeklagten. Legten sie nicht sogleich ein Geständnis ab, begann die Territio, also die Folter.

Die Folter war an sich in der Kirche verpönt. Papst Alexander der III. änderte diese Lehrmeinung der Kirche durch zwei Verlautbarungen Mitte des 13. Jahrhunderts, als die Kirche sich genötigt fand, härter ge­gen die fundamentalistischen Katharer vorzugehen, denen die gesamte stoffliche Welt als Teufelswerk galt: Die Anfänge der Inquisition. Freilich stand die Folter nach der Carolina unter Richtervorbehalt. Das führte zu einer gewissen Verzögerung, Komplizierung und Verrechtlichung des Übels. Immer ist ja die erste Wirkung des Rechts auf die Wirklichkeit die Verzögerung, die Begrenzung und die Komplikation. Bei der Folter zum Beispiel galt die Regel, dass jeder Angeklagte nur ein Mal gefoltert wer­den durfte. Eine Wiederholung war nicht erlaubt. Die Juristen stehen aber dem Zeitgeist ungern im Wege, auch wenn ihre eigenen Regeln das fordern. Deshalb fanden die gelehrten Juristen durch nicht näher erläu­terte Denkvorgänge heraus, dass die Möglichkeit, die Folter beliebig oft zu unterbrechen und später fortzusetzen, nicht unter das Wieder-holungsver­bot fiel. So gestatteten sie mehrtägige immer neu anset­zende Foltern aller fünf Stufen. Die fünf Stufen der Folter waren: Erstens die Verbalterrition: Das Vorzeigen der Folterwerkzeuge, zweitens bis fünf-tens: Die Realterrition. Sie begann mit der Anlegung der Folterwerk­zeuge und dann den drei Graden der Tortur. Die angewandten Werk­zeuge waren: Daumenschrauben, Spanische Stiefel, trockener Zug, Span­nen, Strecken, Nadelprobe, gespickter Hase, Brennen usf.

Leugnete der Angeklagte bis zum Schluss trotz ordnungsgemäßer Fol­ter, so hätte er an sich freigesprochen werden müssen. Die wenigen Stand­haften – von denen nach meiner Kenntnis bis heute keiner heilig gesprochen worden ist – waren aber, wenn sie nicht unter der Folter star­ben, körperlich derart ruiniert, dass ein Freispruch als Eingeständnis ei­nes Justizirrtums angesehen worden wäre und auch nach damaligem Recht Schadensersatzansprüche hätte auslösen können: Deshalb gab es Frei-sprü­che fast nie, wohl aber die sogenannte absolutio ab instantia, was eine Art vorläufiges Auf-Freien-Fuß-Setzen aus Mangel an Beweisen bedeu­tete und nicht selten mit Konfiskation des Vermögens verbunden war. Kurz gesagt: Die Angeklagten wurden gefoltert, weil man ihre Schuld nicht nachweisen konnte. Und sie wurden nicht freigesprochen, weil sie gefoltert worden waren. Die Richter konnten übrigens Rechtsaus­künfte der Juristenfakultäten einholen. Auf diese Weise gewann die Jurispru­denz Einfluss auf die Hexenprozesse, insgesamt zum beiderseiti­gen Nachteil. Jedenfalls so fadenscheinige Rechtslügen wie die Rechtferti­gung der mehrfachen Folter als Unterbrechung und Fortsetzung und die Ersetzung des Freispruchs durch die absolutio ab instantia hätte es ohne die Juristen-fakultäten vermutlich nicht gegeben.

Vor der Schilderung von Folter und Hinrichtung haben die meisten der ernsthaften Schriftsteller Scheu, während einige auf dem Markt befindli­che und teilweise recht erfolgreichen Hexenbücher das Blut nur so spritzen und die Köpfe mit schlecht versteckter Wonne rollen lassen. Folter und Hinrichtung so darzustellen, dass sie eine über die krude Abbil­dung von abscheulicher Grausamkeit hinaus gehende ästhetische und inhaltliche Funktion erhalten, ist anscheinend schwierig. Am ehesten scheint mir das in dem Film Tag der Rache von Carl Theodor Dreyer (1889–1963) und in der Oper Die Teufel von Loudun von Krzysztof Pender­ecki (geb.1933) gelungen zu sein.

 

12.
Kinder

Es gibt viele Kapitel in der Hexenprozessliteratur, über die hier nichts gesagt wurde. Eines dieser Kapitel ist das der als Hexen angeklagten Kin­der. Am 3. November 1679 erkannte ein Gericht in Meran den gerade 14jährigen Lienhard Tengg der Hexerei für schuldig.

Der kurzen Lebens- und Leidensgeschichte dieses Kindes hat sich der österreichische Dichter Josef Leitgeb (1897–1952) in seinem Roman Kinderle­gende angenommen, der 1934 als sein erstes Prosawerk er­schien. Dabei half ihm die Prozessakte. Sie wird bis heute in der Biblio­thek des Tiroler Landesmuseums in Innsbruck aufbewahrt.

Um das Prozessdokument herum hat Josef Leitgeb ein sehr anrühren­des literarisches Bild des Knaben Lienhard Tengg gemalt. Lienhard wird als unehelicher Sohn einer jungen Bäuerin geboren, die Frucht einer Nacht mit einem warmherzigen, aber haltlosen Landstreicher. Als kleiner Junge muss Lienhard mit ansehen, wie seine Mutter vom Blitz erschlagen wird. In seiner Verzweiflung entflieht er auf die Landstraße, schlägt sich als Kindervagabund durch und begegnet dabei mehrfach einem struppi­gen Mann namens Raz, ebenfalls Landstreicher, dem er sich irgendwie verbunden fühlt, aber dann doch nie anschließen kann. Lienhard stran­det schließlich in einem Dorf in der Nähe von Meran, wo sich eine alte Frau und der Pfarrer seiner annehmen. Er bleibt aber fremd, in sich ge­kehrt, spielt mit Schlangen und Hornissen, spricht mit dem Wald und dem Regen und verprügelt jeden, der irgendwelche Andeutungen über seine Mutter macht. Als dann ein furchtbares Unwetter das Land heim­sucht, ist der Schuldige schnell gefunden: »Hergehext ist das Wetter wor­den, nicht anders als hergehext. Warum ist dieser Bankert, der fremde hergelaufene, so den Berg heruntergerannt? Hat er sich nicht vor dem Blitz fürchten müssen, den er hergezogen hat?«

So beginnt der Prozess gegen Lienhard Teng und nach einigen Ver-zöge­rungen bekennt das Kind unter der Folter, mit dem Teufel im Bunde gewesen zu sein und wird zum Tode verurteilt. In der Nacht vor der Hin­richtung erscheint der Henker in der Zelle, ein unglücklicher Mann, den das Gericht zu seinem Amt bestimmt hat, um ihn zu strafen. Es ist der Vagabund Raz, den Lienhard schon kennt.

»Mit schweren, absichtlich lauten und langsamen Schritten kam der Raz auf ihn zu. Lienhard konnte ihn nicht sehen, es war stockdunkel in der Zelle. Plötzlich fühlte er eine große warme Hand auf seinem Haar. Sie legte sich lind und behutsam auf den Kopf, und dann kam eine zweite, die griff ein wenig zitternd nach seinem Gesicht, und die andere fuhr sachte die Schläfe herab, und nun lagen die Wangen in beiden wie in einem warmen, weichen Nest.
Und dann fühlte das Kind den warmen Atem des Mannes und hörte seine Stimme – sie kam stockend aus der tiefsten Tiefe herauf:
›Bist du’s oder bist du’s nicht, Bub, lieber, feiner?!‹«

In diesem Augenblick erkennt der Henker Raz, dass Lienhard sein Sohn ist. Er beruhigt ihn.

»›Nein, nein, sie werden dir nichts tun, und morgen gehen wir ihnen beiden durch, ich und du.‹
So schön kommt diese tiefe Stimme aus der breiten Brust heraus, und in den mächtigen Armen ist es warm und fein. Da hört Lienhard die Worte von immer weiter und versteht ihren Sinn nicht recht … da schläft er ein.
Als ihn der Raz schlafen fühlte, beugte er sein umwuchertes Gesicht auf die zarte Stirn des Kindes hinab, und so kam es, dass in dieser Nacht des äußersten Elends der Henker sein Opfer küsste.«

 

13.
Schluss

Am 3. Dezember 1904 schrieb Ludwig Ganghofer (1855–1920) an seinen Freund Vincent Chiavacci:

»Im Herbst habe ich den 6. Roman aus der Berchtesgadener Serie begon­nen. Er heißt Der Mann im Salz und spielt vor Beginn des 30jährigen Krieges – nationale Zerrissenheit im Flackerschein der Hexen­brände. Eine Zeit, die künstlerisch schwer zu fassen ist! Weil man immer vor der Gefahr steht, dass die Wahrheit wirken muss wie Irrsinn und Pamphlet. Bei aller Reaktion von heute und aller konservativen Tor­heit des homo sapiens liegt doch eine so weite, für das Verständnis kaum zu überbrü­ckende Kluft zwischen der Gegenwart und jener Zeit, die den Hexenham­mer gebar … Das Studium der Quellen ist mir eine Kette grauen­voller Erschütterungen.«

Die Frage ist, ob sich dem Grauen wenigstens nachträglich irgendein Sinn abgewinnen lässt. Am 12. März 2000 entschuldigte sich Papst Johan­nes Paul II. in einer Zeremonie, die später als »großer Abwasch« bezeichnet wurde, bei Juden, Zigeunern, Indianern, Hexen, Ketzern u. a. und zwar für die »Anwendung der Gewalt im Dienste der Wahrheit«, ausgeübt durch »Töchter und Söhne der Kirche«, die als solche aller­dings unbefleckt geblieben sei. Zwar ist Gewaltverzicht eine leichte Übung für den, der keine Waffen mehr hat. Aber immerhin. Und mit Kirchenschelte ist wenig gewonnen. Sie verdeckt nur den Umstand, dass Grausamkeit eine anthropologische Konstante ist und sich hinter vielen Masken verstecken kann, auch hinter der rationalistischen, wie die französi­sche Revolution gezeigt hat und hinter der sozialen, wie das 20. Jahrhundert bewies. Vielleicht muss man auch nur anerkennen, dass, was wir tun, eben nicht, wie Arthur Miller der hexenhysterischen Mary War­ren in den Mund legt, »Gottes Werk« ist, sondern unser eigenes. Aber wir wollten ja nach dem Guten suchen.

Es gab unter den Opfern der Hexenprozesse heroische Menschen, die sich mit einer kleinen Denunziation hätten retten können und doch der Versuchung, sich ihre Würde und ihren Namen abkaufen zu lassen, wider­standen. Eben darauf zielen die totalitären Machinationen aller Schattierungen: Dem Einzelnen seine widersprüchliche, gebrechliche und doch zähe Individualität zu nehmen, kurz gesagt die Würde und den Namen.

Die Hexenprozesse haben in Deutschland große Werke der politisch-juristischen Essayistik provoziert. Agrippa von Nettesheim (1486–1535), Johannes Weier (1515–1588), Friedrich von Spee (1591–1635) und Chris­tian Thomasius (1655–1728) sind Beispiele für unabhängige und mutige Schriftsteller, die durch den offenen Skandal der Hexenprozesse zu einer Klarheit der Sicht und Schärfe des Arguments, zu Witz, Pointie­rung und Plastizität der Sprache und Entschiedenheit des Urteils gefun­den haben, die man in der politischen Schriftstellerei der Deutschen sel­ten findet. Sie waren Bahnbrecher für die Entmythologisierung des Strafprozesses, für Folterverbot und Unschuldsvermutung. Wer heute die Abschaffung oder Lockerung des Folterverbots fordert, sollte Leben und Werke dieser vier Männer studieren.

Vielleicht würde es aber auch ausreichen, wenn er sich das Theater­stück Hexenjagd des amerikanischen Dichters Arthur Miller (1915–2005) ansähe, das auch verfilmt wurde. Das Stück, das von Marianne Wentzel ins Deutsche übersetzt wurde und 2008 in der 47. Auflage im Fischer Taschenbuchverlag erschien, wurde während der McCarthy-Verfolgun­gen geschrieben. Hintergrund der Handlung sind die Hexenpro­zesse in Massachusetts Ende des 17. Jahrhunderts. Im Mittel­punkt steht der Far­mer John Proctor. Proctor, der nicht an den Teufel, wohl aber an die Liebe zu seiner Frau und an Gott glaubt, muss erleben, wie nach und nach zwanzig Menschen verurteilt und gehängt werden. Letztlich wird auch er zum Tod verurteilt. Ein siebzehnjähriges Mädchen hat ihn aus Rache für letztlich unerwiderte Liebe denunziert. Da sich das Volk inzwi­schen auf seine Seite geschlagen hat, bietet der Richter Proctor Be­gnadi­gung an, wenn der sich bereit findet, wider besseres Wissen ein Geständ­nis zu unterschreiben und die Hexenjagd damit zu legitimieren. Seine Frau steht neben ihm. Proctor, innerlich zerrissen, zögert, setzt seinen Namen unter die Lüge, will aber das Blatt mit dem falschen Geständ­nis dem Richter nicht aushändigen.

Proctor: Ich habe drei Kinder – wie soll ich sie lehren, als aufrechte Men­schen durchs Leben zu gehen, wenn ich meine Freunde verkauft habe …
Danforth: Aha, Sie wollen das Geständnis ableugnen, wenn Sie frei sind?
Proctor erhebt sich: Nichts will ich ableugnen.
Danforth: Dann erklären Sie mir, Proctor, warum Sie nicht …
Proctor: Weil es mein Name ist. Weil ich mit diesem Namen leben muss! Weil ich lüge und meinen Namen unter eine Lüge gesetzt habe. Weil ich den Staub an den Füßen derer nicht wert bin, die man gehängt hat. Wie kann ich ohne meinen Namen leben. Ich habe Ihnen meine Seele gegeben. Lassen Sie mir meinen Namen!
Danforth zeigt auf das Geständnis in Proctors Hand: Ist diese Aussage eine Lüge? Wenn es eine Lüge ist, nehme ich sie nicht an. Ich handle nicht mit Lügen, mein Herr. Während dieser Rede sieht Proctor zu­nächst Danforth an, dann Rebecca – eine Mitangeklagte –, dann Eliza­beth – seine Frau. Entweder Sie übergeben mir ein ehrliches Geständnis, oder ich kann Sie nicht vor dem Strick retten. Welchen Weg wollen Sie gehen, Herr Proctor?
Mit ruhiger Gelassenheit zerreißt Proctor das Geständnis.
Willard!
Willard – Gerichtsdiener – kommt von der Tür in den Raum.
Parris: Proctor! Proctor!
Hale: Mann, Sie werden hängen, Sie können das nicht tun!
Proctor geht langsam zu Elizabeth hinüber, nimmt ihre Hände für ei­nen Augenblick, einfach, mit Würde: Bitte Gott, dass er mir gnädig sei. Sie umarmen sich. Er hält sie auf eine Armlänge von sich weg. Zeige keine Tränen. Zeige ihnen ein Herz aus Stein, und besiege sie damit.
Rebecca: Fürchte dich nicht! Ein anderes Gericht erwartet uns.
Danforth zu Willard: Hängt sie hoch über die Stadt. Wer um diese weint, weint um Verbrecher. Er geht hinüber zur Tür.
Bringt sie weg!
Proctor geht zu Rebecca. Danforth geht hinaus. Rebecca geht zur Tür, Proctor nimmt ihren Arm.
Willard: Los Mann. Geht zu Rebecca, nimmt sie am Arm, Rebecca strau­chelt, Willard und Proctor stützen sie. …
Hale: Frau Proctor, bitten Sie ihn, flehen Sie ihn an! Trommelwirbel. Elizabeth weicht Hales Blick aus. Hale geht bis zum Eingang. Es ist Stolz. Es ist Eitelkeit! Helfen Sie ihm – was nützt ihm der Tod? Soll der Staub ihn lobpreisen? Er kniet. Sollen die Würmer seine Wahrheit verkünden? Gehen Sie zu ihm! Nehmen Sie ihm sein falsches Ehrgefühl.
Elizabeth fest, mit einem bitteren Triumph in der Stimme: Jetzt hat er seine Würde. Verhüte Gott, dass ich ihm die nehme. Der Trommelwirbel schwillt an. Nach drei Sekunden fällt der Vorhang.

 

An sagae existent – Nachwort

Hexen hat es nie gegeben. Hexen sind eine Erfindung des Volks. Hexen bestehen aus nichts als aus Geschichten über Hexen. Hexen waren nie etwas anderes als Literatur. Eine aus alptraumhaften, von Eros und Ge­walt und Wundern wimmelnden Tiefen ausgebrochene fantasy litera­ture (32 Millionen Treffer bei Google am 4. Dezember 2009) der illitera­ten, überle­benssüchtigen und notfalls anthropophagen Bewusstseinsschich­ten, die erst von der christlichen Religion, dann von der Aufklärung bekämpft wurde. Heute sind auch die Hexenprozesse nur noch Geschichten über Hexenprozesse. Die Hexenjäger, Inquisitoren, Folterknechte, boshaften Richter, kaltherzigen Professoren, fanatischen und perversen Priester, das Feuer, das Blut, die Schreie – sie sind nichts als Literatur. Sie sagen etwas über versunkene Wirklichkeiten. Sagen sie auch etwas über die gesellschaftli­che Wirklichkeit der westlichen Zivilisa­tion zu Beginn des 21. Jahrhunderts? Ich denke schon. Aber sie bilden unsere Wirklichkeit nicht ab wie eine Fotografie etwas abbildet. Die Wirklich­keit von einst ist heute zur Metapher geworden, zum Bild, wie der Sündenbock, wie die Kreuzi­gung und wie die Handwaschung des Pontius Pilatus. Die in der Literatur er­zählte Wirklichkeit ist eigentlich immer eine Metapher, und zwar mindes­tens in zwei Bedeutungen: Sie ist eine in Bilder übersetzte Beschrei­bung gesellschaftlicher Vorgänge, sie ist aber auch ein Bild des­sen, was in einem Menschen vorgehen kann. Sie zeigt die Möglichkeiten des Menschen als Wirklichkeiten. Wenn wir also den hartherzigen Rich­ter Danforth im Streit mit dem schönen Bauerncha­rakter John Proctor sehen, dann heißt das nicht nur: Seht her, wie hartherzig der Richter Danforth war und wie edel der Bauer Proctor, es heißt auch nicht: Seht her, wie hartherzig alle Richter sind und wie gut die Bauern. Sondern der Dichter, der die Charaktere glaubwürdig darstel­len muss, entfaltet vor unseren Augen den Streit, der in seinem Bewusstsein ist, und gibt ihm Gestalt und Gestalten. Und so kann es kom­men, dass wir von einem Hen­ker im 17. Jahrhundert lesen und in ihm das Blutrünstige in unserer Gesellschaft und in uns selbst, in dem Richter Danforth das Hartherzige in unserer Gesellschaft in uns selbst und in dem Bauern Proctor das Gutmü­tige in unserer Gesellschaft und in uns selbst wieder erkennen.

 

Hinweis

Der Text behält die Vortragsform weitgehend bei. Die in den Vortrag eingestreuten Ton- und Filmdokumente können hier naturge­mäß nicht wiedergegeben werden, teilweise habe ich sie durch Texte zu ersetzen versucht. Aus Gründen des Zeitmangels war es mir nicht mög­lich, einen seriösen wissenschaftlichen Apparat aufzunehmen, deshalb habe ich ihn ganz weggelassen. Auf einige der Autoren, die im Text nicht ge­nannt sind, mit deren hervorragenden Werken ich aber meiner Unkennt­nis wenigstens teilweise aufhelfen konnte, sei jedenfalls pauschal verwiesen: Es sind die in der Digitalen Bibliothek (Bd. 93, directmedia, Ber­lin 2003) vertretenen Autorinnen und Autoren, allen voran Christa Tuczay und Wolfgang Behringer. Ausdrücklich erwähnen muss ich auch die äu­ßerst verdienstvolle Dissertation von Markus Kippel: Die Stimme der Vernunft über einer Welt des Wahns – Studien zur literarischen Rezeption der Hexenpro­zesse im 19. und 20. Jahrhundert. Münster 2001. Danken möchte ich meiner Frau Dr. Ulrike Brune, die mich drin­gend vor dem Thema ge­warnt hatte und sie trotzdem in zahllosen Gesprä­chen mit mir über das Thema nachgedacht hat. Gewidmet habe ich den Beitrag dem inzwi­schen verstorbenen Strafrechts- und Kirchenrechts­lehrer Heribert Wai­der, bei dem zu studieren mein Freund Martin Roeber und ich das beson­dere Glück hatten. Er hat uns die Größe von Menschen wie Spee und Thomasius erkennen gelehrt.

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