2322

Essays und Vorträge

Plagiatur et altera (p)ars

Die Fälschung der Welt durch Recht, Kunst und Literatur in William Gaddis’ Roman Letzte In-stanz*

 

Wenn das Recht über die Kunst urteilt, wenn die Kunst das Recht malt oder modelliert und wenn sich beide in der vielschichtigen Zeichenwelt der Literatur gespiegelt finden, dann kann es nicht ausbleiben, dass die drei Welten, indem sie einander abbilden, einander zugleich verzerren und verfälschen. Bei näherer Überlegung wird klar, dass keines der vom Menschen entwickelten Ausdruckssysteme – sei es ein naturwissenschaftliches, künstlerisches, literarisches, soziologisches oder sonst eines – die ganze Wahrheit geben kann. Man fragt sich schließlich, ob es diese ganze Wahrheit und die eine Welt im Original überhaupt gibt, oder ob die Idee einer ganzen Wahrheit nicht ihrerseits eine allerdings tröstliche Fälschung ist.

I. Der Fall Zyklon Sieben

In seinem Roman Letzte Instanz gibt William Gaddis [1] ziemlich am Anfang über 15 Seiten hinweg ein Gerichtsurtei [2] in voller Länge wieder. Es beginnt wie folgt:

»URTEIL
CREASE, Richter.

Der klageerhebliche Sachverhalt ist unstreitig. Am Morgen des 30. September blieb ein in der Gemeinde Tatamount (Virginia) freilaufender und unter dem Namen Spot aktenkundiger Hund im unteren Bereich einer voluminösen Stahlskulptur mit dem Titel Zyklon Sieben stecken …  Auf der Suche nach seinem Schützling stellte der Halter des Hundes, der siebenjährige James B., vom Gewinsel und Gebell des Tiers alarmiert, dessen Notlage fest. Seine vergeblichen Bemühungen, es daraus zu befreien, wurden von einem Passanten unterstützt, dem sich umgehend andere anschlossen, deren gemeinsame Versuche, das unglückliche Geschöpf durch gutes Zureden, Einschüchterung und Täuschung hervorzulocken, dessen Zwangslage freilich eher verschlimmerten, insofern sie es noch tiefer in das Gebilde hineintrieben. Diese fruchtlosen Aktivitäten zogen in der Folge einen repräsentativen Querschnitt der örtlichen Bevölkerung an, von den üblichen Müßiggängern und älteren Mitbürgern bis hin zu Angehörigen des Gemeinderats, des Sheriffbüros, der Feuerwehr sowie, kaum verwunderlich, Artgenossen des Opfers selbst, und nachdem sich der Vorfall bis zum Abend in den benachbarten Weilern herumgesprochen hatte, erschienen nicht nur deren Bewohner in solcher Zahl, dass ein ausgedehntes Verkehrschaos entstand, sondern es fanden sich auch Vertreter der örtlichen Presse sowie ein umtriebiges Fernsehteam am Ort des Geschehens ein. Obwohl es gelang, Mittel und Wege ausfindig zu machen, um den Hunger des Hundes zu stillen, dauerte dessen unfreiwillige Gefangenschaft bis weit in den folgenden Tag hinein an; zu diesem Zeitpunkt fasste der vollzählig tagende Gemeinderat den Beschluss, die Feuerwehr zu beauftragen, mittels Schneidbrennern in das Gebilde einzudringen, um das Tier zu bergen …

Durch die Medien auf die Bedrohung seines Werkes aufmerksam geworden, beantragte der Urheber des bewussten Kunstwerks, Mr. Szyrk, von seinem Atelier in SoHo, New York, aus unter Verweis auf die »Notwendigkeit, unmittelbaren und irreparablen Schaden« von seiner Skulptur abzuwenden, eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung, … , während zwecks Bergung des Tiers bereits die Schneidbrenner entzündet wurden… «

Es geht also um einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Der Künstler will erreichen, dass das Gericht sein Kunstwerk vor der Feuerwehr rettet, die ihrerseits beabsichtigt, einen Hund zu retten, um ein Kind zu trösten. Ich werde gegen Ende meiner Ausführungen auf diesen Fall zurückkommen, in dem sich Kunst und Kreatur, Recht und Literatur so beispielhaft ineinander verknoten, dass man glauben könnte, William Gaddis habe die Geschichte eigens für eine Tagung zum Thema Recht, Kunst und Literatur erfunden.

II. A Frolic of his own

Der 1995 auf Englisch erschienene Roman trägt im Deutschen den Titel »Letzte Instanz«. Das passt nicht sehr gut, soll aber wahrscheinlich die auf court-room-stories abonnierte und auf Titel wie Der Prozess, »Der Richter«, »Die Akte« usw. ansprechende Leserschicht gewinnen. Der Roman unterscheidet sich allerdings maßgeblich von dieser Art Literatur, und zwar zunächst einmal ganz oberflächlich dadurch, dass er nur am Rande die moralisch so ergiebige Welt des Strafrechts betrifft. Die Prozesse, mit denen sich die Romanfiguren zu plagen haben, sind Zivilprozesse, und das heißt sie sind selten herzergreifend, manchmal verflochten, gelegentlich überflüssig und eigentlich immer zu teuer.

»A frolic of his own« ist der amerikanische Originaltitel des Romans und ich dachte anfangs, er hätte irgendetwas mit dem gleichnamigen Hundefutter zu tun, was aber nur sehr indirekt der Fall ist. Das englische Wort frolic stammt aus der indogermanischen Wurzel pro, deren Grundbedeutung vorwärts, steil, jäh, schnell ist. Im Niederländischen wurde daraus vrolijk, im Deutschen fröhlich. Das englische frolic hat mehr von der Urbedeutung bewahrt und heißt soviel wie »Herumtollen« oder »Außer Rand und Band sein«. »A frolic of his own« ist nun ein im Jahre 1834 von dem englischen Richter Baron Parke geprägter und bis heute gebräuchlicher Ausdruck der anglo-amerikanischen Rechtssprache. Er umreißt die Grenze der Verantwortlichkeit des Dienstherrn für die von dem Dienstverpflichteten verursachten Schäden. Grundsätzlich muss derjenige, der sich der Dienste eines anderen bedient, zum Beispiel ein Arbeitgeber, für die Schäden haften, die der Dienstverpflichtete, also zum Beispiel der Arbeitnehmer, in Ausübung der Dienste verursacht. Begibt sich aber der Arbeitnehmer im wörtlichen oder im übertragenen Sinn, zum Beispiel aus einer Laune heraus, auf Abwege, dann ist dieser Arbeitnehmer »on a frolic of his own«. Die Haftung des Dienstherrn endet. So,

»wenn zum Beispiel ein Büroangestellter mit einem Gummiband Büroklammern verschießt, und einer verliert dabei ein Auge, dann sagt man, er hat on a frolic of his own gehandelt, aus privater Lust und Tollerei, keine Absicht, sich im Sinne des Betriebes seines Arbeitgebers zu betätigen … .« [3]

Ein paar Bemerkungen zur anglo-amerikanischen Rechtskultur, von der ich den Eindruck habe, dass sie der Denkweise des kontinentaleuropäischen Juristen nach wie vor nicht recht behagt. Der kontinentaleuropäische Jurist scheint mir ein Systemdenker zu sein, der Amerikaner Problemdenker: Recht ist, was der Fall ist. Für den Europäer ist das Recht eine Gesetzessammlung, für den Amerikaner eine Entscheidungssammlung, der Europäer bevorzugt unter den Juristen den Rechtswissenschaftler und den Gesetzgeber, der Amerikaner den Richter und den Rechtsanwalt. Wenn ein deutscher Richter sich einen Namen machen und als Person Ruhm erwerben will, muss er Bücher schreiben und Honorarprofessor werden. Ein amerikanischer Richter erwirbt sich persönlichen Ruhm durch seine Urteile.

Das ist natürlich cum grano salis gesprochen. Die Rechtsordnungen nähern sich einander an. Die Anzahl der Gesetze in den USA steigt, umgekehrt die Bedeutung des Richterrechts in Deutschland. Wir beklagen in Deutschland vielfältige Überlagerungen und Chaos erzeugende Interferenzen zwischen nationalem und dem europäischem Recht, das seinerseits auf undurchsichtige Weise, vermutlich eher nach aleatorischen Methoden in Brüssel, Straßburg und Luxemburg erzeugt wird.  Aber auch in den USA gibt es postmodernen Normenwildwuchs und begriffliche Ziselierungen, deren Feinsinnigkeit an die spätscholastische Theologie erinnert. Möglicherweise sind wir Zeugen einer erdumspannenden Entropie der juristischen Systeme, aber lassen wir das. Hören wir, wie William Gaddis Lage des Zivilrechts einschätzte:

»Die ganze Idee des Rechts war wahrscheinlich ursprünglich: Was bringt uns zusammen? Was lässt uns in Frieden zusammen leben, ohne dass wir uns gegenseitig erschießen? Jetzt ist das ganze Recht so kompliziert geworden, dass es selbst dazu beiträgt, uns das Leben zu erschweren. Ich meine vor allem das amerikanische Zivilrecht mit seiner Kasuistik der Präzedenzfälle. Und deshalb lautet der erste Satz meines Romans: Gerechtigkeit gibt’s im Jenseits, in dieser Welt gibt’s das Recht.«

Die wichtigste Gemeinsamkeit zwischen den kontinentalen und den angelsächsischen  Rechtsordnungen bestand schon immer. Es gibt kein Recht ohne Sprache – Law is language. Und gerade hier, in der Sprache, treten die Unterschiede des Denkens hervor: Die deutschen Richter sind darauf bedacht, jede persönliche Note zu vermeiden. Rechtsgeschichtliche, allgemein-historische, philosophische, kunsttheoretische, literarische und ähnliche Betrachtungen findet man in Urteilen deutscher Bundesgerichte selten. Aus eigener Erfahrung kann ich hinzufügen, dass solche Betrachtungen im Allgemeinen auch nicht angestellt werden, jedenfalls nicht im Dienst. Wenn jemand dagegen verstößt, so wird man den betreffenden Kollegen im Stillen als einen komischen Vogel ansehen, offiziell wird man ihm respektvoll versichern, er verstehe es, »über den Tellerrand zu schauen«, wobei mit dem passenden Bild des deutschen Suppentellers zugleich die Weite des Horizonts beschrieben ist, über den hinauszublicken der deutsche Richter als gewagt empfindet, – außerdienstlich kann das alles natürlich ganz anders aussehen. Im Gegensatz dazu scheint mir das amerikanische Urteil geradezu ein literarisches Genre zu sein, irgendwo zwischen Erzählung, Rede und Essay angesiedelt, in dem sich Bildung, Witz, Pathos und die hohe Kunst der geistreich-hintersinnigen Abschweifung mischen. Lawrence Sterne lässt allenthalben freundlich grüßen.

III. Dramatis personae

William Gaddis war ein außerordentlich belesener Schriftsteller und ein raffinierter Künstler. Wer will, begegnet in seinen Büchern Platos Dialogen und Michelangelos Gedichten, Richard Wagners Stabreimen und Frederic Chopins Etüden, er trifft Freud und Melville, Thomas Bernhard und die großen amerikanischen Philosophen bis hin zu Gertrude Himmelfarb und vielen andere mehr, allerdings oftmals in den unscheinbarsten Verkleidungen. Der Leser darf damit rechnen, dass die Sätze mehrdeutig und Geschichten hinter den Geschichten zu finden sind. Gaddis montiert Gesprächsfetzen und Zeitungsausschnitte, Werbeslogans aus Postwurfsendungen, Gedichte und fingierte amtliche Schriftstücke und als cantus firmus ist nicht selten eine Stimme aus dem Radio oder dem Fernsehen zu vernehmen, die die Romanhandlung mit litaneiähnlichen Staumeldungen, dümmlichen Quizfragen, Anpreisungen von Abführmitteln und den Blut- und Feuergeschichten der abendlichen News-Shows untermalt – es ist eine vielstimmige Sprachsymphonie und zugleich ist alles wie im richtigen Leben: Kaum jemand kann seinen Satz zu Ende sprechen, immer redet einer dazwischen und manches leichthin gesprochene Wort entfaltet seinen Sinn erst hundert Seiten später. Dem Leser wird viel abverlangt. Denn Gaddis verzichtet darauf, die Motivlagen und Gefühle seiner Protagonisten zu kommentieren. Der Leser muss sich die Handlung zu einem guten Teil selbst erschließen. Ihm wird das präsentiert, was man hören und sehen kann, also die Außenansicht, die Bewegungen der Personen im Raum und in protokollarischer Genauigkeit das, was sie sagen.

»A frolic of his own« ist so vor allem ein Dialogroman, nähert sich also stark einem Drama an. Deshalb will ich, wie bei Theaterstücken jedenfalls früher üblich, die dramatis personae kurz vorstellen. Man versuche nicht, sich Einzelheiten zu merken. Es verliert sich sonst der rote Faden, der bei diesem Roman nicht zuletzt darin besteht, dass sehr viel Absurdes nebeneinanderher läuft und man trotzdem irgendwie weiter kommt, wenn auch nicht immer vorwärts.

Oscar Crease, Universitätsdozent von unbestimmt fortgeschrittenem Alter, wohnt auf Long Island in einer ehemals prachtvollen, nun heruntergekommenen Villa, um die ständig eine Grundstücksmaklerin mit rotlackierten Fingernägeln herumflattert wie ein nervöser Geier. Oscar führt einen Plagiatsprozess gegen einen Hollywood-Regisseur und einen Schadensersatzprozess wegen eines Unfalls. Sein Haus ist mit Zeitungsausschnitten und Bücherstapeln vollgestopft, Oscars Gehirn sieht ähnlich aus. Aufgrund der unfallbedingten und auf Anraten des Anwalts nur zögernd heilenden Verletzungen ist er während der gesamten Zeit, in der der Roman spielt, in seiner Bewegungsfreiheit so eingeschränkt, dass es dem Autor leicht fällt, das aristotelische Grundgesetz der Dramaturgie, nämlich die Einheit von Ort, Zeit und Handlung im Großen und Ganzen zu wahren. Er liegt zuerst auf der Unfallstation, aber von Seite zehn bis Seite siebenhundert spielt sich alles bei ihm zu Hause ab. Er kurvt in einem mit Kinderhupe ausgestatteten Rollstuhl durch die Zimmer, am Schluss steht er auf eigenen Beinen, aber hustend. Er ist ledig, kinderlos, antriebsarm, selbstgerecht, beginnt irgendwann die Anzüge seines Vaters aufzutragen und die in ihren Taschen befindlichen Zigaretten aufzurauchen. Auch wenn er sich oft so benimmt, ist Oscar nicht allein auf der Welt.

Seine Freundin Lilly, blond, hat ein deutlich phallozentrisches Weltbild, sie ist kindlich in ihrem Eigennutz, fremdnützig in ihrer Lüsternheit und treibt es mit diesem hier und jenem dort, aber längst nicht mit jedem auf der Rückbank eines alten Dodge. Sie ist, was wiederholt zu werden verdient, sehr blond in allen Umständen und Liebeslagen, aber so dumm, dass sie 2 und 2 nicht zusammenzählen könnte, ist sie nicht, wenn auch gesagt werden muss, dass sie bei 3 mal 3 ins Nachdenken geriete. Jedoch ist sie bescheiden genug, das Nachdenken im Regelfall Berufeneren zu überlassen, zum Beispiel Papi oder dem Reverend oder Kevin oder Harry oder eben Oscar. Wenn sie etwas kocht, dann panierte Hühnerbrust aus der Tiefkühltruhe und Spiegeleier. Immer, wenn sie Geld braucht, und das ist sehr oft, fragt sie Oscar: »Kann ich Dir irgendwas besorgen?«, anschließend bittet sie ihn, ihr die Bluse aufzuknöpfen und zu fühlen, ob er einen Knoten in ihrer Brust spürt, einer Bitte, der Oscar selten widerstehen kann, besonders dann nicht, wenn er vor dem Fernseher auf dem Sofa liegt und zumal, da die Bitte oft verbunden wird mit dem weiterführenden Angebot: »Soll Mami pusten, und dann ist es wieder gut?« Übrigens stellt sich am Ende heraus, dass Lily in Krisenlagen äußerst solidarisch ist und außerdem wirklich einen Knoten in der Brust hat, der operativ entfernt werden muss: Es handelt sich bei dem Geschwulst jedoch nicht um ein Karzinom, sondern um verklumptes Silikon, Überbleibsel einer nicht lege artis vorgenommenen Brustvergrößerung. Sie bewahrt den Klumpen auf in einem Marmeladenglas, vielleicht lohnt sich ja ein Prozess gegen den Schönheitschirurgen. Merke: Diese Welt ist voller Fälschungen, noch nicht einmal die Tumore sind echt. So viel zu Lily.

Christina Lutz, Halbschwester der schon erwähnten Hauptperson Oscar Crease, ist die praktische Vernunft in Person, klarsichtig, nervenstark, kümmert sich um ihren in seinen Prozessen beinah wahnhaft versinkenden Bruder, sie ist die einzige Person, die nicht in einen Prozess verstrickt ist und sorgt sich um ihren Mann Harry Lutz.

Harry Lutz ist Rechtsanwalt, ständig überarbeitet und von Zahnschmerzen gequält. Er hält sich mit Whiskey und Tabletten mühsam aufrecht, wird von seinen Seniorpartnern zum Psychiater geschickt, sieht im Recht nichts weiter als Sprache, Worte, und bezeichnet die Juristen als eine gegen die Öffentlichkeit und den gesunden Menschenverstand gerichtete Verschwörung, der es durch die Unverständlichkeit ihres Fachjargons gelinge, sich nicht in die Karten schauen zu lassen. Einmal, als er bei Oscar zu Besuch ist und sich Whiskey über die Hose schüttet, ist Lily mit einem Papiertaschentuch zur Stelle »und es war kein mystisches Zusammentreffen von Eros und Tod, als sie sich tiefer über ihn beugte, um sich mit dem feuchten Tuch über den Fleck auf seiner Hose herzumachen … sich um ihn wand und seinen Lippen die bloße Brust bot … um das Naturgesetz in all seiner Zweckmäßigkeit ganz unsentimental und ohne Rücksicht auf Härten wieder ins Lot zu bringen«. Wenige Tage später stirbt der schrecklich kluge Harry Lutz, wie von seiner Frau vorausgesehen, an restloser Erschöpfung.

Christinas Freundin Trish Hemsley, steinreich, hat vorübergehend einen entzückenden kleinen weißen Hund und, gleichfalls vorübergehend, einen fast ebenso entzückenden indischstämmigen Anwalt, der ihr gelegentlich im Auto unter den Rock gehen darf. Sie trägt spitze Schuhe aus malvenfarbenem Peau-de-soie von Gianni, rasselt zu Beginn der Geschichte mit einer Blutproben transportierenden Krankenschwester zusammen, wodurch  ihr Mantel bekleckert wird, – für sie ein willkommener Anlass -, das Krankenhaus zu verklagen, denn »bei Gianni würden sie mir nicht mal mehr ein Totenhemd schneidern, wenn sie den Mantel jetzt sehen könnten mit Gott weiß was für Blut dran, von dem man sich Gott weiß was holen kann, diese neue Seuche, die sie aufgetan haben, um sich an uns zu rächen, und wir dachten, seit der Erfindung des Penicillins hätte ein schöner Fick keine bösen Folgen mehr … «  [4]

Thomas Crease, Bundesrichter, ist Oscars Vater und Verfasser des eingangs schon zum Teil zitierten Urteils. Er ist 97 Jahre alt und war in den Zwanziger Jahren Assistent am Supreme Court, weshalb er den berühmten Richter Oliver Wendell Holmes jr. persönlich kannte. Hören wir zur Charakterisierung des Richters Crease einen kurzen Ausschnitt aus einem Gespräch zwischen seinem Schwiegersohn Harry Lutz und dessen Frau Christina Lutz, Stieftochter des Richters [5] :

Harry:
»’Eins kann ich dir sagen, ich würde nur sehr ungern einen Fall vor ihm vertreten, wenn er nüchtern ist.’

Christina:
‚Du bist ihm doch nur dieses eine Mal begegnet, Harry, da war er nun wirklich nicht in bester Verfassung.’

Harry:
‚Hat mich dauernd mit Herr Rechtsanwalt angeredet, dieses höfliche Getue und dazu die Soßenflecken auf der Krawatte, ich bin mir nicht mal sicher, dass er überhaupt mitgekriegt hat, wer ich bin. Offenbar hat er gedacht, ich wollte über Richter Holmes’ Sondervotum im Fall Black & White Taxcab reden, er hat die totale Erinnerung an das Jahr 1928, als er am High Court Gerichtsschreiber … war … und dann  … sein Richterzimmer … , eine Affenhitze, Zigarrenrauch zum Schneiden dick, und dazu diese grauenvolle lebensgroße Plastiknachbildung von Dürers betenden Händen verkehrtrum auf der Fensterbank … ’

Christina:
Das hat diese Pressemeute überhaupt nicht zu interessieren,
‚ … dass Vater drei Päckchen am Tag raucht, dabei hat er erst mit fünfundsiebzig überhaupt zu rauchen angefangen, wen geht das eigentlich was an, bloß gut, dass sie ihn nie dabei erwischt haben, wie er sein Gebiss im Glas daraufhin untersucht, ob er am Tag zuvor zu Abend gegessen hat.’«

NN, Gerichtsschreiber, bringt die Asche des im Alter von 97 Jahren dann doch noch verstorbenen Bundesrichters Thomas Crease in einer Kaffeedose zu Oscar und richtet sich dort vor dem Fernseher häuslich ein, sieht mit Vorliebe Filme über Schlangen und Quiz-Shows an. Er ist schwerer Alkoholiker mit tröpfelndem Harngang, trinkt seinen Whiskey aus Flaschen, die in grünen und braunen Wollsocken stecken und wird schließlich von Lily am Flughafen ausgesetzt

U.v.a.m.

Hier ist der Eingangsdialog des Romans. Christina und Harry Lutz sitzen auf dem Korridor eines Hospitals vor Oscars Krankenzimmer und führen das folgende Gespräch, während ein Kranker in einem Rollstuhl herumkurvt, um zur Gymnastikstunde zu gelangen, die von Marimba-Rhythmen begleitet wird.

Gerechtigkeit? – Gerechtigkeit gibt’s im Jenseits, hier auf Erden gibt’s das Recht.

  • – Und natürlich will Oscar beides. Schon wie er immer von Ordnung redet. Sie zog den Fuß vor einem bedrohlich nah im Rollstuhl vorbeipaddelnden Alten zurück,- dass es ihm nur um eine gewisse Ordnung geht.
  • – Dass die Züge pünktlich verkehren, so hat er’s  … .
  • – Ich rede nicht von Zügen, Harry.
  • – Und ich rede von Faschismus, dahin führt das nämlich, dieser Ordnungswahn. Alles andere ist bloß Schmierentheater.
  • – Ach was, aber weißt du, was er wirklich will?
  • – Die Leute die Vor Gericht gehen und Gerechtigkeit fordern, sind doch bloß aufs große Geld aus.
  • – Es geht nicht einfach ums Geld, nein, was sie wirklich wollen …
  • – Es geht ums Geld, Christina, es geht immer ums Geld. Alles andere ist nichts als Schmierentheater, du hör mal …
  • – Was sie wirklich wollen, deine Faschisten, und Oscar, überhaupt jeder, mal im Ernst, worum geht’s denn wirklich? Sie klopfte trotzig mit dem Fuß gegen die klimpernden Marimba-Rhythmen an, die drüben bei den Vorhängen ins Wartezimmer rieselten, wo der Rollstuhl gegen einen Heizkörper gestoßen und zum Stillstand gekommen war. Züge? Faschismus? Darum geht es mitnichten, auch nicht um die ‚Üppigkeit samtweicher Pfühle, glänzendes Spektakel und herrlichen Gesang’, es sei denn, sie versuchen auf diese Weise einfach, auch ein bisschen ernst genommen zu werden, – das Geld ist nämlich bloß die Messlatte, oder? Es ist der einzige gemeinsame Bezugspunkt, den die Leute haben, um andere dazu zu bringen, sie so ernst zu nehmen, wie3 sie es selbst tun, mehr verlangen sie doch gar nicht, oder? Denk mal drüber nach, Harry.
  • – Ich habe drüber nachgedacht, du hör mal, wie lange müssen wir eigentlich noch warten, ich muss nämlich in einer Stunde bei Gericht sein …

IV. Einst am Antietam

Es geht also um Gerechtigkeit. Das Leben von Harry, Christina, Oscar und Lilly in der Romanzeit wird wesentlich bestimmt durch Prozesse, die sie führen, planen oder geführt haben. Der für den Protagonisten Oscar wichtigste ist ein Plagiatsprozess. Oscar hat in seiner Jugend ein Theaterstück über den amerikanischen Bürgerkrieg geschrieben, »Einst am Antietam« heißt das Drama. Eines Tages erfährt Oscar, dass ein Hollywood-Regisseur einen blutrünstigen und mit schwüler Erotik aufgeladenen Bürgerkriegsschinken gedreht hat. Der Film, so entnimmt Oscar der Presse, weist erstaunliche Übereinstimmungen mit seinem Theaterstück auf. Oscar beauftragt einen Anwalt mit einer Millionen–Klage gegen den Regisseur und die Produktionsfirma. Die Klage scheint aussichtslos zu sein, denn Oscars Theaterstück ist niemals gedruckt und erst recht nicht aufgeführt worden. Er hat das Stück lediglich einer Theateragentur geschickt, in der seinerzeit der beklagte Hollywood-Regisseur arbeitete. Aber selbst diesen schwachen Anhaltspunkt kann er nicht beweisen. Die Korrespondenz mit der Agentur ist in seinen monströsen Papiersammlungen unauffindbar verschollen. Außerdem hat Oscar selbst in seinem Theaterstück Motive aus einem Drama von Eugene O`Neill verwendet und seitenweise Platon abgeschrieben. Das weist ihm der gegnerische Anwalt – ein aufgeblasener Hindu, wie Oscar ihn nennt (im Unterschied zu seinem eigenen Anwalt, den er als Vorzeige-Schwarzen bezeichnet) – im Laufe der sogenannten deposition nach. Die deposition ist eine Spezialität des amerikanischen Prozessrechts, eine eidliche Zeugen- und Parteivernehmung, die nach Austausch von Klageschrift und Klageerwiderung stattfindet. Die deposition spielt sich in Abwesenheit der Richter außerhalb des Gerichts allein zwischen Anwälten, Parteien und Zeugen ab. Die Anwälte beider Parteien liefern sich bei dieser Gelegenheit einen ersten ritualisierten Schlagabtausch, dessen Protokoll später zu den Gerichtsakten genommen wird. Ich zitiere nun einen kleinen und leider auch noch gekürzten Ausschnitt aus dem im Roman vollständig wiedergegebenen Protokoll über die Vernehmung Oscars [6]. Der Gegner hat Oscar gerade eben beschuldigt, aus Platon abgeschrieben zu haben. In diesem Moment versucht Oscars Anwalt, Mr. Basie, das Verhör zu unterbrechen:

MR. BASIE (Oscars Anwalt): Ich erhebe Einspruch.
MR. MADHAR PAI (gegnerischer Anwalt): Sie unterbrechen den Zeugen.
MR. BASIE: Das ist die Absicht meines Einspruchs.
MR. MADHAR PAI: Sie erheben Einspruch bezüglich der Form?
MR. BASIE: Ja.
MR. MADHAR PAI: Zu Protokoll?
MR. BASIE: Zu Protokoll.
MR. MADHAR PAI: Na schön. Machen wir voran. (Zur Protokollführerin) Lesen Sie bitte noch einmal vor.
MR. BASIE: Halt, Moment.
MR. MADHAR PAI: Wieso? Lesen Sie vor.
MR. BASIE: Ich bin noch nicht fertig. Wieso wollen Sie vorlesen lassen? Er hat Ihre Frage beantwortet.
MR. MADHAR PAI: Wieso unterbrechen Sie dann?
MR. BASIE: Weil ich Einspruch erheben möchte.
MR. MADHAR PAI: Würden Sie Ihren Einspruch bitte formulieren?
MR. BASIE: Sie setzen den Zeugen unter Druck, indem Sie ihn unterbrechen, eher er mit seinen Antworten fertig ist.
MR. MADHAR PAI: Ich glaube, das waren Sie, der den Zeugen unterbrochen hat.
MR. BASIE: Ich habe das Recht, Einspruch zu erheben, wenn der Zeuge durch diese Taktik der wiederholten Unterbrechungen bedrängt wird.
MR. MADHAR PAI: Und ich wiederhole, Sir, das Protokoll wird ausweisen, dass Sie es sind, der den Zeugen unterbrochen hat. (Zur Protokollführerin). Bitte lesen Sie es noch einmal vor.

(Protokoll wird vorgelesen)

MADHAR PAI (setzt die Befragung Oscars fort):
Frage: Wir haben vorhin festgestellt, dass es jedem freisteht, eine Idee aufzugreifen und sie so auszudrücken, wie es ihm …
BASIE: Ich bin noch nicht fertig.
MADHAR PAI: Ich mache das einfach nicht mehr mit, Harold … Ich habe versucht, diese  …  Abschweifungen auszuschalten, aber Sie sind offenbar wild entschlossen, die Sache mit Ihren ständigen Unterbrechungen zu verlängern, und das ist höchst unprofessionell.
BASIE: Ich denke, das Protokoll wird ausweisen, dass die Befragung in Ihrer ganzen Tendenz zu einer einzigen Abschweifung geworden ist.
MADHAR PAI: Ich weiß nicht, wovon Sie reden.
Mr. BASIE: Ich rede davon, wie wir überhaupt auf Plato gekommen sind und inwieweit es für diese Urheberrechtsklage relevant ist, … weil nämlich Platos Urheberrecht, bloß mal angenommen, er hatte eins, sowieso schon vor Christi Geburt erloschen wäre.
MADHAR PAI: Ich kann der Versuchung nicht widerstehen, hier selbst einen Moment lang abzuschweifen, Mr. Basie, weil es vielleicht ganz lehrreich und für das, was Sie Ihre Karriere zu nennen belieben, sogar von späterem Nutzen ist. Ich habe mich nie mit dem Status von Urheberrechtsvereinbarungen im Athen des fünften vorchristlichen Jahrhunderts beschäftigt, die, da gebe ich Ihnen recht, vom Zweck unserer Zusammenkunft doch zu weit entfernt sind. Wir zitieren allerdings Stellen aus einer Übersetzung von Platos Staat, an der zunächst die Macmillan Company …  und heute die Oxford University Press die Rechte innehat, die nach meiner Kenntnis … bis auf den heutigen Tag nicht erloschen sind. Sie können diese Rechte verfolgen, wenn Sie Lust haben.
BASIE: Ach du Scheiße.

Die alte Erfahrung, dass Prozesse eigentlich für niemanden gut sind, außer für die Juristen, bestätigt sich auch hier: Prozesse reißen ins Geld und verderben die Laune. Das Auf und Ab des Prozessgeschehens mit zahlreichen unverhofften Wendungen, positiven Überraschungen und grässlichen Enttäuschungen, Verfahrensfinten und vorübergehenden Stillständen hält Oscar und seine Angehörigen während der gesamten Romanzeit in einem Zustand fruchtloser Erregtheit, fördert schmerzhafte Erinnerungen zu Tage und zwingt Oscar zu unangenehmen und stets zu spät kommenden Einsichten über sich selbst und das Verhältnis zu seinem Vater und zu seiner Schwester. Er beginnt maßlos zu trinken und zu rauchen und ist auf dem besten Wege, sich zu ruinieren. Er lehnt ein Vergleichsangebot der Gegenseite über 200.000 Dollar ab und verliert den Prozess in erster Instanz. Ein unverhoffter Lichtblick öffnet sich, als Oscar mit Hilfe seines Vaters, der die Berufungsbegründung aufsetzt, wider jede Erwartung das Berufungsverfahren gewinnt. Das geschieht nach allgemeiner Überzeugung jedoch nicht aus rechtlichen Gründen. Es geschieht vielmehr ausschließlich deshalb, weil die Berufungsrichter die Urteile der Richterin erster Instanz aus tiefem Unbehagen über deren Jugendlichkeit prinzipiell und immer aufheben und das genaue Gegenteil entscheiden. Jede weitere Aufführung des Films wird nun verboten. Die Gesellschaft muss den aus der Rechtsverletzung entstandenen Bruttogewinn an Oscar herausgeben. Am Tage nach dem Urteil zieht Lily, die sich in der Zwischenzeit anderweitig vergnügt hatte, wieder bei Oscar ein. Oscar rechnet mit Millionen und kauft sich sofort einen grünen Jaguar. Jedoch, es kommt ein dickes Ende: Nachdem die Filmgesellschaft nämlich zur Herausgabe sämtlicher Bruttogewinne verurteilt worden war, weist sie nach, dass es trotz eines Hundertmillionenumsatzes keinerlei Gewinn gegeben hat, weder brutto noch netto, sondern einen Verlust von 18 Millionen Dollar, weshalb Oscar, wie seine Schwester ihm rät, froh sein sollte, wenn er nicht draufzahlen muss. Soweit kommt es nun aber auch wieder nicht. Oscar wird rechtskräftig der fiktive Kaufpreis für die Verwertung des Theaterstücks zuerkannt, das sind insgesamt zweihunderttausend Dollar. Das ist, man erinnert sich, genau der Betrag, den man ihm anfangs als Vergleichssumme angeboten hatte. Leider deckt er jetzt aber nicht einmal mehr den von Oscar zu tragenden Anteil an den Anwaltskosten. Am Ende muss Oscar Crease dann doch in Gespräche über den Verkauf des Long-Island-Hauses eintreten.

Bevor wir uns jetzt der Biographie des Autors William Gaddis zuwenden, zur Einstimmung einige Zeilen aus einem amerikanischen Schlager vom Beginn der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts. »Come back to Sorrento« heißt das sehr gefühlvolle Lied, das William Gaddis lange Jahre im Ohr geklungen haben muss. Denn in seinem ersten Roman »Die Fälschung der Welt« [7] tönt es immer wieder aus einer Music-Box. Ich glaube, dass auch bei William Gaddis, wie bei vielen amerikanischen Autoren, der zur Schau getragene Sarkasmus eigentlich nur das Negativ einer zwar oft enttäuschten, aber immer lebendigen und von uns alten Europäern manchmal mit Gefühlskitsch verwechselten Sehnsucht darstellt, nach Glück, Liebe und Gerechtigkeit.

Hear the music of the waters,
Vows of tenter passion sighing,
Like thy heart to which go flying
All my thoughts in wakeful dream.

See the lovely dewy garden,
Breathing orange-perfumed greeting,
Nought can set my heart a-beating
Like the fragrance of its bloom.

V. Zu William Gaddis

Die persönliche Begegnung mit einem großen Schriftsteller verläuft nicht selten enttäuschend, es sei, so schrieb einmal ein Literaturkritiker, als ob man auf der Suche nach dem Geheimnis einer köstlichen Gänseleberpastete letzten Endes – die Gans trifft. William Gaddis legte einer seiner Romanfiguren diesen Satz in den Mund: »Ein Künstler ist nichts weiter als die Hefe seines Werks.« Sehen wir uns also, bevor wir das Werk weiter betrachten, die Hefe an, aus der es, unter anderem, entstanden ist.

William Thomas Gaddis wurde am 29. Dezember 1922 in New York geboren. Seine Eltern ließen sich scheiden, als er drei Jahre alt war. Die ersten Schuljahre verbrachte er in kleinen Internaten, die der kongregationalistischen Kirche nahe standen. Die Mutter war nicht arm, sie lebte in einem Haus auf Long Island, wohin Gaddis mit 13 zurückkehrte und wo er die High School besuchte. In den späten High-School- und frühen Universitätsjahren kämpfte Gaddis gegen ein rätselhaftes Tropenfieber mit mehreren lebensbedrohlichen Episoden. Da er ein guter bis exzellenter Schüler war, konnte er zur Harvard-Universität wechseln, die ihn 1945 unehrenhaft entließ. Nach dem Rauswurf ging Gaddis nach New York und verdingte sich als Rechercheur bei der Presse, vor allem für den New Yorker war er unterwegs. Ausgedehnte Reisen nach Südamerika und Europa, vor allem nach Italien und Spanien, das er liebte, und Paris, das er verachtete, finanzierte er mit den Mieteinnahmen aus dem Haus seiner Mutter. Unterdessen wuchs der erste Roman »The Recognitions« zu Deutsch: »Die Fälschung der Welt« zu einem über tausend Seiten starken äußerst komplexen Gemälde heran. Die Künstler-Szene der Beat-Generation in New York Anfang der 50er Jahre bildet den Hintergrund für die Geschichte eines genialen, tiefreligiösen, innerlich zerrissenen jungen Malers, der die Eskapaden seiner Frau durch Fälschungen niederländischer Meister finanziert und letztlich, auf der Flucht vor konkurrierender Banden krimineller Kunsthändler, in einem spanischen Kloster an Alkoholdemenz zugrunde geht. Zentrale Orte sind die Horatio Street in Greenwich Village und eine Bar namens Viareggio, in der immer wieder der Song »Come back to Sorrento« erklingt und ein weißhaariger Mann sein Bier damit erschnorrt, dass er aussieht wie Hemingway und vielleicht sogar Hemingway ist. Gaddis war glücklich, als er das Buch fertig hatte. Er glaubte zu Recht, einen der größten Romane des Jahrhunderts geschrieben zu haben. Er war sehr optimistisch, was man daran erkennt, dass er heiratete und in kurzem Abstand eine Tochter und einen Sohn zeugte. Er war Anfang 30 und erwartete nachgerade stündlich den Nobel-Preis.

»Als ich meinen ersten Roman anfing, da dachte ich, ich hätte entdeckt, was niemand weiß, was aber jeder eigentlich wissen muss, nämlich, dass wir inmitten falscher Werte leben. Und ich wollte alle davon in Kenntnis setzen. Deshalb ging es in dem Roman um Fälschungen, um alle Arten von Fälschungen, Fälschungen auf den unterschiedlichsten Ebenen. Und ich hatte gedacht, die Leute wären davon ziemlich ergriffen und sie würden sagen: Das habe ich nicht gewusst. Aber als der Roman ‚Die Fälschung der Welt’ erschien, erschütterte es die Welt überhaupt nicht, bloß ich war fertig. Ich war wütend und gebrochen und außerdem war ich pleite. Das Buch verschwand wieder und ich musste die ganze Sache erst einmal verdauen.  Das waren keine besonders glücklichen Zeiten.«

Gaddis veröffentlichte in den folgenden zwei Jahrzehnten nicht eine einzige Zeile. 1976, kurz nachdem er für seinen zweiten Roman »J.R.« [8] nicht den Nobel-Preis, aber immerhin den National Book-Award erhalten hatte, schlich sich sein damals 18 jähriger Sohn an den Schreibtisch des Vaters und stellte fest, dass dieser nach Eingang des Preisgeldes komplett schuldenfrei war und sogar ein Guthaben hatte: 12 Cents. In den zwanzig Jahren zuvor hatte Gaddis sich, seine erste Frau und seine zwei Kinder als Werbetexter und Ghostwriter über Wasser gehalten. Er schrieb Filmdrehbücher für die Army, Reden für die Vorstände von Kodak und IBM und bezahlte eine aufwendige Behandlung seiner maroden Zahnwurzeln, indem er für den Zahnarzt einen Artikel im Ärzteblatt schrieb. Außerdem arbeitete Gaddis in diesen 20 Jahren an seinem schon erwähnten preisgekrönten zweiten Roman. »J. R.« ist der Titel – wir erinnern uns an John Rockefeller und J. R. Ewing aus dem Denver-Clan. In Gaddis »J. R.« geht es also um die Welt der Wirtschaft und der Finanzen, um die Börse, um Politik, globale Ausbeutung. Der Held »J.R.« ist in diesem Roman allerdings ein elfjähriger Schüler, der es in wenigen Monaten schafft, durch sinistre Transaktionen einen gewaltigen Konzern zusammenzuschustern. Seine Geschäftsideen hat er aus Broschüren und Zeitungsannoncen. Von einer Telefonzelle aus operiert er mit verstellter Stimme und bedient sich eines labilen Musiklehrers namens Bast als Geschäftsführer. Bast, der eigentlich lieber komponieren möchte und einem Zirkel erfolgloser Literaten, Maler und Musiker angehört, wird von J. R. auf eine zugleich naive und niederträchtige Art unter Druck gesetzt, erst, damit er einsteigt, später, damit er bei der Stange bleibt. Der folgende Dialog entspinnt sich, nachdem Bast gerade seine Lehrerstelle gekündigt hat. Bast geht auf dem Rückweg von einem Klassenausflug in der einbrechenden Dunkelheit voran und J. R., der in einer von Bast inszenierten Opernaufführung des »Rheingold« den Alberich spielt und seinem etwas weltfremden Lehrer ein paar Dollar für Fahrkarten vorgestreckt hat, beginnt:

J.R.: »Nee, also klar, aber ich meine, was machen Sie denn jetzt, eh …

  • – Das hab ich dir doch gerade gesagt!
  • – Ja klar, aber Sie haben doch eben gesagt, dass Sie diese Melodien hier nicht für Geld schreiben, ich meine, wenn Sie sowieso kein Lehrer mehr sind, dann kommen diese Geschäftsideen hier vielleicht gerade recht, eh? Wo sind Sie, warten Sie … er brach aus dem Unkraut hervor … – eh? Müssen wir hier abbiegen? Ich meine ja bloß, Moment, ich wollte doch nur …
  • – Lass mich bloß mit deinen Zeitungen und dem ganzen Kram in Ruhe, es ist dunkel! Ich kann das Zeug jetzt ohnehin nicht lesen, warum willst du überhaupt, dass ich es lese, warum ich, ausgerechnet ich …
  • – Nee, also ich dachte ja nur, vielleicht können wir uns gegenseitig nützlich sein, verstehen Sie? Wie ich das erste Mal schon gesagt habe? Ich meine, wo ich Ihnen gerade diesen Kredit hier gegeben habe für diese Fahrscheine, da dachte ich …
  • – Also gut! Ich hab mich bedankt, oder nicht? Ich zahl dir Zinsen, oder nicht? Ich geb sie dir, sobald es geht, ich tausch sie um, die Schule schuldet mir noch Geld für …
  • – Nee, warten Sie doch mal einen Moment, eh? Sie wollen, dass ich sie für Sie umtausche?
  • – Ja, gut, hier, ich geb Dir n Dollar, damit sind wir quitt, hier ist noch einer …
  • – Nee, aber sehen Sie doch, der Dollar ist …
  • – Also gut, hier! Hier, ich hab noch ein paar Zehn-Centstücke aus der Cafeteria, und jetzt gute Nacht und auf Wiedersehen!
  • – Nee, aber sehen Sie, wir sollten das voneinander trennen, weil ich die Fahrscheine davon abziehen muss, verstehen Sie?
  • – Nein, versteh ich nicht! Sieh mal …
  • – Nee, aber so geht das eben, eh, sehen Sie, weil wenn Sie sich dieses Geld hier von mir leihen, dann arbeitet es eben nicht für mich, so lange ich es nicht zurückbekomme, für diese Fahrscheine hier, deshalb macht man ein Disagio, verstehen Sie?…
  • – Schön, dann gib Sie mir einfach wieder, ich werde selber …
  • – Nee, das ist schon okay, eh, ich mach das für Sie, und ich meine, wir nehmen diesen Zinssatz hier von zehn Prozent, okay? Weil das ist dann leichter auszurechnen, weil man braucht ja nur das Komma verschieben, also das macht dann … «

 

Ab 1976 konnte Gaddis von seinen Einkünften als Schriftsteller einigermaßen leben. Er wohnte in New York und Long Island, war stets erstklassig – wenn auch aus zweiter Hand – gekleidet, liebte Zigaretten, Whiskey, Krimi- und Comedy-Serien im Fernsehen, galt als womanizer und war mit allen bedeutenden Schriftstellern der Zeit befreundet oder bekannt: Thomas Pynchon, Saul Bellow, John de Lillo, John Updike, Donald Barthelme  usw. 1985 erschien ein weiterer, diesmal kurzer Roman »Carpenters Gothic«, zu Deutsch »Die Erlöser« [9]. Noch einmal ein knappes Jahrzehnt benötigte Gaddis dann, um seinen bei weitem erfolgreichsten Roman zu schreiben: »A frolic of his own«,  auf den ich nun wieder zurückkomme.

VI. Prozesse über Prozesse

Wir haben die Geschichte des Plagiatsprozesses gehört. Zu Beginn hatte ich einen Ausschnitt aus dem Prozess um den Hund im Kunstwerk vorgelesen. Diese Prozesse sind aber längst nicht die einzigen Rechtsstreitigkeiten in dem Roman. Oscar lebt in einer Welt, die praktisch alles, vom kleinen privaten Laster über Unglücksfälle, Ehekrisen, vom Haarausfall bis zum großen Krieg erst ins Fernsehen und dann vor die Gerichte schleppt oder umgekehrt.

Hier eine grobe, bei weitem nicht vollständige Übersicht über die Prozesse in William Gaddis Roman »Letzte Instanz«.

Klage der Erben des Schriftstellers Eugene O’Neill gegen Oscar Crease wegen Plagiats von Teilen des Dramas »Trauer muss Elektra tragen«

Klage mehrerer Männer gegen die steinreiche Trish Hemsley, gerichtet auf Unterlassung der von Trish beabsichtigten Abtreibung. Alle Männer nehmen für sich in Anspruch, die Väter der Leibesfrucht zu sein

Klage eines Amateurfilmers gegen den Hollywood-Regisseur Konstantin Kiester, weil dieser für seinen Afrika-Film Uruburu eine von dem Amateurfilmer gedrehte Tötungsszene verwendet hat

Klage des Oscar Crease gegen eine Historische Gesellschaft wegen des Urheberrechts an den Briefen seines Urgroßvaters

Scheidungsprozess von Lily gegen ihren ersten Ehemann, geführt von einer Anwältin, der Lily auf Anraten von Oscar jedoch das Mandat entzieht

Prozess des von Lily ausgesuchten zweiten Scheidungsanwalts gegen die erste Scheidungsanwältin auf Herausgabe der Handakten. Diesem Anwalt entzieht Lily ebenfalls das Mandat

Prozess des dritten Scheidungsanwalts, dessen Namen Oscar auf einem Streichholzbriefchen gefunden hatte, gegen den zweiten Scheidungsanwalt auf Herausgabe der Handakten

Klage von Lilys erstem Ehemann gegen Lilys zweiten Scheidungsanwalt, wegen Ehebruchs mit Lily auf dem Vordersitz eines Dodge

Klage Trish Hemsley gegen die Katholische Kirche wegen Anfechtung des Testaments von Trishs Mutter, die der Kirche ihr Vermögen vererbt hatte

Klage Trish Hemsley auf Schadensersatz wegen Beschädigung einer Pelzjacke durch mehrere Spritzer Ketchup

Schadensersatzklage gegen den Künstler Szyrk, weil eines seiner Kunstwerke auseinander gebrochen ist und einen Passanten erschlagen hat

Klage eines Schusters gegen Trish Hemsley auf Begleichung einer Reparaturrechnung

Von Oscars Schwager Harry Lutz über mehrere Jahre als Anwalt betreute Klage der Episkopalen Freikirche gegen Pepsi-Cola Inc. auf Unterlassung des Gebrauchs des Namens Pepsi-Cola wegen Verwechslungsgefahr, da Pepsi-Cola in Wahrheit ein Anagramm von Episcopal sei – was übrigens stimmt

Klage Oscar Crease gegen sich selbst als Halter eines PKW der Marke Sosumi wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Oscar hatte vor seinem eigenen Auto, in den Motorraum gebeugt, gestanden, als er erfolgreich versuchte, das Auto durch Kurzschließen zu starten, dabei hatte ihn sein eigenes führerloses Auto überfahren und schwer verletzt.

Klage Oscar Crease gegen die für seinen Sosumi bestehende Haftpflichtversicherung auf Freistellung von den Ansprüchen, die Oscar gegen sich selbst eingeklagt hat

Klage der Haftpflichtversicherung gegen den Vorbesitzer des Sosumi auf Freistellung von der Haftung für die von Oscar Crease geltend gemachten Freistellungsansprüche

Klage des Vorbesitzers des Sosumi gegen den PKW-Einzelhändler, der ihm das Auto verkauft hat, auf Freistellung von den Freistellungsansprüchen der Haftpflichtversicherung

Klage des PKW-Einzelhändlers gegen den Großhändler auf Freistellung von den Freistellungsansprüchen des Vorbesitzers des Sosumi

Klage des Großhändlers gegen den Hersteller Sosumi Motors Inc. auf Freistellung etc.

Schadensersatzklage der Firma Sosumi-Motors gegen den Monteur, der für den eventuellen Herstellungsfehler verantwortlich ist

Klage des Monteurs gegen das Zulieferunternehmen, das ein fehlerhaftes Einbauteil geliefert haben soll.

Ein Prozess scheint den nächsten hervorzubringen und dieser wieder mindestens einen und man fragt sich, ob es noch die Menschen sind, die die Prozesse führen, oder ob es nicht umgekehrt ist: Das Justizsystem hat sich selbständig gemacht und die Menschen können  bestenfalls noch so tun, als bestimmten sie, was gespielt wird. Eigentlich ist nichts mehr real, nichts mehr wirklich ernst, vielleicht mit Ausnahme der Kunst. Unversehens wird die Welt der Prozesse zur dichterischen Metapher einer außer Rand und Band geratenden Welt. Das ganze System ist on a frolic of his own und der Mensch irrt darin herum wie ein Hund, der sich in einer überdimensionalen Stahlskulptur verirrt hat. Oder, um eine von Gaddis gern gebrauchte Metapher zu verwenden, und zwar für die Situation des Einzelnen in einer Welt, deren Gott sich davongestohlen hat oder möglicher Weise auch verrückt geworden ist: Vielleicht sind wir in einer ähnlichen Lage wie die Tasten eines automatischen Klaviers, die nichts von der mit Löchern versehenen Papierrolle ahnen, die sich im Innern dreht – und der stets gut gelaunte, aber bis zur Debilität unterhaltungssüchtige Gott am Klavier weiß auch nicht, wie das Stück heißt, noch wie es weitergeht und wann es aufhört: Er tut nur so, als ob er in die Tasten griffe. Zur Illustration ist dem geneigten Leser empfohlen, sich das eine oder andere der im Internet reichlich angebotenen Privat-Videos mit Menschen vor automatischen Klavieren (»player piano«) anzuschauen.

VII. Zyklon Sieben – Fortsetzung und Schluss

Ich komme nun auf den Prozess Zyklon Sieben zurück, der neben dem Plagiatsprozess den größten Raum im Roman einnimmt. Sie erinnern sich: Der Hund Spot hatte sich in die Stahlskulptur verirrt. Gaddis gibt dem Leser auch diese Geschichte nur zu einem kleinen Teil als Erzähler im klassischen Sinne zur Kenntnis. Er unterbreitet vielmehr die – freilich fiktiven – Quellen, in diesem Fall Zeitungsberichte, Fernsehreportagen und vor allem Urteile, die von dem 97-jährigen Judge Crease stammen, dem Vater von Oscar also. Gaddis hat für den Roman die Welt des Rechts eingehend betrachtet. Das Recht sprach seinen Humor zum ersten Mal an, als eine Filmgesellschaft ihm einen Vertrag anbot, der ihr sämtliche Rechte an der Verbreitung des Films zusicherte, und zwar nicht nur throughout the world, also in der ganzen Welt, sondern außerdem noch elsewhere. Dass die Juristen damit ihren Zuständigkeitsbereich in aller Bescheidenheit sogar weiter ausdehnten als die Physiker, empfand Gaddis als ein schönes, aber auch überraschendes Zeichen der Tiefe und Unbedingtheit des Glaubens ans Recht. Über solche Beobachtungen sprach Gaddis Mitte der 80er Jahre auf einer Party mit dem New Yorker Rechtsanwalt Daniel Oresman, der ihm daraufhin eine 87-bändige Entscheidungssammlung, die American Jurisprudence, schickte. Insbesondere die schadensersatzrechtlichen Teile dieser Sammlung studierte Gaddis fast ein Jahrzehnt lang. Besonders erfreut haben soll ihn die Klage eines amerikanischen Bürgers gegen Satan and His Staff, die von dem angerufenen Bundesgericht als unzulässig abgewiesen wurde, weil der Teufel keine zustellungsfähige Anschrift im Gerichtsbezirk besitze. Gaddis hatte außerdem die Sämtlichen Werke von Oliver Wendell Holmes jr. in seiner Arbeitsbibliothek. In seinem Verlagsvertrag für »A frolic of his own« sicherte er sich das Copyright »in perpetuity, throughout the universe« und betonte in einem Schreiben an seinen Verleger, dass perpetuity seiner Auffassung nach in jedem Falle das Leben nach dem Tod einschloss, wenngleich er der Aussicht aufs Jenseits skeptisch gegenüberstand: Jenseits, sagte er, ach Gott, es ist ja hier schon schwer genug.

Nun zum Fall Zyklon Sieben. Richter Crease hat über einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu entscheiden, die der Künstler Szyrk gegen die Gemeinde Tatamount beantragt hat. Die Gemeinde möchte den in der Skulptur eingeschlossenen Hund mittels Schneidbrennern befreien, der Künstler hört davon und beantragt, der Gemeinde die Zerstörung des Kunstwerks zu untersagen. Selbstverständlich ist die öffentliche Meinung in Gestalt von Reportern, Fotografen, Kameraleuten, Würstchenverkäufern, Tierschützern, Anti-Homosexuellen-Ligen usf. vollzählig am Ort des Geschehens erschienen und steht geschlossen hinter dem Hund und dem Schneidbrenner. Richter Crease aber ist alt genug, diesem Druck zu widerstehen und verbietet die Rettungsaktion. Die Kunstfreiheit ist ihm wichtiger als die Krokodilstränen des Vaterlands.

Das Urteil hat allerdings in der Berufungsinstanz keinen Bestand. Es wird aufgehoben. Die Rettung des Hundes wird im Namen der Menschlichkeit gestattet. Die Stunde der Schneidbrenner scheint gekommen zu sein. Orney Bilk, ein Fettbacke genannte Senator, der tagsüber gegen die Schwulen wettert, die, so seine Worte, durch die Kunstszene herumstöckeln, was ihn nicht hindert, sich nachts mit jungen Männern in Lederröckchen zu vergnügen, der Senator Bilk also verlangt die Amtsenthebung von Judge Crease. Der aber gibt keineswegs klein bei, sondern bewirbt sich, dem Volkszorn und seinen 97 Jahren zum Hohn, um ein Beförderungsamt. Was die Volksseele endgültig überkochen lässt, ist sein zweites Urteil in dieser Sache. Kläger ist diesmal der Hundehalter, also der siebenjährige James B. Er verlangt von der Gemeinde Tatamount Schadensersatz. Der Fall hat sich, wie man sehen wird, nicht nur rechtlich weiterentwickelt, sondern auch der Strom der Tatsachen hat sich fortgewälzt.

»URTEIL
In Sachen James B., Minderjähriger, gegen die Gemeinde Tatamount und andere, US District Court, S.D. Va. 453-87

Streitgegenstand ist …  eine Freiluft-Stahlskulptur. In einer früheren, vor diesem Gericht verhandelten Klage hat der Schöpfer dieses einzigartigen Werkes, R. Szyrk, mit Erfolg eine …  einstweilige Verfügung beantragt … Dieses Urteil wurde in der Berufung aufgehoben, so dass die Gemeinde das Recht der Entfernung  erhielt, in deren Verlauf das Tier, so durfte vermutet werden, die Freiheit wiedererlangen würde; im Endeffekt jedoch wurde Zyklon Sieben, ehe die entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, von einem Blitz getroffen und sein unfreiwilliger Bewohner, wie man feststellen musste, für immer von aller irdischen Mühsal befreit.

Streitpunkt ist nunmehr die Frage, ob die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Verwahrer der beweglichen Sache, und sei ihr diese noch so unbeabsichtigt und unglücklich zugefallen, ihre dem Hinterleger geschuldete Pflicht zur erforderlichen Sorgfalt nicht erfüllt hat und aufgrund solcher angeblicher Fahrlässigkeit für den dadurch entstandenen Schaden auf Herausgabe und Geldersatz haftet … «

Es geht also darum, ob die Gemeinde für den Tod des im Rechtssinne gewissermaßen in der Skulptur hinterlegten Hundes haftet. Nach einer weitläufigen Erörterung der Geschichte des angelsächsischen Verwahrungsrechts wendet sich das Urteil der Frage zu, welchen Wert der verstorbene Hund überhaupt haben konnte. Die Gemeinde hatte argumentiert, es habe sich – gemessen an Geruch und Anziehungskraft für Fliegen – um Müll gehandelt, weshalb sie den Kadaver mit vollem Recht entfernt und beseitigt habe. So einfach könne es sich die Beklagte jedoch nicht machen, urteilt Richter Crease und führt aus:

»Im vorliegenden Fall ist der Wert des Verstorbenen als Quell einer namens des Klägers, des siebenjährigen James B. errichteten, blühenden  Treuhandgesellschaft, deren Vermögen sich aus Tantiemen und Lizenzgebühren speist, welche die verschiedenen gewinnbringenden Verwertungen des Tiers in Form von Puppen, Töpferwaren, Bechern, Schlüsselanhängern, Puzzlespielen, T-Shirts, Comic-Strip-Rechten und einer vorgesehenen Zeichentrickfilmserie für das Fernsehen betreffen, vollkommen offensichtlich und wird unabsichtlich sogar von der Beklagten bestätigt, die mit einer erstaunlich unüberlegten, bei einer niedrigeren Instanz eingereichten und abgewiesenen Klage einen großzügigen Anteil an derartigen Gewinnen forderte, da sie überhaupt erst den Umstand geschaffen habe, der zur notorischen Notlage des Tiers führte.

… .der Eigentumswert der sterblichen Überreste des fraglichen Tiers wird außerdem belegt durch die dem Gericht als Beweismittel vorliegenden Kaufangebote von Tier-Präparatoren aus Chicago, Dallas und Kamakura, Japan, ferner von einem einfallsreichen Handschuhmacher aus San Francisco, der das Fell als Prototyp einer als »Hiawathas Zauberfäustlinge« unter dem Markenzeichen »Echtes Spotskinimitat Trademark Trag sie mit der Fellseite nach außen« zu vermarktenden Produktlinie erwerben möchte, und durch ein Eilangebot von Bao Dai`s Tasti Snax in Queens Village, New York, dessen Absichten im dunkeln bleiben. Vorbehaltlich einer Suche auf der kommunalen Mülldeponie beruft sich der Beklagte auf mangelnde Schlüssigkeit, und die Klage auf Herausgabe wird  …  nach Ermessen des Gerichts als zur Zeit unbegründet abgewiesen.«

Das Urteil behandelt nun die entscheidende Frage, ob das etwaige Fehlverhalten der Gemeinde – wenn ihr ein solches vorgeworfen werden könne – kausal für den eingetretenen Schaden war, immerhin war ja ein Blitz dazwischengefahren. Die Geschworenen hatten hierzu, wie auch die Zeitungen und der Senator Bilk, die Auffassung vertreten, der Blitz sei als Strafe Gottes anzusehen und insofern der Gemeinde zuzurechnen. Wir ahnen, dass Richter Crease sich die Gelegenheit zu einer grundlegenden und ausschweifenden Stellungnahme zu einem so wunderbar allgemeinen Thema wie dem der Kausalität auf keinen Fall entgehen lassen wird. Den Rahmen dieses Vortrags würde die Wiedergabe dieser Ausführungen jedoch sprengen. Ich kann nur die Lektüre des meisterhaften Judikats empfehlen und sagen, dass der Richter den Glauben an göttliche Einwirkungen jedenfalls für den Bereich des Rechts zurückweist und bemerkt, dieser Glaube sei so überflüssig wie die Clavicula – also das Schlüsselbein – der Katze. So lauten dann die letzten Worte des Urteils:

»Bei allem schuldigen Respekt gegenüber den streitenden Parteien, den Geschworenen, der gottesfürchtigen Gemeinde und dem Normalbürger … ist der Glaube an Gott … für dieses erdgebundene Verfahren ohne Belang und Relevanz. Kurzum, Sie mögen Ihm in Ihrem Herzen so viel Raum geben, wie Sie für Ihn erübrigen können, aber in diesem Gericht hat Gott keinen Platz.  … Die Klage auf Schadensersatz wird abgewiesen.«

Am Tag nach der Urteilsverkündung kommt es zu erneuten Demonstrationen gegen Richter Crease: Eine Puppe in schwarzer Robe wird symbolisch verbrannt, Transparente mit der Aufschrift: »SPOT LEBT, GOTT IST RICHTER« und eine Südstaatenflagge werden entrollt, Bierdosen und Steine fliegen und die Zeitung von Tatamount titelt: RICHTER NENNT GOTT SCHLÜSSELBEIN EINER KATZE, 72 Verletzte und erhebliche Sachschäden sind zu beklagen. Und doch muss Richter Crease ein letztes Mal eingreifen. Am Abend vor seinem Tode weist er eine erneute Klage des Bildhauers Szyrk, diesmal gerichtet auf vollständige Entfernung der Skulptur aus der Gemeinde Tatamount, ab. Die Gemeinde darf ihr aufgrund des öffentlichen Rummels inzwischen zur einträglichen Touristenattraktion gewordenes Kunstwerk behalten. Sofort schlägt sich die öffentliche Meinung auf die Seite des eben noch verfemten Richters. »Fettbacke« Senator Bilk, zieht seinen Amtsenthebungsantrag posthum zurück und erklärt im Fernsehen:

»Insofern Richter Thomas Crease die höchsten Ideale unseres großartigen amerikanischen Rechtssystems verkörperte, stehen wir für immer in seiner Schuld, und wie vor ihm schon sein berühmter Vater, so hat nun auch er Unsterblichkeit erlangt!«

Oscar sieht diese Rede des Senators im Fernsehen und sagt zu seiner Schwester:

»Das, das ist widerlich, er gehört erschossen!«

»Politik, Oscar, bloß Politik!« antwortet ihm seine Schwester Christina.

VIII. Only words?

Die herkömmliche und endemische Vorstellung von der Aufgabe und Funktionsweise des Rechts besagt, dass die in räumlich abgegrenzter Gemeinschaft zusammenwohnenden Menschen ihr Leben durch rechtliche Regeln ordnen. Sie gewinnen diese Regeln entweder durch Vereinbarung oder durch Erkenntnis göttlicher oder in der Natur liegender Vorgaben oder durch eine Mischung aus beidem, kurz gesagt, entweder weil ein Gott es so will oder weil die Menschen selbst es so wollen. In jedem Falle gehören die Regeln jedoch einer anderen Sphäre an als das Leben selbst. Sie sind nicht naturwissenschaftlicher Art, sie beschreiben nicht das Sein, sondern das Sollen. Sie sind Teil der im weitesten Sinne moralischen Welt, die nicht oder doch nicht so sehr der Zeit und dem Satz vom Grunde unterworfen ist wie die physikalische oder biologische Welt. Diese Herausgehobenheit aus dem Stirb und Werde der materiellen Existenz gibt den Regeln Autorität und Dauer. Kein Mammutbaum und keine Schildkröte ist so alt wie die zehn Gebote.

Das erste Problem bei dieser Sicht des Rechts liegt offenkundig darin, dass die menschlichen Erkenntnis- und Ausdrucksfähigkeiten, was die moralische Welt betrifft, noch ungenügender ausgeprägt sind als gegenüber der materiellen Welt. Der Jurist begegnet diesem Problem durch Vereinfachung. Er lässt die unlösbaren Fragen und die tiefen Themen einfach weg und entscheidet über den Rest, und zwar auf Heller und Pfennig. Das ist lebensnah gedacht und effektiv, aber, gemessen an der Komplexität der Welt, eine ziemlich rustikale Konstruktion, um nicht zu sagen: Eine Fälschung.

Die zweite, sehr viel radikalere Frage, die unsere geläufige Vorstellung vom Recht aufwirft, geht dahin, ob es eine von der materiellen Welt geschiedene Sphäre des Moralischen Gesetzes überhaupt gibt, an der die Rechtsetzer teilhaben und aus der heraus sie bestimmen können, was Recht ist. Wenn die Wege und Gassen des Lebens in Wahrheit nicht von einer moralischen Sonne beleuchtet sind, sondern wir uns diese Sonne nur einbilden, dann schweben wir zwecklos hin und her und tappen auch insoweit im Dunkel, als es die Erkenntnis von Gut und Böse, Recht und Unrecht betrifft. Die Gesetze sind dann nicht Teil einer besonderen Sphäre, sondern sie gehören der materiellen Welt an: Sie sind vergänglich und abhängig von der Materie, heutzutage zum Beispiel immer öfter abhängig von der Zufuhr elektrischer Energie wie ein Stabmixer oder ein automatisches Klavier. Das Rotlicht der Verkehrsampel, als der Inbegriff des modernen Gesetzes: Wenn in Katalonien ein Wasserkraftwerk havariert, ändert sich im Ernstfall die Netzspannung in Schleswig-Holstein und damit auch die Rechtslage in Rendsburg, weil die Ampel ausfällt. Es ist nicht mehr das Recht, das unser Leben steuert. Umgekehrt: Blankes Leben herrscht. Elektrizität und Wasser: Ariston men hydor – das Wichtigste aber ist das Wasser, schrieb schon Pindar.

Das Recht wäre dann das Ergebnis von nur durch die Physik und die Chemie beschreibbaren Kausalverläufen, ein Strom von Worten, die keine zwecksetzenden menschlichen Urheber haben, nur Sprecher. Die Welt wäre ohne Aufsicht durch freie Vernunft und guten Willen. Das klingt deprimierend, hat aber auch seine komischen Seiten, wie Albert Einstein bemerkte: »Das Wissen, dass es keine Willensfreiheit gibt, schützt mich davor, die gute Laune zu verlieren und mich und die anderen Menschen in ihren Handlungen und Urteilen allzu ernst zu nehmen.«

IX. Das automatische Klavier

Gaddis war bei Erscheinen von »A frolic of his own« 72 Jahre alt und nicht mehr ganz gesund. Er schrieb noch zwei Werke, einen etwa 100 Seiten langen essayistischen Roman und, darauf basierend, ein Hörspiel. Das Hörspiel schrieb er für den Deutschlandfunk. Gaddis hatte seit Mitte der Neunziger Jahre eine treue und begeisterte Anhängerschaft in den deutschen Feuilletons, vor allem bei der FAZ und – eben – dem Deutschlandfunk. Bei einem Besuch in Deutschland im Jahre 1997 – also ein Jahr vor seinem Tode – wurde Gaddis zum ersten Mal in seinem Leben so richtig der rote Teppich ausgerollt, was er sehr genossen hat. Sein letztes Buch und das Hörspiel verdanken wir einer von Gaddis sein ganzes Erwachsenenleben hindurch verfolgten Sammelleidenschaft. Diese Sammelleidenschaft bezog sich auf ein scheinbar unbedeutendes, ja sogar leicht bizarres Thema, nämlich das »player piano«, zu Deutsch: »Das mechanische Klavier« [10]. Das Player Piano war für Gaddis nicht nur ein Instrument, sondern eine vielfältig aussagefähige Metapher. Er sah darin ein Bild für den Siegeszug des binären Codes seit der Frühaufklärung, für die auf Lochstreifen programmierte Information, die als Muster den modernen automatischen Kommunikations- und Kontrollsystemen und inzwischen nahezu aller wirtschaftlichen Wertschöpfung zugrunde liegt, sei es in der Produktion oder in der Dienstleistung oder in der ars multiplacata. Zweitens erkannte er im Player Piano eine Ikone der modernen Sucht nach anstrengungslosem Glück, kurz nach Unterhaltung. Drittens warf es für ihn die Frage nach der Möglichkeit einer nicht binär codierten oder doch codierbaren menschlichen Existenz auf. Viertens eine Frage: Welche Daseinsberechtigung kann sich ein Künstler schaffen in einem Umfeld, das die Produktion oder besser Reproduktion von Kunst technisiert und damit demokratisiert hat, so dass jeder, er sei noch so unfähig und unbegabt. Kunstwerke herstellen kann? Den damit verbundenen Problemen und Assoziationen geht in dem Hörspiel ein ans Bett gefesselter schwerkranker alter Dichter nach, während er die um ihn herum liegenden Stapel von Zeitungsausschnitten, fotokopierten Texten, Büchern und Notizen zu sichten und zu ordnen versucht. William Gaddis, der ansonsten so gut wie nie aus seinen Werken vortrug, hat für den Deutschlandfunk einen kleinen Ausschnitt aus dem Hörspiel gelesen. Er spricht über automatische Klaviere, über die Ersetzung der Hände des Pianisten durch die Phantom-Hände beim Walzenklavier, über Musik, Bach, Scarlatti, Schubert, die Faust-Musik »Oh Augenblick, verweile doch … « Was sich dem Leser der folgenden Zeilen nicht erschließen kann, ist der zwischen Trauer und Verträumtheit schwebende Tonfall des lesenden alten Mannes, der am Ende fast zu singen scheint und damit alles verrät über seine lebenslange Liebe, die zweifellos der Dichtkunst gehörte:

« … The whole thing breaks your heart, here’s another. «Retains its artistic ‘feel’ indefinitely”, goes back to the turn of the century before the player piano, when it was still the piano player, big thing you wheeled up to the piano same punched roll it played on the keys with wooden fingers, tiny felt-tipped wooden fingers playing Scarlatti, Bach, Haydn «and old Handel. Unhappy Schubert speaks to them in the sweet tones of Rosamunde. Beethoven, master of masters, thrills alike” right on to Chopin bemoaning the fate of Poland … ”Many of the artists will never play again, but their phantom hands will live forever” there that’s what it’s about, no more wooden fingers but phantom hands. «What stands between you and the music of the masters?” … The mechanization exploding everywhere and the phantom hands the, Kannst du mich mit Genuss betrügen, yes that, If I ever say to the moment don’t go! Verweile doch! Du bist so schön! No match for the march of science that makes it possible, marches right on and leaves it in the dust, pianos nobody can play and millions of piano rolls left in the dust while their splendid phantom hands are pushed further from reach by the gramophone and finally paralyzed by the radio teaching bird to sing birdsongs O God, O God, O God, Chi m’a tolto a me stesso that’s Michelangelo, that’s from my book, Ch’a me fusse piu presso O più  di me potessi that’s in my book, who has taken from me that self that could do more … ”  [11]

Im Dezember 1998 holten Sarah Gaddis und Matthew Gaddis ihren Vater aus dem Hospital, wo er einen aussichtslosen Kampf gegen Prostata-Krebs und Lungen-Emphysem geführt hatte, nach Hause. Am Abend des 15. Dezember 1998 verpasste Gaddis aus irgendeinem Grund seine Lieblings-Krimiserie »Law and Order«. Nachdem er schon mehrere Jahre nicht mehr geraucht und getrunken hatte, bat er nun seine Kinder um einen Schluck Whiskey und ein paar Zigaretten. Die Bitte wurde gewährt. In den Morgenstunden des 16. Dezember 1998 ist William Thomas Gaddis in den Armen seiner beiden Kinder gestorben.

Now I hear that thou must leave me,
Thou and I will soon be parted,
anst thou leave me broken hearted?
Wilt thou nevermore return?

Then say not good-bye!
Come back again, beloved,
Back to Sorrento,
Or I must die.


Anmerkungen:

* Die Vortragsform wurde für diese Lesefassung im Wesentlichen beibehalten. Auf Fußnoten habe ich weitgehend verzichtet. Wer sich über William Gaddis unterrichten will, findet in den »Gaddis Annotations« alles – wirklich alles – im Internet unter: www.williamgaddis.org. Die Musik- und Bildeinblendungen, von denen der Vortrag begleitet war, können naturgemäß nicht wiedergegeben werden. Die Ausschnitte aus dem Interview mit William Gaddis habe ich einem Rundfunk-Feature von Walter van Rossum entnommen, das der DLF produziert und mir für die Zwecke des Vortrags – wie auch weitere Tondokumente – großzügiger Weise zur Verfügung gestellt hat. Dafür danke ich dem Deutschlandfunk und Walter van Rossum sehr herzlich. Ebenso gilt mein Dank Herrn Thomas Böhm (Literaturhaus Köln) für seine hilfreichen Hinweise, Martin Brune (Weimar) für die Aufbereitung des Tonmaterials und Frau Dr. Ulrike Brune (Weimar/Erfurt) für viele klärende Gespräche.

[1]   William Gaddis, Letzte Instanz, Deutsch von Nikolaus Stingl, 2. Auflage, Reinbek bei Hamburg 2003.

[2]   Ebd., S. 33–48.

[3]   Ebd., S. 473.

[4]   Ebd., S. 15.

[5]   Ebd., S. 55, 62.

[6]   Ebd., S. 214–258.

[7]   William Gaddis, Die Fälschung der Welt, Aus dem Amerikanischen von Marcus Ingendaay, München 2000.

[8]   William Gaddis, JR, Aus dem Amerikanischen von Marcus Ingendaay und Klaus Modick, München 1999.

[9]   William Gaddis, Die Erlöser, Deutsch von Klaus Modick und Martin Hielscher, Reinbek bei Hamburg 1994.

[10] William Gaddis, Das mechanische Klavier, Aus dem Amerikanischen von Marcus Ingendaay, München 2005.

[11] William Gaddis, Agapé Agape and other writings, Atlantic Books London 2002, S. 12 ff.

Textsuche

Neben der freien Textsuche und dem Schlagwortregister besteht an dieser Stelle die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Texten weiter einzugrenzen. Sie können die Suchfelder »Schlagwort« und »Jahr« einzeln oder in Kombination mit den anderen beiden Feldern verwenden. Um die Suche auszulösen, drücken Sie bitte die Enter-Taste; zum Auffinden der jeweiligen Textstelle benutzen Sie bitte die Suchfunktion Ihres Browsers.