Roulette mit gezinkten Kugeln. Einige Erinnerungen an Hans Joachim Strauch (1939–2025) (01.07.25)
I. Eine Tagung am Neuruppiner See
»Brief von Herrn Strauch, Präsident des Thüringer OVG. Erwiderung auf meinen Brief von Mitte 1999. Antwort nach 17 Monaten! Spricht für ein gutes Gedächtnis des Dr. Strauch.«
So lautet eine Eintragung in meinem Tagebuch von Ende 2000. Mit dem darin erwähnten Brief von 1999 hatte ich mich bei Hans-Joachim Strauch für eine rechtsphilosophische Tagung bedankt, die er in der Deutschen Richterakademie im Zietenschloss Wustrau leitete. Eine Bootsfahrt auf dem Ruppiner See und Plaudereien im Garten vor dem Schloss sind mir besonders in Erinnerung geblieben. Wir sprachen über den Albtraum einer Gerichtsverhandlung im Ulysses-Roman von James Joyce. Ich höre seine helle, musikalische Stimme und sehe sein fein verschmitztes Lächeln vor mir, auch jetzt gerade, wo ich am Schreibtisch sitze und immer noch nicht wirklich glauben kann, dass Hans-Joachim Strauch 86jährig am 27. Mai 2025 in Berlin gestorben ist.
Zur Tagungswoche im Sommer 1999 hatte er großes rechtsphilosophisches Kino aufgeboten. Bedeutende Referenten traten auf, Lothar de Maizière z.B. Es ging um Plato, Kant, Adorno, Paul Feyerabend, Carl Schmitt, Karl Larenz, Ontologie, Deontologie, Phänomenologie, radikalen Konstruktivismus, Dekonstruktivismus, Strukturalismus – ein Geflatter von Namen, Ideen und Begrifflichkeiten, von neuen Eindrücken und unbekannten Ausdrücken. Am Ende der Tagung schwebte ich zwischen Verwirrung und erkenntnistrunkener Begeisterung. Wirklich mitreden konnte ich nicht. Aber das ist ja in der Philosophie immer schon die halbe Miete, wenn man seine Grenzen zumindest ahnt.
II. Roulette mit gezinkten Kugeln
Kurz nach dem eingangs erwähnten Brief von Mitte 2000 kamen wir zum ersten Mal in telefonischen Kontakt. Ich war zur Wahl als Richter am Bundesarbeitsgericht vorgeschlagen worden und musste mich, so war das Prozedere, persönlich in Erfurt vorstellen. Da ich wusste, dass Hans-Joachim die Usancen bei Bundesrichterwahlen gut kannte, rief ich ihn an und bat um ein paar Tipps.
Seine Antwort war eine wunderbarre Befreiung für mich. Er sagte sinngemäß: Genießen Sie den Tag! Die Vorstellung in einem Bundesgericht ist ein absolut köstliches Schauspiel, das zum Glück keinerlei praktische Bedeutung hat. Vergessen Sie alles, was Sie über Richterwahlen im Gesetz lesen oder von anderen hören. Auch wenn die Kandidatinnen und Kandidaten alle respektabel sein mögen: Die Auswahl zwischen ihnen ist nichts weiter als Roulette mit gezinkten Kugeln. Womit er so treffend wie ich es nie gehört habe die Tatsache beschrieb, dass Bundesrichter zwar offiziell nach Eignung, Leistung und Befähigung (Art. 33 GG), in Wahrheit aber in politischen Hintergrundgesprächen (z.B. sogenannten Frühstücksrunden) nach einem Mischproporz aus landsmannschaftlicher Herkunft, Alter, Geschlecht und vor allem vermeintlich zuverlässig erwiesener Parteinähe ausgesucht werden. Maßgebend sind also nahezu ausschließlich Kriterien, die nach dem Grundgesetz eigentlich keine Rollen spielen dürften. Ich befolgte seinen Rat, genoss den Tag, wurde Mitte 2001 Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt und zog mit meiner Familie nach Weimar, wo Hans-Joachim ebenfalls wohnte. Bald darauf begannen wir, uns alle ein, zwei Monate zum Plaudern zu treffen, mal bei ihm zu Hause zwischen Bücherhochgebirgen in der Puschkinstraße, mal bei uns zwischen Büchermittelgebirgen, mal bei einer Literaturlesung, mal im Lavazza- Café am Frauenplan, direkt gegenüber von Goethes Wohnhaus.
Wie auch immer, wir merkten schnell, dass wir auf denselben Frequenzen funkten und einander sympathisch waren. Da wir beide eher bedächtig im Umgang sind, dauerte es ein knappes Jahrzehnt, bis wir uns dann doch zu duzen begannen.
III. Methode
Unsere Themen waren oft juristischer Natur, allerdings ging es meist nicht um inhaltliche Fragen, sondern um Methodenprobleme. Das klingt langweilig, ist aber einerseits anspruchsvoll, andererseits wichtig. Kurz gesagt geht es darum, wie Richter zu ihren Entscheidungen kommen. Die klassische, seit dem 19. Jahrhundert gültige Antwort lautet: Erstens: Man klärt den Sachverhalt, um den es geht, zum Beispiel ein Unfallgeschehen, die Gründe für eine Wohnungskündigung oder was auch immer. Zweitens: Man sucht das passende Gesetz. Drittens: Man ermittelt den Inhalt des Gesetzes. Dazu betrachtet man den Wortlaut des Gesetzes und legt dann Wort für Wort den Gesetzestext aus, wie bei einer Gedichtinterpretation. Dafür gibt es ein paar kanonische Regeln, zu denen auch die Widerspruchsfreiheit der maßgeblichen Aussagen gehört. Und die bis heute herrschende Auffassung unter Juristen besagt, dass, cum grano salis, die Einhaltung dieser Regeln mit objektiver und bombensicherer Messerschärfe zu richtigen Urteilen führt.
Hans-Joachim Strauch wusste besser als die meisten Juristen, wie Recht wirklich funktioniert: Er war Richter u.a. am Bundesverwaltungsgericht, Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Weimar, danach Rechtsanwalt, hatte nicht nur Jura, sonden auch Philosophie studiert, war Honorarprofessor für Rechtsphilosophie an der Universität Jena, hätte, wenn er es gewollt hätte, auch Justizminister werden können. Sein Wissen und seine Erfahrungen ließen ihn zwei anspruchsvolle Bücher schreiben, in denen er sich mit den Methoden der Rechtsgewinnung befasste. Für ihn stand fest, dass der oben beschriebene Weg der Rechtsfindung durch kanonisch geregelte Gesetzesauslegung sich zwar irgendwie geordnet anhört, die Realität der Rechtsfindung aber verschleiert: Sie ist vielgestaltig wie die zu lösenden Probleme, sie ist eher ein Aushandeln zwischen Repräsentanten unterschiedlicher ideeller und wirtschaftlicher Interessen. Der Gesetzeswortlaut ist nur ein Anhaltspunkt unter vielen, zumal der Wortlaut fast nie eindeutig ist und seinen Sinn auch durch den Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändert. Als Richter wird man selbstverständlich auch prüfen, wie ähnliche Fälle bisher entschieden wurden, was die Anwälte sagen, wie das Bundesverfassungsgericht sich zu der betreffenden Frage stellen könnte, was der Europäische Gerichtshof in ähnlichen Fällen vermutlich dächte oder bereits ausgeprochen hat, welche Rückwirkungen auf andere Konstellationen die jeweilige Entscheidung hat. In einem Kollegialgericht kann man mit den andern besprechen, wie sie die Sache sehen, und sich dafür interessieren, wie diese oder jene Lösung des Falles zu ähnlichen Problematiken in anderen Gebieten passen. Man muss gelegentlich auch Kompromisse eingehen und den »Störgefühlen« nachgehen, die einen befallen können, wenn die Lösung eines Falles zwar methodisch korrekt läuft, aber das Ergebnis contre cœur ausfällt.
Die Anwendung einer Rechtsnorm ist immer etwas Prozesshaftes, ändert ihre Wirkungen mit der Veränderung der Umstände und Personen, auf die sie trifft. Recht ist auch Evolution. Erinnern wir uns an die ersten Monate der Corona-Pandemie: Plötzlich war es verboten, sich im Park mit seiner Freundin zu treffen, oder sich einem spontanen Gottesdienst anzuschließen – Verbote, die eklatant gegen das Versammlungsrecht und die Religionsfreiheit des Grundgesetzes zu verstoßen schienen. Keine wörtliche Auslegung eines Gesetzes und keine Logik konnte hier die Frage beantworten, ob sie rechtmäßig waren oder nicht. Einem Sterbenden den letzten Besuch bei seiner Liebsten verwehren? Kann das rechtens sein? Ein Gericht muss, um zu brauchbaren Ergebnissen kommen zu können, alle jeweils denkbaren Aspekte berücksichtigen, ihren Zusammenhang beachten und auf der Höhe der Zeit sein: Wer hätte vor 20 Jahren an Krieg oder Klima gedacht? In den Worten des griechischen Philosophen Anaxagoras: Jedes Einzelne steht mit allem in Verbindung. Die sich ständig ändernde Mischung und Verbindung von allem mit allem macht somit das sich immer erneuernde Ganze aus. In den Worten von Hans-Joachim Strauch: Die Rechtsfindungsmethoden müssen kohärent zur Wirklichkeit und ihrer Komplexität sein. Mit der bloßen Auslegung des Wortlauts ist da nicht viel zu gewinnen. Auch logische Widerspruchsfreiheit ist keine Garantie für die Richtigkeit eines Urteils. All diese Fragen hat Hans-Joachim Strauch tief durchdacht. Seine Methoden-Bücher sollten zur Pflichtlektüre für jeden Juristen werden.
IV. Kinder, Kirche
In unseren Gesprächen ging es nicht immer nur um das Methodenrätsel. Manchmal waren wir auch schlichtweg wie Waldorf und Statler, die beiden älteren Herrschaften, die in der Muppet-Show von der Loge aus ihre Lästereien zum Besten geben: Keiner entkam unserem Spott. Voll zarter Zuneigung und sehr gerne sprach Hans-Joachim über seine Frau, seine Kinder und seine Enkel. Und es gab noch eine fast sentimentale Seite. Beinahe in jedem Gespräch haben wir das Thema Religion berührt. Hans-Joachim hat oft davon erzählt, wie er als Kind im Krieg zum Atheisten wurde. Und doch verfolgte er genau die Worte und Taten des kurz vor ihm verstorbenen Papstes, dessen philosophische Bildung er bewunderte. Dass Franziskus beim Weihnachtsempfang 2014 seinen Kurienkardinälen im Clementina Saal erklärte, sie litten an Scheinheiligkeit, geistlichem Alzheimer, Tratschsucht, Karrierismus, sterilem Pessimismus und spiritueller Leere – und den schweren Jungs im römischen Knast Regina Coeli am Gründonnerstag die Füße wusch, hat Hans-Joachim massiv imponiert. Er wäre, als katholisch sozialisierter Mensch darf ich das sagen, ein Super-Bischof gewesen.
V. Rundfunksendung
Vor vier Jahren, Mitte 2021, haben Hans-Joachim und ich zusammen für den Deutschlandfunk ein »Kalenderblatt« bestritten. Die Sendereihe, die sich täglich mit einem zurückliegenden denkwürdigen Ereignis befasst, gibt es seit unvordenklichen Zeiten. Sie wird, vermutlich auch wegen ihrer Kürze, sehr viel gehört. In unserer gemeinsamen Sendung ging es um den 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Wir hatten knapp fünf Minuten. Wie höflich Hans-Joachim in dem Beitrag das Bundesverfassungsgericht kritisiert, ist der Bewunderung wert. Sein Denken war geprägt von Generosität, nach Descartes die Muttertugend aller Weisheit. Man kann uns beide im Internet hören: https://www.deutschlandfunk.de/70-jahre-bundesverfassungsgericht-unermuedlicher-einsatz-100.html
VI. Scheinitaliener
In den letzten Jahren haben wir für unsere Plaudereien eine Lokalität entdeckt, die seit Längerem in einem kleinen Weimarer Park direkt hinter dem Haus betrieben wird, in dem Hans-Joachim seine mit Büchern, Manuskripten, Zetteln übersäte Wohnung hatte. Es handelt sich um ein mit sicherem Gefühl für anspruchsvollen Kitsch alla maniera italiana dekoriertes Gartenrestaurant. Das dortige Personal spricht zwar weder Italienisch noch Deutsch, serviert aber den Aperol-Spritz mit ungebremster Herzlichkeit – für Hans-Joachim war das Lokal der »Schein-Italiener«.
VII. APS
Und genau zu dem, lieber Hans-Joachim, wollte ich jetzt grade (30.6.) gehen, der Schein-Italiener hat aber geschlossen – und so nahm ich den Aperol-Spritz im Lavazza, bei Goethe gegenüber – auch keine üble Adresse für uns. Es ist so traurig, dass wir uns in den letzten Monaten Deines Lebens nicht mehr sehen konnten. Irgendwie kam immer was dazwischen. Wahrscheinlich ist das ganze Leben ein Roulette mit gezinkten Kugeln. Und keiner weiß genau, welcher Gott die Kugel zinkt. Man sieht sich auf der Asphodelenwiese!