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Wenn guter Rat teuer ist – der kluge Richter (01.10.26)

 

Dass rein formelle Gesetzestreue manchmal nicht ausreicht, um ein richtiges Urteil zu sprechen, liegt auf der Hand. Die Geschicklichkeit des Menschen, sich vor Gericht aus peinlichen Lagen zu befreien, indem man sich selbst in die Tasche und anderen ins Gesicht lügt, ist beträchtlich. Das im Einzelfall als Richter zu bemerken, ist nicht immer einfach, wie ich als Berufsanfänger feststellen musste. »Wenn Du ein Störgefühl hast und die Sache sich allzu glatt anhört, frag nach, bis Du sicher bist.«, sagte eine ältere Kollegin zu mir, als ich sie um Rat fragte. Sie hätte mir auch die untenstehende Kurzgeschichte von Johann Peter Hebel (1760–1826) zur Lektüre empfehlen können:

Der kluge Richter

Ein reicher Mann hatte eine beträchtliche Geldsumme, welche in ein Tuch eingenäht war, aus Unvorsichtigkeit verloren. Er machte daher seinen Verlust bekannt und bot, wie man zu thun pflegt, dem ehrlichen Finder eine Belohnung, und zwar von hundert Thalern an. Da kam bald ein guter und ehrlicher Mann dahergegangen. »Dein Geld habe ich gefunden. Dies wird’s wohl sein! So nimm dein Eigentum zurück!« So sprach er mit dem heiteren Blick eines ehrlichen Mannes und eines guten Gewissens, und das war schön. Der andere machte auch ein fröhliches Gesicht, aber nur, weil er sein verloren geschätztes Geld wieder hatte. Denn wie es um seine Ehrlichkeit aussah, das wird sich bald zeigen.

Er zählte das Geld und dachte unterdessen geschwinde nach, wie er den treuen Finder um seine versprochene Belohnung bringen könnte. »Guter Freund,« sprach er hierauf, »es waren eigentlich achthundert Thaler in dem Tuch eingenäht. Ich finde aber nur noch siebenhundert Thaler. Ihr werdet also wohl eine Naht aufgetrennt und Eure hundert Thaler Belohnung schon herausgenommen haben. Da habt Ihr wohl daran gethan. Ich danke Euch.«

Das war nicht schön. Aber wir sind auch noch nicht am Ende. Ehrlich währt am längsten, und Unrecht schlägt seinen eigenen Herrn. Der ehrliche Finder, dem es weniger um die hundert Thaler, als um seine unbescholtene Rechtschaffenheit zu thun war, versicherte, daß er das Päcklein so gefunden habe, wie er es bringe, und es so bringe, wie er’s gefunden habe.

Am Ende kamen sie vor den Richter. Beide bestunden auch hier noch auf ihrer Behauptung, der eine, daß achthundert Thaler seien eingenäht gewesen, der andere, daß er von dem Gefundenen nichts genommen und das Päcklein nicht versehrt habe. Da war guter Rat teuer. Aber der kluge Richter, der die Ehrlichkeit des einen und die schlechte Gesinnung des anderen zum voraus zu kennen schien, griff die Sache so an: er ließ sich von beiden über das, was sie aussagten, eine feste und feierliche Versicherung geben und that hierauf folgenden Ausspruch: »Demnach, und wenn der eine von euch achthundert Thaler verloren, der andere aber nur ein Päcklein mit siebenhundert Thaler gefunden hat, so kann auch das Geld des letzteren nicht das nämliche sein, auf welches der erstere ein Recht hat. Du, ehrlicher Freund, nimmst also das Geld, welches du gefunden hast, wieder zurück und behältst es in guter Verwahrung, bis der kommt, welcher nur siebenhundert Thaler verloren hat. Und dir da weiß ich keinen Rat, als du geduldest dich, bis derjenige sich meldet, der deine achthundert Thaler findet.«

So sprach der Richter, und dabei blieb es.

 

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