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Minouche – Eine Düsseldorfer True-Crime-Story (01.12.25)

Gastbeitrag von Malte Sprenger

 

Malte Sprenger, der die nachfolgende Erzählung – aus dem wahren Leben in der Düsseldorfer Halbwelt der 70er und 80er Jahre – schrieb, hat sich in den letzten Jahrzehnten als Rechtsanwalt in internationalen Prozessen der Kunstszene einen großen Namen gemacht. Seine Expertise ebenso wie sein brillanter Auftritt fanden ihren Niederschlag auch in zahlreichen Vorträgen und in zwei Büchern: „Verschlungene Wege schöner Bilder: Ausgewählte Fälle zur Kunstfälschung und Beutekunst“ (2013) und „Fälschungen & Raubkunst – Ausgewählte Fälle, die die Kunstwelt bewegten“ (2020).

In den späten 80er Jahren waren Malte Sprenger und ich (damals Richter am Arbeitsgericht) einander erstmals begegnet, und zwar im Gerichstssaal 007 des Arbeitsgerichts Düsseldorf. Malte Sprenger kritisierte, ganz nebenbei und mit Augenzwinkern, mein eher bäuerliches Schuhwerk und reichte mir in maßloser Überschätzung der Vermögenslage erstinstanzlicher Richter mit Kindern die Visitenkarte seines Londoner Shoemakers. Das gefiel mir, wir kamen ins Plaudern, die Sympathie war wechselseitig, und seitdem haben wir uns nicht mehr aus den Augen verloren.

Hier nun also die True-Crime-Story von Malte Sprenger um die im wahrsten Sinne des Wortes elektrisierende Minouche.

 

Minouche, Spiel in zwei Akten

I.

Minouche war/ist verheiratet mit dem Unternehmer Theo Schubert. Allerdings wäre es wohl übertrieben zu sagen, dass Harmonie diese Ehe kennzeichnete, denn Minouche versuchte über Jahre, sich ihres lästig gewordenen Ehemannes Theo zu entledigen.

Ihre Aktivitäten begannen, als sie mit großem Aufwand einen japanischen Fugu-Fisch einfliegen ließ, dessen unkontrollierter Verzehr innerhalb weniger Sekunden zum Tode führt. Theo konsumierte den Fisch in seinem Porridge mit großem Vergnügen, beklagte sich dann aber bei dem Hersteller, dass sein geliebter Morgenbrei plötzlich ein wenig nach Fisch schmeckte. Der Lieferant entschuldigte sich vielmals und lieferte eine Kurpackung kostenfrei. Die zweite Aktion war schon etwas tückischer. Minouche präparierte ein längeres Stromkabel, indem sie die isolierende Schutzummantelung entfernte und dieses elektrische Mordinstrument in das Bett von Theo platzierte. Als dieser unbeschwert einstieg, löste er jedoch leiglich einen Kurzschluss aus. Die dritte Versuchsreihe folgte mit beachtlich gesteigerter krimineller Energie. Zusammen mit ihrem Liebhaber „engagierte“ Minouche zwei Killer, die in einem Baum des häuslichen Parks platziert warteten, um Theo bei seiner Rückkehr aus der Firma zu erschießen. Mit fünf Schüssen trafen sie Theo, er überlebte relativ leicht verletzt.

Minouche war 1970 (angeblich) 34 Jahre alt. Drei Jahre später begann der Prozess, eigentlich eine Kriminalfarce besonderer Qualität. Denn das versehentlich überlebende Opfer beteiligte sich als Nebenkläger und beantragte von Anbeginn an, seine geliebte Frau freizulassen, damit er sie heimführen könnte. Auch um ihr Aussehen war er in höchstem Maße besorgt, indem er täglich einen kleinen Lieferwagen in den Gerichtshof fahren ließ mit einer Auswahl sehr eleganter Kleider, deren Farbtöne ausgesucht waren, um die Gefängnisblässe besser zu kompensieren. Letztendlich kam Minouche praktisch ohne Strafe frei, da ihre Untersuchungshaft angerechnet blieb. Ihr Lover wurde zu einer mäßiglangen Haft verurteilt, die beiden Killer dagegen zu sehr erheblichen Haftstrafen. Einer von ihnen wurde in seiner Verzweiflung Schriftsteller im Gefängnis, also eine Art zweiter Bildungsweg. Dabei konnte man lernen, dass in der Branche Honorare für Killer in der Weise ausgehandelt zu werden pflegten, dass von einem Betrag von, sagen wir, DM 40.000 die eine Hälfte bei Auftragserteilung zu zahlen war, während die zweite Hälfte erst nach Erfolgsmeldung fällig wurde.

 

II.

10 Jahre später begegnete ich Theo als durchaus seriösem Geschäftsmann, mit dem ich über mehrere Wochen längere Verträge auszuhandeln hatte. Es ging dabei um den Verkauf einer Getränkeabfüllfabrik in Düsseldorf an die von mir vertretene Pepsi Cola New York. Auffallend war lediglich, dass wir in einem separaten Raum des Breidenbacher Hofs (legendäres Edelhotel in Düsseldorf) tagten und dabei die eine oder andere Flasche Dom Perignan köpften, nicht ohne das Treffen durch ein lukullisches Mittagsmahl abzuschließen. Der „Hammer“ folgte nach Vertragsunterzeichnung. Theo lud meine Frau Jutta und mich zu einem Abendessen nachhause ein, weil insbesondere auch Minouche mich nach seinen ausführliche Erzählungen endlich kennen zu lernen wünschte. Ich fand diese Idee erschreckend und sagte mehrfach ab. Leider war diese Verweigerungshaltung nach New York  gedrungen, denn einerseits war Minouche die damals prominenteste Vertreterin der Düsseldorfer Demi Monde, andererseits aber war dem deutschen Geschäftsführer von Pepsi Cola – aus nachfolgendem Grunde – sehr an einem geselligen Kontakt gelegen. Nach einem recht deutlichen und mahnenden Telex aus New York musste ich letztendlich zusagen. Folgerichtig war ich Tischherr von Minouche, – es war aber ein beklemmendes Gefühl, neben einer „versuchten“ Mörderin zu sitzen –. Netterweise servierte Theo keinen Fisch, sondern eine von ihm selbst bereitete Frankfurter Soße. Im Gegensatz zu seiner Frau zeigte das Haus durchaus gewissen Stil der Einrichtung.

 

III.

Besagter deutscher Geschäftsführer von Pepsi Cola heiratete kurze Zeit später eine Düssldorferin, Trauzeugen waren selbstverständlich Minouche und Sprenger, und zwar zufälligerweise in Abwesenheit der Ehepartner, die sich in Skiferien befanden. Schon beim ersten Gang des im Breidenbacher Hof servierten Menüs wurde ich leicht irrtitiert, als nämlich Minouche mir einen Teil des ihr aufgelegten Fischgerichts  anbot, den ich möglichst diplomatisch ablehnte. Noch schwieriger war es, die dann folgende Verabredung zwischen dem jungen Ehepaar und den beiden Trauzeugen in südfranzösischen Gefilden abzulehnen. Aber auch dies blieb nur eine Episode, denn der Geschäftsführer hatte als frisch vermählter Ehemann eine amerikanische Scheidungsfolgenkosten-Versicherung abgeschlossen, (deren Existenz mir bis dato unbekannt gewesen war). Und nach weiteren sechs Wochen trat der „Versicherungsfall“ ein. Die vermeintlich frisch vermählte Ehefrau kehrte aus New York nach Düsseldorf zurück, nachdem die Scheidungsformalitäten in New York nur circa 3 Stunden gedauert hatten – und die Versicherung in ansehnlicher Höhe wurde fällig!

In der Rückschau kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern, ob und in welcher Höhe ich ein Honorar für diese Lustbarkeiten berechnete.

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